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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4602-61

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Anlass der Flächennutzungsplanänderung

 

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Bug der Stadt Bamberg ist die geplante Erweiterung des bestehenden Campingplatzes „Campinginsel“. Die Erweiterungsflächen umfassen die Flurnummern. 231/2 und 232 und schließen nordwestlich an den bestehenden Campingplatz an. Insgesamt sollen durch die Erweiterung ca. 50 neue Stellplätze entstehen, die während der Hochsaison von Ostern bis Oktober genutzt werden können, wenn die übrigen Stellplätze belegt sind. Der Bereich der geplanten FNP Änderung umfasst ca. 0,8 ha.

 

Bericht über das bisheriger Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung

 

Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates vom 15.07.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst, das Konzept gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gem. §3.1   BauGB und die Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen und im Zeitraum vom 14.09.2020 bis einschließlich 05.10.2020 durchgeführt.

Nach erneuter Vorlage und Beschluss im Bau- und Werksenat vom 01.12.2020 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf für den Bereich „Campingplatz Bug“ in der Fassung vom 01.12.2020, der Entwurf der Begründung vom 01.12.2020 sowie der Entwurf des Umweltberichts vom 19.05.2020 und der Schalltechnischen Untersuchung vom 11.06.2019 lagen nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 12.01.2021 bis einschließlich 12.02.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich im Stadtplanungsamt aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 


Zum Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf gingen in beiden Beteiligungsschritten keine Stellungnahmen ein, die eine Ergänzung oder Änderung der Planung bewirkt haben. Aus diesem Grund empfahl der Bau- und Werksenat am 14.04.2021 dem Stadtrat die Flächennutzungsplanänderung zu beschließen. Dieser Beschluss erfolgte am 21.04.2021 und die Unterlagen wurden der Regierung von Oberfranken zur Genehmigung übermittelt.

 

Genehmigung unter Maßgabe

 

Obwohl die Regierung von Oberfranken in beiden Beteiligungsschritten über die beabsichtigte Flächennutzungsplanänderung gem. § 4.1 bzw. § 4.2 BauGB unterrichtet wurde, gingen keine Stellungnahmen der Regierung ein.

Erst am 13.07.2020 wurde das Stadtplanungsamt telefonisch darüber informiert, dass die Regierung die geplante Flächennutzungsplanänderung der Erweiterungsfläche für den Campingplatz Bug von „Fläche für Landwirtschaft“ zu „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Campingplatz“ nicht ohne Maßgabe genehmigen könne. Der entsprechende Bescheid liegt dem Stadtplanungsamt seit dem 22.07.2021 vor (s. Anlage).

 

Die ursprünglich vorgeschlagene Änderung des Flächennutzungsplanes orientierte sich an der bereits bestehenden Ausweisung des Campingplatzes in Bug, der im geltenden Flächennutzungsplan von 1996 ebenfalls als „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Campingplatz“ (im Teilplan Art der Nutzung) und als „eingeschränkt zugängliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Campingplatz“ (im Teilplan Landschaftsplan) dargestellt ist.

 

Die Regierung von Oberfranken kann dieser geplanten Festsetzung der Erweiterungsfläche im Flächennutzungsplan nicht zustimmen und genehmigt die beantragte Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für den Bereich „Campingplatz Bug‟ der kreisfreien Stadt Bamberg in der Fassung vom 14.04.2021 nur mit der Maßgabe, dass anstelle einer „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Campingplatz‟ ein „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Campingplatz‟ im Teilplan „Art der Nutzung“ dargestellt wird.

 

Im Zuge der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes soll künftig auch die Fläche des bestehenden Campingplatzes als „Sonderbaufläche Campingplatz“ ausgewiesen werden.

 

Da die Änderung die Plankonzeption nicht berührt, wurde die Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken unter gleichzeitiger Festsetzung von Maßgaben erteilt. Das Baureferat folgt dieser Maßgabe und empfiehlt dem Stadtrat einen Beitrittsbeschluss zu fassen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat, wie folgt zu beschließen:
    1.           Der Stadtrat akzeptiert die Maßgaben nach Tenorziff. 1 des Genehmigungsbescheids der Regierung von Oberfranken, Az. ROF-SG32-4621-2-12-3, vom 22.07.2021, macht sich den entsprechend der Maßgabe geänderten Planinhalt zu eigen und beschließt zu der Planfassung vom 14.04.2021, dass anstelle einer „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Campingplatz‟ ein „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Campingplatz‟ dargestellt wird (neuer Plan v. 22.09.2021).
    2.           Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 BauGB bekannt zu machen.

 


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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