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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4355-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung: 

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist nach Planfeststellung aus den Sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts zuständig für die Regulierung des Wasserstandes im linken und rechten Regnitzarm.

Zum einen wird der Wasserstand durch das Wehr geregelt, zum anderen soll bei Hochwasser die Stadt vor Hochwasser geschützt werden. Um die Hochwassersicherheit zu verbessern und die Technik auf den neusten Stand zu bringen, muss ein Gebäude neben dem Hainwehr erstellt werden.

In dem zu errichtenden Gebäude befindet sich ein Notstromaggregat, dass bei Stromausfall das Wehr im rechten Regnitzarm und das Hochwassersperrtor im linken Regnitzarm mit Strom versorgt.

Das Aggregat wird in einem 20 Zoll Container geliefert, der dann noch mit einer Boden-Deckel- Holzverschalung verkleidet wird. Ebenso soll nach Vereinbarung auf dem Container ein Pultdach erstellt werden, welches begrünt werden soll.

 

An den Rändern des Gebäudes werden extra breite Bretter aufgeschraubt, ebenso sollen die Öffnungen des Containers mit breiten Brettern wegen der Ansicht versehen werden. Die Randbretter sollen weiß gestrichen werden. Die Boden-/Deckenschalung wird entweder in einem braun/rot Ton gestrichen oder in einem Gelbton.

Das Gebäude wird aus Schallschutzgründen bauseits innen gedämmt und zusätzlich zum Wärmeschutz außen z.B. mit Steinwolle gedämmt.

 

 Größe des Bauvorhabens:

 Breite: 2,594m Länge: 6,214m  2,84m 

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

  Antragseingang:  05.01.2021

          vollständig:  05.01.2021

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

 

  Außenbereich (§ 35 BauGB)

Im Flächennutzungsplan und im Teilplan Landschaftsplan ist eine Grünfläche dargestellt. Das Vorhaben befindet sich in der nachrichtlich übernommenen engeren Wasserschutzzone (W II).

Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Öffentliche Belange bezüglich des Planungsrechts werden gemäß § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt.

Das Vorhaben sieht den sicheren Betrieb des im Main-Donau-Kanals befindlichen Wehrs vor. Somit kommt dem Vorhaben eine bedeutsame Funktion zu, die im öffentlichen Interesse liegt.

Das Vorhaben kann aus planungsrechtlicher Sicht befürwortet werden.

Allerdings ist die beantragte Position optisch noch zu stark präsent. Es wird eine Verschiebung um ein paar Meter nach Südosten für erforderlich erachtet. Hiermit ist der Bauherr einverstanden.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO

 

 Nachbarzustimmung:  ja:     nein:               nicht erforderlich*

 

*Es liegt für die Errichtung des Containers für eine Netzersatzanlage ein Gestattungsvertrag zwischen dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt und der Stadt Bamberg vom 11.09.2019 vor.

 

Besonderheiten:

 

 Naturschutz:

Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis. Da es sich um ein Bauvorhaben im Außenbereich handelt, ist eine gute Einbindung in die Landschaft/das Naherholungsgebiet geboten.

Daher gelten für den Container folgende (laut Antrag geplante) Auflagen:

-          das Dach ist zu begrünen

-          die Wände sind mit Holz zu verkleiden.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II. Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Werksenat stimmt der Erteilung der baurechtlichen Genehmigung zu unter der Bedingung, dass das Bauwerk um 3 – 5 Meter nach Südosten verschoben wird.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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