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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4488-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung: 

 

Das Vorhaben sieht eine Neugestaltung der Flächen vor, welche für den Lebensmittel-Discount genutzt wurden. Im Inneren der Nutzungseinheit werden die Lagerkapazitäten erweitert und der Verkaufsraum wird in Richtung der Parkplatzfläche nach Süd-Osten im möglichen Umfang erweitert. Durch einen Teilabbruch im Südwesten sowie einer Anpassung der Außenanlagen in diesem und im südöstlichen Bereich wird der ruhende Verkehr von den Fassaden abgerückt. Die nun freien Fassaden werden neu gestaltet.

 

 Größe des Bauvorhabens:

 Breite: ca. 30 m Länge: ca. 80 m  6,40m – 10,05 m

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

  Antragseingang:  18.02.2021

          vollständig:  20.05.2021

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

 Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebaunungsplanes Nr. 208 C und des

 einfachen Bebauungsplanes Nr. 208 E.

 Es sieht eine Nutzung vor, die mit dem im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungskatalog über-

 einstimmt, welcher an der stelle des Vorhabens einen Lebensmittel Einzelhandel (Discount

 Lebensmittel) vorsieht.

 Auch die geplante Verkaufsfläche (VF) mit ca. 720,08 m² entspricht der Nutzungseinheit.

 

 

 

 

 

 

 

 Besonderheiten:

 Es handelt sich um ein laufendes Verwaltungshandeln, welches dem Bau- und Werksenat lediglich aufgrund der zeitlichen Nähe und zur Erläuterung des Gesamtzusammenhangs mit dem Vorhaben und Erschließungsplan vorgelegt wird.

 

     

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 Nachbarzustimmung:  ja:     nein:            nicht erforderlich

 

 

 Kfz – Stellplätze:

 erforderlich: 36 anrechenbar: 36             nachzuweisen:      

 gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:      

 Nachweis auf Baugrundstück: 36  Nachbargrundstück:                   

 Ablösung der Stellplatzpflicht:      

 

Fahrradabstellplätze:

 erforderlich: 8 anrechenbar:              nachzuweisen:      

 Nachweis auf Baugrundstück: 8

 Ablösung der Stellplatzpflicht:       

 

 

 Kinderspielplatz:

  nachgewiesen   nicht erforderlich   abzulösen

 

 Barrierefreiheit:  nicht erforderlich   nachgewiesen

 

 Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 Besonderheiten:

Die Flurnummern 7209 und 7212 wurden vereinigt, sodass die Nachweise Stellplätze und Grünordnung auf die Gesamtfläche und alle Anlagen zu erfolgen haben.

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

 Stadtdenkmal:   ja   nein

 Einzeldenkmal:   ja   nein

 Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:   ja   nein   nicht erforderlich

 BLfD:   ja   nein   nicht erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat nimmt das Vorhaben zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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