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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4366-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Im Haushaltsplan der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2021 wurde erstmals im Budgetring 503 der „Globalbetrag Soziales“ für alle Zuschüsse an sozialtätigen Einrichtungen und Institutionen in der Stadt Bamberg in einer Haushaltsstelle zusammengefasst, egal ob es sich um bedingt freiwillige Zuschüsse oder reine freiwillige Zuschüsse handelt.

 

Als bedingt freiwillig bezeichnet werden Zuschüsse, die auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung wie z.B. die kommunale Schuldnerberatung / die staatliche Schwangerschaftsberatung oder auf Grundlage geschlossener Vereinbarungen wie z.B. die Frauenhausförderung gewährt werden.

 

Als rein freiwillig bezeichnet werden Zuschüsse ohne rechtlich bzw. gesetzlichen Verpflichtung gewährt.

 

Die bedingt freiwilligen Zuschüsse wurden und werden nach Vorlage der geforderten Abrechnungsunterlagen bzw. Förderbescheide der Regierung von Mittelfranken an die jeweiligen Institutionen ausgezahlt.

 

Die rein freiwilligen Zuschüsse wurden gemäß Beschluss des Familien- und Integrationssenates vom 18.06.2015 mit Hilfe eines Bewertungsschemas von den jeweiligen Fachämtern bewertet und priorisiert. Je nach Priorisierung wurde dem Antrag auf Bezuschussung in vollem bzw. teilweisen Umfang entsprochen.

Da in den vergangenen Jahren die Summe der Zuschussanträge immer größer war, als die im Haushalt bereitgestellten Haushaltsmittel, konnte das Defizit aus den Haushaltsresten des jeweiligen Vorjahres der Parität. Wohltätigkeitsstiftung bzw. der Edgar-Wolf´sche-Stiftung durch das Amt für soziale Angelegenheiten ausgeglichen werden.

 

Im Haushaltsplan 2021 wurden alle Zuschüsse an sozialtätige Institutionen und Einrichtungen im Budgetring 503 „Globalbetrag Soziales“ (Haushaltsstelle 47010.70000) erstmals zusammengefasst. Im Gegensatz zu der bisherigen Systematik wird im neuen „Globalbetrag Soziales“ nicht mehr nach bedingt freiwillige bzw. rein freiwillige Zuschüsse unterschieden.

 

Da sich die gesetzlichen Grundlagen bzw. die vertraglichen Verpflichtungen für die bisher bedingt freiwilligen Zuschüsse nicht geändert haben, muss daher zuerst der „Globalbetrag Soziales“ für diese Art von Zuschüssen verwendet werden. Die verbleibenden Haushaltsmittel aus dem „Globalbetrag Soziales“ können anschließend für rein freiwillige Zuschüsse verwendet werden.

 

Aus Sicht des Referat 5 für Klima, Mobilität und Soziales und dem Amt für soziale Angelegenheiten macht es Sinn, die bisherige fachliche Bewertung der Anträge durch die Fachämter und die bisherige Priorisierung beizubehalten.

Die Anträge mit der höchsten Priorität werden aus den restlichen Haushaltsmittel des „Globalbetrag Soziales“ bezuschusst. Die weiteren Zuschussanträge könnten über den Unterstützungsfonds bezuschusst werden.

 

Da der Haushaltsansatz beim „Globalbetrag Soziales“ für die Bezuschussung aller vorliegenden Anträge nicht ausreicht und größten Teils durch die Bezuschussung der bedingt freiwilligen Zuschussanträge aufgebraucht ist, sollten die noch nicht berücksichtigten rein freiwilligen Zuschussanträge von der „KulturTafelBamberg“ und „Bamberg inklusiv“ über den Unterstützungsfonds bezuschusst werden.

 

Eine Zusammenfassung der bisherigen Bezuschussung und der neuen Vorgehensweise im Haushaltsjahr 2021 kann aus der beigefügten Anlage entnommen werden.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat stimmt dem Vorschlag über die Verteilung des Globalbetrag Soziales zu.

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat empfiehlt den gemeinsamen Senat für die Unterstützungsfonds, bestehend aus Familien-/Integrationssenat und Kultursenat, die Anträge von "Bamberg inklusiv" und der "KulturTafelBamberg" aus den Unterstützungsfonds zu bezuschussen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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