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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4555-45

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss vom 11.03.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, für die vorbereitenden Untersuchungen des Kesselhauses als mögliches Ausstellungshaus erneut Mittel in Höhe von 50.000 € anzumelden.

Wie bereits im Kultursenat vom 09.07.2019 vorgetragen, sollte ursprünglich eine Studie mit wenigstens 100.000 € finanziert werden, um die für eine beispielhafte Kostenberechnung relevanten Schritte abdecken zu können. Zwar ist auch dieser Betrag für eine bauliche Untersuchung gemäß HOAI Stufen 1 bis 3 nicht ausreichend, die idealerweise anzustreben wäre. Für eine weitere Beurteilung der Projektidee allerdings sowie für die Klärung potentieller Fördertöpfe und –dimensionen ist eine beispielhafte Kostenberechnung inklusive einiger hierfür grundlegend benötigter Maßnahmen unabdingbar. Diese stützt zudem die Einordnung der Projektidee in die Entwicklungsoptionen des Gesamtareals, das in absehbarer Zukunft Untersuchungsgegenstand werden dürfte.


Bereits im letzten Anlauf wurden Städtebaufördermittel für diese Maßnahme beantragt und wären auch in Höhe von 60.000 € zur Verfügung gestellt worden, wenn die entsprechend nötigen Eigenmittel nicht im Reigen der coronabedingten Kürzungen gestrichen worden wären. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Städtebaumittel erneut anzufragen und eine Mittelanmeldung von insgesamt 100.000 € vorzunehmen, wobei 60.000 € davon durch zweckgebundene Mittel aus der Städtebauförderung gedeckt werden sollen.

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

  1. Vom Sachstandsbericht wird zustimmend Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, insgesamt Mittel in der Höhe von 100.000 € für eine Machbarkeitsstudie „Kesselhaus als Kunsthaus“ anzumelden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, 60.000 € aus Städtebauförderungsmitteln für vorbereitende Untersuchungen des Kesselhauses als Kunsthaus zu beantragen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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