"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4595-R5

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sitzungsvortrag:

 

Die globale Erderwärmung schreitet voran. Die 1-Grad-Marke beim Temperaturanstieg ist bereits überschritten und die Folgen sind bereits heute in Deutschland und damit auch in Bamberg spürbar: Die Zahl der Hitzetage nimmt zu und Extremwetterereignisse werden häufiger. Starkregenereignisse führen lokal begrenzt zu hohen Niederschlagsmengen. Sie entstehen meist durch das Aufeinandertreffen eines Tief- und eines Hochdruckgebietes im Sommerhalbjahr, wie aktuell in Deutschland durch das statische Tiefdruckgebiet „Bernd“ zu beobachten ist. Dabei nimmt die im Zuge der allgemeinen Klimaerwärmung wärmer werdende Luft mehr Feuchtigkeit/Wasserdampf auf. Das gespeicherte Wasser regnet bei Abkühlung wieder ab. Somit kommt es zu größeren Regenmengen pro Zeit und Fläche.

Die Definition des Deutschen Wetterdienstes (DWD) basiert auf Intensität und Niederschlagsmenge. Der DWD spricht von starkem Regen ab einer Niederschlagshöhe von 10 mm in 60 Minuten bzw. einer Niederschlagshöhe ab 1,7 mm in 10 Minuten (DWD 2016a). Eine Wetterwarnung vor Starkregen erfolgt, wenn voraussichtlich folgende Schwellenwerte überschritten werden:

Regenmengen ≥ 10 mm / 1 Std. oder ≥ 20 mm / 6 Std. (Warnung vor markantem Wetter)

Regenmengen ≥ 25 mm / 1 Std. oder ≥ 35 mm / 6 Std. (Unwetterwarnung)

Regenmengen ≥ 40 mm / 1 Std. oder ≥ 60 mm / 6 Std. (Extremes Unwetter)

Die durch die Niederschläge verursachten Überflutungen überlasten die geregelten Entwässerungseinrichtungen, z.B. Entwässerungsgräben oder die Kanalisation. U.a. dadurch finden vermehrt unkontrollierbare Oberflächenabflüsse statt, die ein zusätzliches Gefährdungs­potential durch z.B. Erosion (Schlammlawine, Hangrutsch, etc.) aufweisen. Bauliche Maßnahmen zur Minimierung sind in potentiell gefährdeten Gebieten ebenso notwendig wie die private Vorsorge.


Der vorbeugende Bodenschutz durch die Erhaltung versickerungsfähiger Böden sowie der Schutz der Böden vor Erosion und Verminderung der Strömungsgeschwindigkeit durch Bewuchs sind ein weiterer wichtiger Baustein. Dadurch können die negativen Auswirkungen auf Anlagen, Gebäude und Menschen minimiert werden.

Die Stadt Bamberg ist für den Hochwasserschutz (HQ 100) im Bereich der großen Flussläufe gewappnet. Analysen für den Bamberger Osten liegen vor und werden in die Bebauungspläne mit einbezogen. Im Gegensatz zum Hochwasserschutz sind die Maßnahmen für das Starkregenmanagement noch ausbaufähig.

Um die Stadt Bamberg wirksam gegen die zunehmenden Gefahren durch Starkregenereignisse und daraus resultierenden sogenannten urbanen Sturzfluten, die damit eingehergehende Gefahr der Überlastung des Kanalnetzes und die Auswirkungen auf Gebäude sowie unsere Bürger*innen, zu schützen, müssen die Risiken ermittelt und analysiert werden. Hierfür sind lokale Risikogebiete zu ermitteln und angepasste Handlungsempfehlungen zu erarbeiten Durch die Topographie der Stadt ist die Möglichkeit von Hangrutschen und Erosionserscheinungen in Hanglagen wie z.B. im Berggebiet ebenfalls zu berücksichtigen.

Für eine integrierte Überflutungsvorsorge wird das Starkregenrisikomanagement zukünftig dauerhaft als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung verankert (Federführung Amt für Brand- und Katastrophenschutz). Stadtgesellschaft, Verwaltung und Politik müssen sich hin zu einer wassersensiblen Stadtentwicklung bewegen. Nur gut informierte Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik können die Voraussetzungen schaffen, um die Konsequenzen einer Sturzflut abzumildern oder aufzufangen.

Ein Baustein für die Schaffung eines integrierten Starkregenmanagements die Erstellung von Gefährdungskarten für die Stadt Bamberg. Daraus abgeleitet werden Notfallkarten und Maßnahmenkataloge. Hierzu liegt auch ein Antrag von Grünes Bamberg vom 22.01.2021 vor.

Im Zuge der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans ist vom Stadtplanungsamt eine Interessensbekundung am Projekt „Landschaftsplanung in Bayern – kommunal und innovativ“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (STMUV) in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) sowie dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) geplant. Dabei sollen innovative Ansätze erarbeitet werden, um das Potenzial des Landschaftsplanes wirksam zu nutzen. Laut STMUV entstehen dabei für die beteiligte Kommune keine Kosten. Als konkrete Projektidee wäre seitens des Stadtplanungsamtes die Implementierung eines Starkregenrisikomanagements in die vorbereitende Bauleitplanung bzw. den Landschaftsplan angedacht. Die Ausarbeitung könnte in Kooperation mit dem Landesamt für Umwelt erfolgen. Nach einer Vorbereitungsphase bis März 2022, würde ab April 2022 die Modellprojektphase starten, in welcher es um die konkrete Umsetzung gehen wird.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung für die Haushaltsberatungen 2022 Mittel für die Auftragsvergabe zur ersten Risikobewertung mit Kostenabschätzung für weitere Maßnahmen für die Erstellung einer Gefährdungskarte in der Stadt Bamberg in Höhe von 25.000 € anzumelden.
  3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit Interessensbekundung am Projekt „Landschaftsplanung in Bayern – kommunal und innovativ“.
  4. Der Antrag von Grünes Bamberg vom 22.01.2021 (2021-21) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

Reduzieren


III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe vonfür die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Loading...