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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4589-R1

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit dem Standortauswahlverfahren soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung nach den Bestimmungen des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt werden. Die gesetzliche Grundlage der Endlagersuche ist das Standortauswahlgesetz (StandAG). Darin wird auch das Verfahren der Endlagersuche geregelt. Nach dem StandAG gilt als Standort mit der bestmöglichen Sicherheit der Standort, der im Zuge eines vergleichenden Verfahrens aus den in der jeweiligen Phase nach den hierfür maßgeblichen Anforderungen dieses Gesetzes geeigneten Standorten bestimmt wird und die bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Dazu gehört auch die Vermeidung unzumutbarer Lasten und Verpflichtungen für zukünftige Generationen. In Deutschland kommen grundsätzlich für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle die Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in Betracht. An dem auszuwählenden Standort soll die Endlagerung in tiefen geologischen Formationen in einem für diese Zwecke errichteten Endlagerbergwerk mit dem Ziel des endgültigen Verschlusses erfolgen. Eine Standortfestlegung wird für das Jahr 2031 angestrebt.

 

Mit dem Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) vom 28.09.2020 wurden deutschlandweit mögliche Teilgebiete (TG) für ein nach mehreren Kriterien möglichst sicheres Endlager für radioaktiven Atommüll ermittelt. Teilgebiete sind dabei die nach § 13 zu ermittelnden Gebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen. Nach derzeitigem Stand sind ca. 54 % der Fläche Deutschlands nicht ausgeschlossen und demnach aktuell als Teilgebiete ausgewiesen. Die Datengrundlage dafür ist noch sehr grob gehalten. Bamberg ist Bestandteil des gut 32.000 km² großen Teilgebietes TG 9 „Saxothuringikum“, das sich von Südwesten über Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt, dem südlichen Brandenburg bis nach Sachsen im Nordosten erstreckt. In TG 9 wird kristallines Wirtsgestein im Grundgebirge in einer Tiefe von 300 m bis 1.300 m unter Gelände vermutet.

 

Aus den Teilgebieten werden in verschiedenen Schritten die zukünftigen Standortregionen und letztendlich der Standort bis 2050 herausgearbeitet. Eine Übersichtskarte der Wirtsgesteine der Teilgebiete liegt diesem Sitzungsvortrag als Anlage 1 bei. Ein Auszug aus dem Zwischenbericht Teilgebiete für Teilgebiet TG 9 liegt als Anlage 2 bei.

 

Nach dem StandAG gibt es mehrere Möglichkeiten der Beteiligung. Der erste Schritt und das wohl wichtigste Instrument ist hierbei die selbstorganisierte dreistufige Fachkonferenz, in der sich sowohl kommunale und wissenschaftliche Vertreter*Innen als auch Organisationen und Bürger*Innen einbringen dürfen und sollen. Es handelt sich bei den Fragestellungen zur Suche nach einer Endlagerstätte um komplexe geologische, rechtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge, deren Bearbeitung die Leistungsfähigkeit einer einzelnen Kommune oder Landkreises regelmäßig übersteigen wird. Daher bietet sich eine überregionale Form der Zusammenarbeit an. Um den sehr umfänglichen Prozess der Endlagersuche auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte begleiten zu können ist daher die Regionale Koordinierungsstelle Oberfranken für das Verfahren der Endlagersuche (RK Oberfranken) mit Sitz am Landratsamt Wunsiedel eingerichtet worden, die die Belange der unterzeichneten Kommunen vertreten und Ansprechpartner*innen in den Kommunen unterstützen und wissenschaftlich beraten soll. Insbesondere ist eine wissenschaftliche Begleitung des Prozesses erforderlich, um eine Diskussion „auf Augenhöhe“ führen zu können. Die RK Oberfranken ist mit zwei Fachleuten, einem promovierten Geologen und Fachmann für Kristallin, gleichzeitig Geschäftsführer eines Geoparks, sowie einer Geoökologin und Umweltnaturwissenschaftlerin mit einer Spezialisierung auf Umweltphysik besetzt. Hierzu soll eine Zweckvereinbarung zwischen den kreisfreien Städte Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof sowie den Landkreise Bamberg, Bayreuth, Coburg, Forchheim, Hof, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels und Wunsiedel i. Fichtelgebirge gem. Art. 7 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) abgeschlossen werden. Die Zweckvereinbarung liegt dieser Sitzungsvorlage als Anlage 3 bei.

 

Die Koordinierungsstelle koordiniert, vernetzt und informiert alle in Oberfranken beteiligten Kommunen. Zudem steht sie in Kontakt mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) und prüft bzw. diskutiert Ergebnisse mit dem dort ansässigen geologischen Landesdienst geowissenschaftlichen Kriterien. Die Schaffung der Koordinierungsstelle für Oberfranken war u.a. Thema beim Planungsausschuss Oberfranken-West im vergangenen Jahr. Vom Landrat des Landkreises Wunsiedel im Fichtelgebirge wurde diesbezüglich der Entwurf einer Zweckvereinbarung mit Kosten und Finanzierungsplan für alle beteiligten Kommunen verschickt. Der Beitrag richtet sich nach der Einwohnerzahl, Stand 31.12.2019. Nach Anlage 3 wird für Bamberg mit jährlichen Kosten von 10.749,16 € gerechnet. Die Abrechnung soll aber nach tatsächlichen Kosten jeweils am Jahresende erfolgen. Der tatsächliche Rechnungsbetrag kann daher abweichen. Die Kosten für 2021 sind außerplanmäßig bereitzustellen. Für das Jahr 2022 sind die Kosten für den Haushalt anzumelden.

 

Die 1. Fachkonferenz vom Februar 2021 zeigte, wie wichtig eine Vernetzung der fachlichen und politischen Akteure in Oberfranken ist, um die Standortsuche effektiv mitgestalten bzw. mit beeinflussen zu können. Beispielsweise wurde in keiner von gut 50 Bohrungen durch das LfU im Teilgebiet TG 9 das kristalline Grundgebirge bis in die relevante Tiefe von 1.300 m angetroffen. Es ist wichtig, oberfrankenweit zusammen und transparent mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen umzugehen. Die RK Oberfranken steht diesbezüglich in Austausch mit dem Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg.

Die Verwaltung empfiehlt, der Zweckvereinbarung zuzustimmen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 

1. Der Finanzsenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

Der Stadtrat stimmt dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Einrichtung einer gemeinsamen Regionalen Koordinationsstelle Oberfranken für das Verfahren der Endlagersuche zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von ca. 11.000 €, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Entnahme aus der freien Rücklage

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten: ca. 11.000 €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Das Standortauswahlverfahren ist von großer und überregionaler Bedeutung, dem sich die Stadt Bamberg nicht entziehen kann. Da die Beteiligung an der Koordinierungsstelle die wirtschaftlichste und effizienteste Lösung darstellt, bestehen von Seiten des Finanzreferats keine Bedenken.

 

 

 

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Anlagen

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