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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4449-492

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 17.06.2021 informierte der FV 1912 Bamberg e.V. das Amt für Bildung, Schulen und Sport / SG Sport, dass eine Grundsanierung der Beregnungsanlage für zwei Rasenspielfelder umgesetzt werden solle. Gleichzeitig beantragte der Verein für die genannte Investitionsmaßnahme die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Fördermöglichkeiten der Stadt Bamberg.

 

Gemäß Ziffer 3.4 der Förderrichtlinien der Stadt Bamberg wird im Rahmen der Möglichkeiten des Haushalts ein Zuschuss in Höhe von 12% der vom BLSV anerkannten und zuschussfähigen Baukosten in Aussicht gestellt. Der Zuschussantrag muss vor Baubeginn eingereicht sein, was im vorliegenden Fall erfüllt ist.

 

Das Sachgebiet Sport hat den Verein am 17.06.2021 davon in Kenntnis gesetzt, dass – vorbehaltlich der positiven Entscheidung des Stadtrates – ein Zuschuss in Höhe von 12 % der vom BLSV anerkannten und zuschussfähigen Kosten in Aussicht gestellt werden kann.

Die Antragstellung beim BLSV wird durch den FV 1912 Bamberg e.V. nach erfolgtem, unterstelltem Grundsatzbeschluss über die städtische Förderung im Kultursenat erfolgen, da diese Zusage Voraussetzung für die Stellung eines Antrags beim BLSV ist.

 

Das vorliegenden Angebots der Firma Herbert Pfänder vom 14.06.2021 beschreibt für die Maßnahme auf dem Gelände des FV 1912 Bamberg e.V. eine Summe von 29.629 € brutto. Dazu kommen noch die Kosten für eine Druckerhöhungspumpe in Höhe von 8.830,00 € brutto. Die Gesamtsumme betrüge dann 37.959,00 brutto. Die zuwendungsfähigen Kosten des BLSV stehen noch nicht fest. Dieses Angebot kann jedoch nach Einschätzung des Sachgebiets als Richtgröße für die gesamte Maßnahme herangezogen werden.

 

In Übereinstimmung mit den Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg würde sich, bei den o.g. Gesamtkosten, ein 12%-iger Investitionszuschuss der Stadt Bamberg in Höhe von bis zu 4.555,08 € errechnen.

 

Die konkrete Fördersumme errechnet sich dann nach den vom BLSV anerkannten, zuwendungsfähigen Kosten.

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem FV 1912 Bamberg e.V. – in Übereinstimmung mit den Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg – für die Grundsanierung der Spielfeldberegnungsanlage einen Zuschuss in Höhe von 12 % der noch anzuerkennenden zuwendungsfähigen Kosten, nach aktueller Schätzung bis zu 4.555,08 €, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt, zu gewähren.

 

Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 4.555,08 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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