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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4385-45

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Stadt Bamberg beabsichtigt im Laufe des Jahres die SozCard Bamberg – Sozialpass für Bamberger Bürgerinnen und Bürger einzuführen, um bedürftige Personen zu unterstützen und die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und zu erleichtern. Folgender Personenkreis soll die SozCard in Anspruch nehmen können:

Empfänger*innen von Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter

Asylbewerber*innen im Stadtgebiet ohne Ankereinrichtung Oberfranken

SGB II Empfänger*innen

 

Eine Kompensation von etwaigen Einnahmeausfällen durch die gewährten Ermäßigungen ist aus Mitteln des Sozialreferates leider nicht möglich. Auch die Kultureinrichtungen der Stadt Bamberg wurden gebeten, die Einführung der SozCard zu unterstützen und die Attraktivität dieses Sozialtickets durch eine entsprechende Ermäßigungsregelung für die Inhaber der SozCard zu fördern.

 

Das E.T.A.-Hoffmann-Haus befindet sich seit 2020 in der Trägerschaft der Stadt Bamberg, Betrieb und Verwaltung erfolgen durch das Kulturamt. Am 29. April 2020 wurden neben einer Satzung für das Haus auch Allgemeine Nutzungs- und Entgeltbedingungen erlassen, die auch verschiedene Ermäßigungsregelungen vorsehen. Um eine Beteiligung des Hoffmann-Hauses zusichern zu können, müssten diese ggf. angepasst werden. Bereits jetzt ist für Kinder- und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, Schüler*innen und Student*innen, Freiwilligendienstleistende, Renten-, Versorgungs- Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger*innen sowie schwerbehinderte Personen gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise explizit eine Ermäßigungsregelung vorgesehen, die den Eintrittspreis um 50 % reduziert (regulärer Eintrittspreis Erwachsene: 5,00 €, ermäßigt: 2,50 €).

 

Sollte die SozCard in die Ermäßigungsregelung aufgenommen werden, würde der Personenkreis, dem eine Ermäßigung gewährt wird, noch um Asylbewerber*innen im Stadtgebiet ohne die Ankereinrichtung Oberfranken ausgeweitet, was zu geringeren Einnahmen von ca. 250 € führen könnte (bei einem Besuch dieses Personenkreises im Hoffmann-Haus/Jahr). Es handelt sich um einen relativ kleinen Personenkreis von rund 100 erwachsenen Personen und knapp über 50 Kindern und Jugendlichen (Stand: 04.05.2021).

 

Die Verwaltung empfiehlt die Ausweitung der Ermäßigungsregelung auf Inhaber der neuen SozCard, da sich die evtl. geringeren Einnahmen nicht wesentlich auswirken werden und durch die integrationsfördernde Maßnahme Asybewerber*innen die Teilhabe am kulturellen Leben in Bamberg erleichtert wird. Als Anlage wird die Neufassung der Allgemeinen Nutzungs- und Entgeltbedingungen für das E.T.A.-Hoffmann-Haus Bamberg beigefügt.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Beteiligung des E.T.A.-Hoffmann-Hauses an der Ermäßigungsregelung im Rahmen der Einführung der SozCard Bamberg und der dadurch notwendigen Änderung der Allgemeinen Nutzungs- und Entgeltbedingungen für das E.T.A.-Hoffmann-Haus Bamberg wird zugestimmt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von ca. 250 € (nicht konkret quantifizierbar, da Höhe abhängig von einem tatsächlichen Museumsbesuch des erweiterten Personenkreises) für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist.

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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