Beschlussvorlage - VO/2021/4605-23
Grunddaten
- Betreff:
-
Hugo-von-Trimberg-Schule Bamberg - Errichtung einer Containeranlage Weitere Vorgehensweise
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Immobilienmanagement
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Feriensenat
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Entscheidung
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19.08.2021
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- Sitzungsvortrag:
Für die anstehende Schulhauserweiterung an der Hugo-von-Trimberg-Schule Bamberg in Holzmodulbauweise ist eine Entscheidung bezüglich der Verschiebung der FAG-Förderung auf die geplante Generalsanierung erforderlich.
Im Kultursenat am 09.07.2020 und im Finanzsenat am 21.07.2020 (VO/2020/3264-49) wurde durch das Amt 49 für Bildung, Schulen und Sport ein Durchführungsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme behandelt. Der Beschlussvorschlag wurde angenommen und die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.
Seit dem 16.07.2021 liegt der Verwaltung seitens der Regierung von Oberfranken der vorzeitige Maßnahmenbeginn für die geplante Schulhauserweiterung in Holzmodulbauweise vor. Nach Rücksprache mit der Förderstelle können bereits geförderte Flächen nicht ein zweites Mal gefördert werden. Da nach derzeitigem Kenntnisstand im Zuge der geplanten Generalsanierung eine Schulhauserweiterung in massiver Bauweise durchgeführt werden soll, wird seitens der Verwaltung empfohlen, die Interimsbauten selbst zu finanzieren und eine Förderung erst im Zuge der Generalsanierung in Anspruch zu nehmen. Dies hat den Vorteil, dass die Holzmodulbauten unabhängig von der Standzeit an der Hugo-von-Trimberg-Schule abgebaut und an jedem anderen Standort wieder aufgestellt werden können. Auch eine Rückzahlung der Fördermittel aufgrund einer verkürzten Nutzungsdauer kann hierdurch ausgeschlossen werden.
Die Verschiebung der FAG Fördermittel auf die geplante Generalsanierungsmaßnahme hat keinen Einfluss auf den aktuellen Zeitplan und die Durchführung der Maßnahme.
Für die geschilderte Errichtung von zwei Klassenzimmern ist lt. Kostenberechnung von Gesamtkosten in Höhe von ca. 669.636,96 €/brutto auszugehen. Der FAG Förderanteil beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand ca. 334.000,– €/brutto. Die benötigten Haushaltsmittel stehen im laufenden Haushalt zur Verfügung.
- Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von ca. 669.636,96 €/brutto für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist. |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |