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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4341-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Ausgangslage

Während der Haushaltsaufstellung 2021 wurden die schwierigen Herausforderungen der Corona-Krise deutlich. Aufgrund drastisch einbrechender Steuereinnahmen und zeitgleich weiter steigender Sozialausgaben war ein Haushaltsausgleich trotz Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes nicht möglich. Von der vom Gesetzgeber geschaffenen einmaligen Ausnahmeregelung der Kreditermächtigung zum Haushaltsausgleich musste Gebrauch gemacht werden. In den Haushaltsberatungen 2021 wurde für den Ausgleich des Verwaltungshaushalts eine Kreditermächtigung in Höhe von 15,75 Mio.  veranschlagt. In den kommenden Jahren werden für den Schuldendienst jährlich 1,575 Mio. € aufzuwenden sein.

 

Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Bamberg und damit die Genehmigungsfähigkeit künftiger Haushalte ist gefährdet.

 

 

  1. Einnahmen (siehe Anlage 1)

2.1 Gewerbesteuer

Für das laufende Haushaltsjahr werden Einnahmen von etwa 34,3 Mio. € erwartet und damit 6,4 Mio. € mehr als veranschlagt. Das ist im Vergleich zum Vorjahresergebnis eine Mehrung von 3,5 Mio. € und lässt auf eine vorsichtige Erholung der Bamberger Gewerbebetriebe hoffen. Allerdings liegt die Prognose rund 15,5 Mio. € unter dem Vorkrisenniveau – ein Rückgang um 31 %. Im bayernweiten Vergleich schneidet die Stadt Bamberg damit zehn Prozentpunkte schlechter ab als der Landesdurchschnitt.

 

Mit dem kommunalen Sozialpakt wurden die Gewerbesteuerausfälle 2020 durch Bund und Land einmalig kompensiert. Eine Ausgleichszahlung für das Jahr 2021 ist nicht vorgesehen.

 

 

Die Entwicklung der Gewerbesteuer ist mit weiteren Unsicherheiten behaftet:

-        Die Auswirkungen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 30.04.2021 werden sich erst in den kommenden Wochen und Monaten zeigen.

-        Nach wie vor wird aufgrund einst hoher Vorauszahlungen einiger Unternehmen mit nicht unerheblichen Minderungen bei der Gewerbesteuer gerechnet, für die zudem Zinsen in Höhe von 6 % p.a. fällig werden.

-        Aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs über die Nichtabziehbarkeit negativer Aktiengewinne ist noch mit Gewerbesteuerminderungen für 2000 bis 2009 zuzüglich Zinszahlungen in unbekannter Höhe zu rechnen.

-        Die Gewerbesteuernachzahlungszinsen in Höhe von 6% p.a. stellen für den Haushalt der Stadt Bamberg ein unkalkulierbares Risiko dar. Im Februar wurde bei einem Gewerbesteuerzahler eine unerwartete Rückzahlung der Gewerbesteuer bis in das Veranlagungsjahr 2000 verbeschieden. Damit verbunden war eine Zinsverpflichtung in Höhe von 4,0 Mio. €.

 

2.2 Einkommensteuer

Zum 01.06.2021 beträgt das Anordnungssoll 11.433.972 €. Trotz der vorsichtigen Erholung der Konjunktur ist die Arbeitslosenquote in Bamberg mit zuletzt 4,9 % weiterhin hoch.

 

2.3 Umsatzsteuer

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich das Anordnungssoll zum 01.06.2021 auf 2.740.446 €. Sowohl die Geschäftsschließungen während des Lockdowns als auch die Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes von 7 % für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wirken sich hier aus.

 

2.4 Sonstige Einnahmepositionen

                 Das Anordnungssoll beim Anteil am Familienleistungsausgleich beträgt aktuell 343.781 €. Die Verwaltung geht nach derzeitigen Hochrechnungen davon aus, dass der Haushaltsansatz erreicht werden kann.

                 Bei den Schlüsselzuweisungen betragen die Mehreinnahmen 1,1 Mio. €.

                 Bei der Grunderwerbsteuer kann mit Mehreinnahmen von ca. 0,89 Mio. € gerechnet werden. 

                 Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

 

  1. Ausgaben (siehe Anlage 1)

3.1 Gewerbesteuerumlage

Der aktuelle Stand zum 01.06.2021 beträgt 514.149 €. Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung bei der Gewerbesteuer ist bei der Gewerbesteuerumlage mit Mehrausgaben von rund 0,96 Mio. € zu rechnen.

 

3.2 Personalkosten

Bei den Personalkosten wird nach aktueller Hochrechnung des Personalamtes ein Mehraufwand in Höhe von ca. 0,67 Mio. € erwartet, wobei hier u.a. durch die Dauer der Kurzarbeit mit Schwankungen zu rechnen ist.

 


3.3 „Budget“ Sozialhilfe

Nach derzeitiger Einschätzung werden die Haushaltsansätze eingehalten. Bei weiter ansteigenden Fallzahlen ist im Bereich der KdU allerdings noch mit Mehrausgaben in diesem Jahr zu rechnen.

 

3.4 „Budget“ Jugendhilfe

Das Jugendamt ging in seiner Haushaltsanmeldung davon aus, dass mit Mehrausgaben von etwa 1,0 Mio. € zu rechnen sein wird. Die aktuell geplante SGB VIII-Reform wird zu Lasten der kommunalen Haushalte führen, deren finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt noch ungewiss sind.

 

3.5 Unmittelbare Corona-Ausgaben

Für die Maßnahmen der Katastrophenschutzbehörde und zur Sicherstellung des Dienst- und Schulbetriebes wurden im Jahr 2021 bisher 0,38 Mio. € benötigt.

 

 

  1. Stand der Haushaltskonsolidierung

Für das Haushaltsjahr 2021 wurde die Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung in der Sitzung des Stadtrates am 28.10.2020 beschlossen. Dazu kann aktuell folgendes mitgeteilt werden:

 

  • Hinsichtlich der Entwicklung der Personalkosten wird auf die Ziffer 3.2 verwiesen.
  • Die Begrenzung der beeinflussbaren Sachkosten ist weiterhin notwendig.
  • Freiwillige Leistungen: Gemäß den Auflagen der Regierung zur Genehmigung des Haushalts 2021 ist die Gewährung von freiwilligen Leistungen zu prüfen, die Ausgaben dafür sind möglichst zu senken. Aktuell werden die Mitgliedsbeiträge auf ihre Notwendigkeit geprüft.
  • Die budgetierten Einrichtungen sind weiterhin angehalten, neue Einnahmemöglichkeiten zu generieren.
  • Die Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten wird vorangetrieben.

 

 

5. Kassenbestand und weitere Kennzahlen

Kassenbestand lt. Tagesabschluss vom 01.06.2021:

 

 

19.959.996,75 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand der nicht zweckgebundenen Rücklage am Jahresbeginn:

 

45.966,05 €

+ Zuführung an die nicht zweckgeb. Rücklage lt. Haushaltsplan:

396,00 €

./. Entnahme aus der nicht zweckgeb. Rücklage lt. Haushaltsplan:

500,00 €

verbleibende nicht zweckgebundene Rücklage 2021:

 

 

45.862,05 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Kreditaufnahmen:

 

 

 

 

 

0,00 €

Umschuldungen:

 

 

 

 

 

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

6. Risikobericht

 Für den Verwaltungshaushalt derzeit maßgebliche Risikofaktoren sind:

- Personalkostenentwicklung

- Kosten der kindbezogenen Förderung

Da die Umsetzung des Kita-Pakets noch andauert, ist in den Bereichen Kinderkrippe, Kindergarten und Hort mit weiteren beträchtlichen Steigerungen zu rechnen.

- Hartz IV-Aufwendungen

Aufgrund der Corona-Krise kommt es zu deutlichen Fallzahlsteigerungen. Dieser Trend wird sich nach Auslaufen der Kurzarbeitsregelung noch verstärken.

- SGB VIII-Reform

- Besteuerung der Kommunen

- Kommunaler Finanzausgleich

Durch die vom Freistaat aufgelegten Hilfsprogramme für die Wirtschaft und seine steigenden Kosten für das Gesundheitssystem ist bislang nicht erkennbar, welche negativen Auswirkungen auf den Kommunalen Finanzausgleich zukommen.

 

7. Fazit

Die ohnehin schon dramatische Haushaltslage der Stadt Bamberg bleibt insbesondere durch die Entwicklung bei der Gewerbesteuer in einer prekären Lage. Die großen Unwägbarkeiten liegen neben der Gewerbesteuer auch bei der Einkommen- und Umsatzsteuer. Mit einer Kompensation der Gewerbesteuerausfälle 2021 kann nicht gerechnet werden. Die aktuelle Hochrechnung der Gewerbesteuer liegt im Vergleich zum Vor-Corona-Zeitraum um 15,5 Mio. € unter dem Rechnungsergebnis 2019.

 

Aufgrund der intertemporalen Wirkungen des kommunalen Finanzausgleichs ergeben sich bei der gegenwärtigen Konstellation erhebliche negative Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2022. Eine geringere Schlüsselzuweisung und eine höhere Bezirks- und Krankenhausumlage belasten das nächste Haushaltsjahr voraussichtlich mit 7,6 Mio. € zusätzlich. 

 

Auch die Tarifabschlüsse und Besoldungserhöhungen führen nach vorsichtiger Schätzung im Jahr 2022 zu einem Anstieg von rund 3,0 Mio. €.

 

Gleichzeitig entfällt ab 2022 die Möglichkeit, den Verwaltungshaushalt mittels Kreditaufnahme auszugleichen, sodass ein weiteres Finanzierungsloch von 15,75 Mio. € aufzufangen ist.

 

Die Einhaltung eines strikten Konsolidierungskurses scheint unumgänglich, um den Haushaltsvollzug 2021gewährleisten zu können und die Belastungen für zukünftige Generationen möglichst gering zu halten. Die Stadt Bamberg muss auch langfristig und zukunftssicher Investitionen in den Bereichen Bildung, Soziales und Infrastruktur leisten können und damit zur Stärkung der heimischen Wirtschaft beitragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Vom Bericht der Verwaltung zur aktuellen Haushaltslage wird Kenntnis genommen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

 

 

 

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Anlagen

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