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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4496-R7

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Bereits am 26. Juli 2017 hat der Stadtrat die Einrichtung eines beratenden Fachgremiums beschlossen, das die Entwicklung der Bildungslandschaft in Stadt und Landkreis Bamberg begleiten soll (VO/2017/0950-R4). Für den interkommunalen Bildungsrat Stadt und Landkreis Bamberg wurde bereits im April 2018 die Besetzung für die Amtszeit 2018 bis 2020 verabschiedet (VO/2018/1612-4BB).

 

Der Bildungsrat tagte seitdem in sieben Sitzungen. Aufgrund der Einschränkungen infolge der COVID19-Pandemie wurde die Amtszeit in Abstimmung mit den beiden Vorsitzenden um ein Jahr verlängert. Die neue Amtszeit soll nun wieder, wie es auch die vom Bildungsrat am 26. Juni 2018 verabschiedete Geschäftsordnung vorsieht, zwei Jahre, also den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2023, umfassen.

 

Die Besetzung des Bildungsrats ist auf Kontinuität auslegt. Innerhalb der ersten Amtszeit waren dennoch einige interimsweise Nachbesetzungen aufgrund von Wegzügen oder Ruhestandseintritten erforderlich. Diese vertretungsweisen Nachbesetzungen sowie weitere Neuberufungen sollen nun offiziell bestätigt werden.

 

Für die zweite Amtszeit des Bildungsrats von 2021 bis 2023 wird folgende Besetzung vorgeschlagen:

 

Kindertagesstätten

Katrin Bengelstorff

(Gemeinde Altendorf – Leitung der Kita Kürbisland)

Birgit Reuther

(Kinderkrippe Gärtnerhaus / Kindertagesstätte Arche Noah – Leitung)

wie 1. Amtszeit

 

 

neu

Schulen

Julia Behr

(Franz-Ludwig-Gymnasium Bamberg – Lehrerin)

Roland Börschel

(Don-Bosco-Schule Stappenbach, Privates sonderpädagogisches Förderzentrum – Schulleiter)

Katja Braun

(Realschule Ebrach – Schulleiterin)

Silvia Kauffer

(Grund- und Mittelschule Hirschaid – Lehrerin)

Ernst Wilhelm

(ehemals Mittelschule Bischberg – Lehrer)

Sandra Zellhahn
(Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule – Schulleiterin)

wie 1. Amtszeit

 

 

wie 1. Amtszeit

 

 

 

wie 1. Amtszeit

 

wie 1. Amtszeit

 

 

wie 1. Amtszeit

 

wie 1. Amtszeit

Hochschulen

Prof. Dr. Marc Redepenning

(Otto-Friedrich-Universität Bamberg – Lehrstuhlinhaber Kulturgeographie)

wie 1. Amtszeit

Volkshochschulen

Dr. Anna Scherbaum

(VHS Bamberg Stadt – Geschäftsführerin)

Joachim Schön

(VHS Bamberg Land – Geschäftsstellenleiter)

wie 1. Amtszeit

 

wie 1. Amtszeit

Kirchen

Hans-Dieter Franke

(Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg, Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht – Leiter)

Dr. Martin Messingschlager

(Evangelischen Erwachsenenbildung Bamberg – 2. Vorsitzender)

wie 1. Amtszeit

 

 

 

neu

Wohlfahrtsverbände

Nursen Ergin

(AWO Migrationssozialdienst – stellv. Leitung)

Volker Göbel

(Caritasverband für den Landkreis Bamberg e.V. – Geschäftsführer/Vorstandsmitglied)

neu

 

 

neu

Wirtschaftskammern

Bernd Rehorz

(IHK für Oberfranken – Leiter Bereich Berufliche Bildung)

Christina Spickenreuther

(HWK für Oberfranken – Ausbildungsberatung)

wie 1. Amtszeit

 

 

wie 1. Amtszeit

freie Bildungsträger

Wolfgang Mayer

(bfz Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft gGmbH –  Geschäftsleiter)

Judith Utz

(DAA Deutsche Angestellten-Akademie – Geschäftsleitung)

wie 1. Amtszeit

 

 

 

neu

Arbeitsagentur

Frank Bittel

(Bundesagentur für Arbeit – Bereichsleiter Geschäftseinheit 2 Bamberg)

neu

 

Der Vorsitz des Bildungsrats obliegt gemäß der Geschäftsordnung dem Oberbürgermeister der Stadt Bamberg und dem Landrat des Landkreises Bamberg, oder deren Vertretern, jeweils im Wechsel. Die Geschäftsführung des Bildungsrats wird von den Leitungen der beiden Bildungsbüros wahrgenommen.

 

Der Bildungsrat tritt in der Regel zweimal jährlich zusammen. Er trifft keine bindenden Entscheidungen; die Zuständigkeiten bestehender Gremien der Stadt und des Landkreises Bamberg bleiben unberührt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

  1. Der Senat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat, die Besetzung des Bildungsrates, wie oben beschrieben, zu beschließen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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