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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4501-23

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

In der Sitzung des Stadtrates am 25.09.2019 wurde die Durchführung der Sanierung des Fuchs-Park-Stadions beschlossen.

 

Zwischenzeitlich fand ein Koordinierungsgespräch mit den Fördergebern statt, um die notwendigen Parameter für die Einreichung der Förderunterlagen abzustimmen.

Das Projekt wird im Rahmen des Bundesförderprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit einer Fördersumme in Höhe von 2.560.000 € unter­stützt. Ein Zuwendungsbescheid liegt vor.

 

Zu Jahresbeginn konnten die notwendigen Planer – Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung wie auch Fachberater für Bauphysik und Betonbauten beauftragt werden. Ferner findet ein Monito­ring des Grundwasserstandes unmittelbar am Gebäude und in den Außenanlagen statt.

 

In Abstimmung mit dem Fördergeber und der Landesbaudirektion Bayern konnte erreicht werden, dass die Abbruch- und Rückbauarbeiten als vorgezogene bauliche Maßnahmen ausgeschrieben und beauftragt werden durften. Die Arbeiten umfassten die komplette Entkernung des Funktionstraktes bis auf die Primärtragkonstruktion mit dem Ziel der Schadensfeststellung.

 

Aktuell finden hierfür im nun entkernten Bereich Kartierungsarbeiten der umfänglichen Schadens­stellen in der Betonhülle des Gebäudes statt. Im Zuge dessen werden verschiedene Ansätze zur Beseitigung der bestehenden Beschädigungen sowie zur Ertüchtigung der Gebäudehülle gegen erneuten Wassereintritt geprüft.

 

Nach Vorlage des Sanierungskonzepts einschließlich Entwurfsplanung und Kostenberechnung        voraussichtlich im Herbst 2021 sind die Förderunterlagen zu komplettieren und dem Fördergeber vorzulegen. Nach baufachlicher Prüfung der Unterlagen kann die Freigabe für den Beginn der Sanierungsmaßnahme erteilt werden.

 

Der Stadionbetrieb ist weiterhin nur eingeschränkt möglich. Die Tribünenanlage, die beiden seit­lich gelagerten Sanitärbereiche sowie die im vorgelagerten Altbau gelegenen Bewirtschaftungs­räume stehen jedoch uneingeschränkt der Nutzung zur Verfügung. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann dies auch während der Bauzeit im bestehenden Umfang beibehalten werden.

 

Der aktuelle Bautenstand wird anhand einer PowerPoint-Präsentation kurz vorgestellt.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvor­schlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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