Beschlussvorlage - VO/2021/4588-23
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzschrebergärten im Zuge des Bahnausbaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Immobilienmanagement
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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27.07.2021
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I. Sitzungsvortrag:
In der Sitzung des Bau- und Werksenates vom 07.07.2021 wurde im Rahmen des Sitzungsvortrags „Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan / Landschaftsplan – Kleingartenkonzept“ (VO/2021/4405-61) angeregt, sicherzustellen, dass bei der künftigen Vergabe von Kleingärten die Kleingartennutzer bevorzugt einen Ersatz erhalten sollen, deren Kleingärten durch den Bahnausbau höchstwahrscheinlich wegfallen werden.
Grundsätzlich legt das Immobilienmanagement schon immer großen Wert darauf, dass Kleingärtner, die ihre Gärten aufgeben müssen, weil das Grundstück anderweitig verwendet werden soll, Ersatzgärten erhalten. Die Kleingärtner werden dazu entsprechend weit im Voraus informiert und bekommen sukzessive freiwerdende Gärten andernorts im Stadtgebiet mit Priorität angeboten. So konnten beispielsweise beim Bauprojekt „ecoSquare“ an der Annastraße einvernehmliche Lösungen mit allen Gartenpächtern gefunden werden.
Im Falle des Bahnausbaus wäre diese Vorgehensweise grundsätzlich ebenfalls möglich, würde die Kleingartenpächter allerdings finanziell stark benachteiligen. Aufgrund der von der Bahn verursachten Eingriffe ist diese gegenüber den Pächtern entschädigungspflichtig. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Kleingartenpachtvertrag zu dem Zeitpunkt noch besteht, zu dem die Bahn die Grundstücke konkret in Anspruch nimmt. Jeder Kleingartenpächter, der bereits vorzeitig wechselt, bringt sich damit um die Möglichkeit einer Entschädigung durch die Bahn (z. B. für Gartenlauben, Hochbeete, Einfriedungen etc.)
Die Gespräche mit der Bahn zu diesem Themengebiet beginnen erst in diesen Wochen, so dass der genaue Ablauf der Inanspruchnahme und der mögliche Umfang von Entschädigungen noch nicht bekannt sind.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, den betroffenen Kleingartenpächtern zunächst keinen vorzeitigen Gartenwechsel nahe zu legen, um ihnen die Möglichkeit einer Entschädigung durch die Bahn nicht vorzuenthalten. Sollte dennoch ein Kleingartenpächter einen Wechsel anstreben, kann er sich jederzeit beim Immobilienmanagement melden und wird dann mit Priorität einen Garten angeboten bekommen soweit sich in den Bestandsanlagen die Gelegenheit eines Pächterwechsels ergibt.
Mögliche Ersatzflächen zur Anlage von neuen Kleingartenanlagen wurden in o. g. Sitzungsvortrag des Baureferates im Bau- und Werksenat am 07.07.2021 bereits vorgestellt. Sollte sich abzeichnen, dass eine (oder ggf. auch mehrere) der in Frage kommenden Anlagen verwirklicht werden soll, wird die Verwaltung eine Bedarfsabfrage bei den vom Bahnausbau betroffenen Kleingärtnern durchführen und eine entsprechende Prioritätenliste erstellen. Die neuen Gärten könnten dann bevorzugt diesen Pächtern angeboten werden.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |