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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4603-4ZWB

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Vorbemerkung

Im Rahmen der retrospektiven Inventarisierung der UNESCO sind Welterbestätten, die zwischen 1978 und 1998 in die Welterbeliste aufgenommen wurden, dazu aufgerufen, Grundinformationen wie Grenzverläufe, geografische Koordinaten, serielle Komponenten und Flächenangaben zu überprüfen bzw. zu ergänzen und dem UNESCO-Welterbezentrum zu übermitteln.

 

Anpassung der Kern- und Pufferzone des Welterbes "Altstadt von Bamberg"

Vor dem Hintergrund der retrospektiven Bestandsaufnahme der UNESCO hat das Zentrum Welterbe Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt die Grenze des Welterbes präzisiert. Die Korrektur gibt, wie von der UNESCO gefordert, die Situation zum Zeitpunkt der Einschreibung der Welterbestätte "Altstadt von Bamberg" im Jahr 1993 wieder. Mittels entsprechender Software wurde eine Flurstückgenauigkeit hergestellt, die bisher nicht gegeben war. In der Summe umfasst das Welterbe "Altstadt von Bamberg" nun 142,01 ha statt bisher 142,00 ha.

 

Die Pufferzone wurde, wie mit dem Auswärtigen Amt im Rahmen der Erarbeitung des Welterbe-Managementplans vereinbart, an das Stadtdenkmal angepasst. In der Summe umfasst die Pufferzone des Welterbes "Altstadt von Bamberg" nun 469 ha statt bisher 444 ha. Die Änderungen wurden mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt.

 

Nach Beschluss durch den Stadtrat wird die geringfügige Grenzänderung dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und dem Auswärtigen Amt zur Verifizierung vorgelegt und dann weiter über die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der UNESCO an die UNESCO gesandt. Wenn das UNESCO-Welterbekomitee die Änderung bei seiner 45. Sitzung in Kasan (Russland) 2022 beschließt, wird auch die Information auf der Website der UNESCO entsprechend angepasst.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

  1. Der Kultursenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Kultursenat empfiehlt die Anpassung der Welterbegrenze und der Pufferzone im Rahmen der retrospektiven Inventarisierung der UNESCO.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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