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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4608-R7

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss des Finanzsenats vom 27. Juli 2021 (VO/2021/4577-R7) wurde die Verwaltung beauftragt, einen schriftlichen Zwischenbericht bzw. einen Bericht im Feriensenat zu geben.

 

Seit Ende Juli wurden zur Umsetzung des Beschlusses und zur weiteren Umsetzung der Förderrichtlinie folgende Schritte unternommen:

 

  1. Bereits im Vorfeld wurden Kontakte zu einschlägigen Planungsbüros aufgenommen. Aktuell wird eine Vergabe nach der UVgO vorbereitet.
  2. Analog zu den Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Bamberg wurde eine entsprechende Verfügung für die Schulen des Zweckverbandes Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg vorbereitet und – voraussichtlich bis zur Sitzung des Feriensenats – unterzeichnet.
  3. Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden von Seiten des Kämmereiamtes inzwischen zur Verfügung gestellt.
  4. Die bereits im Oktober 2020 begonnene Marktanalyse wurde weiter vertieft. Dabei stand die grundsätzliche Förderfähigkeit im Mittelpunkt (Leistungsfähigkeit im Sinne der geforderten Luftwechselraten; Geräuschbelastung). Der Abgleich mit den technischen Anforderungen aus der Richtlinie FILS-R-N machte deutlich, dass zahlreiche auf dem Markt befindliche Produkte nicht förderfähig wären.

 

Es ist derzeit davon auszugehen, dass noch im August mit der Begutachtung der Räume begonnen werden kann, um den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln, aus dem sich dann eine Kostenschätzung ableiten lässt. Anschließend erfolgt die erforderliche öffentliche Ausschreibung. Aufgrund dieser Prozessschritte ist auszuschließen, dass eine Beschaffung zum Schuljahresbeginn 2021/2022 erfolgen wird.

 

 

Leasing ist durch die Förderrichtlinie grundsätzlich zugelassen. Auch in diesem Falle muss die Passung für die jeweiligen Räume im Vorab durch die für die Planungsleistungen beauftragte Firma festgestellt werden. Einen Vorschlag für eine Priorisierung hat die Verwaltung bereits unterbreitet: Es sollen diejenigen Räume ausgestattet werden, die sich durch das Öffnen der Fenster nicht ausreichend lüften lassen. Die Schulverwaltung steht mit den Schulen im engen Austausch hinsichtlich eines möglichen Zeitplans sowie hinsichtlich der Akzeptanz von mobilen Raumluftreinigungsgeräten.

 

Hinzuweisen ist darauf, dass der Zweckverband Berufsschulen Stadt und Landkreis Bamberg in Sachen der Umsetzung der FILS-R-N analog verfährt. Gleiches gilt auch für zahlreiche weitere Kommunen in Bayern, die im Juli 2021 entsprechende Planungsleistungen als zwingend notwendigen Zwischenschritt beschlossen haben.

 

Die Stadt Bamberg betreibt keine kommunalen Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft, ist jedoch nach der „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung“ Antragsteller und Zuwendungsempfänger der Fördermittel zur Weiterleitung. Allen Trägern von Kindertagesstätten sind die Förderrichtlinien bekannt. Die Beschaffung der Geräte erfolgt durch die Träger in eigener Entscheidung. Anträge von Trägern auf Förderung von mobilen Luftreinigungsgeräten liegen aktuell noch nicht vor, sodass keine Aussage getroffen werden kann, für wie viele Räume in Kitas und Großtagespflegestellen Fördergelder durch das Stadtjugendamt Bamberg bei der Regierung von Oberfranken zu beantragen sind. Die Antragsfrist läuft noch bis 31. Dezember 2021.

 

Weitere tagesaktuelle Ergänzungen können in der Sitzung gegeben werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 Der Feriensenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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