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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4354-BSB

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

In der Gemeinde Walsdorf im Landkreis Bayern betreibt der Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern -ZV TBN- eine Anlage zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte (Tierkörperteile, tierische Erzeugnisse und verendete Tiere). Hierbei handelt es sich in Bayern um eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

 

Derzeit bestehen im nordbayerischen Raum zwei Zweckverbände, zu denen sich die Kommunen zusammengeschlossen haben. Zum einen ist das der Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern -TBN-, Sitz Bamberg, zum anderen der Zweckverband Tierkörperbeseitigung Unterfranken -TKVU-, Sitz Bad Kissingen. Beide Verbände nutzen den Verarbeitungsbetrieb Tierscher Nebenprodukte -VTN- in Walsdorf. Das bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben anfallende Abwasser wird über eine Druckleitung zur Kläranlage der Stadt Bamberg geleitet und dort mitbehandelt. Über die Mitbehandlung besteht ein ausschließlich zu diesem Zweck zwischen der Stadt Bamberg, Bamberger Service Betriebe, und dem ZV TBN geschlossener Vertrag.

 

Die Gemeinde Walsdorf erwägt nun, ein Bauleitplanverfahren zur Ausweisung eines Gewerbegebietes in Hetzentännig einzuleiten. Die für das Gewerbegebiet erforderliche Abwasserentsorgung ist, nicht zuletzt aufgrund der Lage des Ortsteils Hetzentännig, nur dann wirtschaftlich umsetzbar, wenn der Anschluss über die vom VTN gebaute und damit vorhandene Druckleitung zur Kläranlage Bamberg erfolgt.

Vor diesem Hintergrund ist die Gemeinde Walsdorf, vertreten durch Herrn 1. Bürgermeister Mario Wolff und Herrn Verwaltungsleiter Schramm, am 26.05.2021 offiziell an die Stadt Bamberg herangetreten, um in Erfahrung zu bringen, inwieweit eine Mitnutzung der vorhandenen Druckleitung technisch machbar erscheint.

 

Die Feststellungen der Stadt Bamberg ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügten Entwurf des offiziellen Antwortschreibens der Stadt Bamberg an Herrn 1. Bürgermeister Wolff.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht der BSB und vom Entwurf des offiziellen Antwortschreibens an die Gemeinde Walsdorf Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat stimmt dem Entwurf des Antwortschreibens zu und beauftragt die Verwaltung, das Schreiben zum Auslauf zu bringen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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