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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1157-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Der „Beach“ am Kunigundendamm war in der Vergangenheit immer wieder Anlass zu Beschwerden - in erster Linie hierfür ursächlich waren Missstände was den Lärm, starken Parksuchverkehr und Falschparker sowie Verunreinigung rund um das Beach-Gelände anbelangt.

 

Zwischenzeitlich hat der Betreiber gewechselt - der frühere Wirt, Herr Habelitz, hat zum Jahreswechsel 2009/2010 den Betrieb an Herrn Oliver Meisel weitergegeben.

 

Innerhalb der Verwaltung wurde die Frage geprüft, inwieweit der Beach durch Kündigung des Pachtvertrages durch das Amt 80 zum 31.12.2010 auslaufen soll oder dem neuen Betreiber, Herrn Meisel, eine längerfristige Perspektive für den Betrieb eröffnet werden soll.

 

Zur Vorbereitung wurde durch das Referat 5 zunächst bei Herrn Hans-Jürgen Eichfelder, Egelseestraße 81, Bamberg, ein Ergebnis der Befragung der Anlieger durch den dortigen Ortsverband erbeten. Das Ergebnis dieser Befragung liegt dem Sitzungsvortrag als Anlage bei. Herr Eichfelder hat im Rahmen eines Telefonats mit dem Unterzeichneten ergänzend mitgeteilt, dass bei den jüngeren Leuten eher ein Verständnis für den Beach vorhanden sei, während die älteren Teilnehmer der Befragung der Sache eher skeptisch gegenüber stünden.

 

Aus seiner Sicht wäre eine Verlegung des „Beach“ (z.B. an die Jahnwiese) zu begrüßen. Hauptproblem sei im jeden Fall die starke Beparkung des Umfeldes des „Beach“, insbesondere der neuen Bughofer Straße.

 

Das städtische Gartenamt hat dann bezüglich des eventuellen Alternativstandortes Jahnwiese mitgeteilt, dass eine mögliche Ansiedlung dort kritisch gesehen wird und wohl auch praktisch kaum zu realisieren ist. Dies zum einen deshalb, weil keine geeigneten Freiflächen für die Bamberger Bevölkerung anderweitig zur Verfügung stehen und zum anderen, weil ein dauerhafter Betrieb der Einrichtung zwangsläufig Konflikte mit den anderweitigen Veranstaltungen (auch Veranstaltungen der TSG 05) hervorrufen würde.

 

Im Rahmen einer Referentenbesprechung wurde dann das Referat 5 beauftragt mit dem neuen Betreiber, Herrn Meisel, Gespräche dahingehend zu führen, dass er das äußere Erscheinungsbild des „Beach“ deutlich verbessert und auch hinsichtlich der Lärmproblematik und Verunreinigung des Umfeldes Gegenmaßnahmen trifft. Im Gegenzug könnte man dann seitens der Stadt Bamberg über eine längerfristige Zusage über den Betrieb der Einrichtung nachdenken.

 

Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass ein längerfristiger Pachtvertrag nicht abgeschlossen werden kann, da, falls die Laufzeit über ein Jahr hinaus geht, die ganze Anlage baugenehmigungspflichtig wird. Es müssten deshalb die Jahrespachtverträge, wie bisher weiter abgeschlossen werden - eine „Zusicherung“, dass Herr Meisel über einen gewissen Zeitraum eine jährliche Pachtverlängerung bekommt, ist jedoch möglich.

 

Zu der Angelegenheit wurde auch der Bürgerverein Wunderburg gehört. Es wurde hierbei herausgestellt, dass der Beach am Kunigundendamm, insbesondere in den Sommermonaten, ein gern angenommenes Freizeitangebot für die Bamberger Bevölkerung, vor allem für jüngere Besucher darstellt - auf der anderen Seite es aber auch immer wieder Beschwerden über Beeinträchtigungen durch den Betrieb, insbesondere was die Lärm- und Parksituation im Umfeld anbelangt, gegeben hat.

 

Herr 1. Vorsitzender des Bürgervereins Wunderburg, Herr Dieter Gramß, hat sich in seinem Schreiben vom 11. Mai 2010 entsprechend geäußert - es wird insbesondere Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Lärmbelästigung und Verbesserung der sanitären Anlagen gesehen sowie hinsichtlich der Parksituation. Im Einzelnen wird auf die Ausführungen Bezug genommen (Anlage 2).

 

In Kooperation mit dem Amt 80 (Herrn Dotterweich) hat der Unterzeichnete dann am 20.05.2010 eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Hierbei machte der „Beach“ insgesamt einen sauberen Eindruck. Zum Beispiel wurden die äußeren Einfriedungen mit neuen Rohrmatten versehen und innerhalb des Geländes stellten die Schilfanpflanzungen, die neuen Gehbahnen aus Holz und der frische Sand ein ansehnliches Ambiente dar.

 

Herr Meisel wurde aufgefordert, insbesondere hinsichtlich der Lärmproblematik, neue Strategien zu entwickeln - er wies darauf hin, dass die Beschallung künftig so von beiden Seiten erfolgen soll, dass in die anliegen Wohnviertel nicht zu viel Lärm abgestrahlt wird. Darüber hinaus sagte Herr Meisel zu, einen Limiter, der dann vom städtischen Umweltamt eingepegelt wird, einzubauen. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass unbedingt bei Großveranstaltungen auch durch einen privaten Ordnungs- oder Sicherheitsdienst für ordnungsgemäße Zustände auf dem Gelände und auch im direkten Umgriff gesorgt werden muss - dies sicherte Herr Meisel zu. Im Übrigen wurde er aufgefordert, der Verwaltung bis spätestens Mitte Juni 2010 eine Aufstellung der von ihm vorgesehenen Veränderungen bzw. Verbesserungen zukommen zu lassen. Diesen Ersuchen ist Herr Meisel am 23.06.2010 nachgekommen und hat gegenüber dem Referat 5 das in Anlage 3 beigefügte Konzept übersandt. Es enthält die vorstehend bereits gemachten Zusagen, listet aber auch noch weitere begrüßenswerte Verbesserungen auf.

 

Die Verwaltung ist deshalb der Auffassung, dass man, um den Beach als wichtige Fassette des Freizeitangebots für die Bamberger Bevölkerung weiter aufrecht zu erhalten, Herrn Meisel seitens der Stadt Bamberg eine „Zusicherung“ geben kann, dass er für die nächsten 3 bis 5  Jahre jeweils eine Verlängerung des stets einjährigen Pachtvertrages erhält. Hierbei wird unterstellt, dass Herr Meisel die in seinem Konzept vorgestellten Verbesserungsmaßnahmen auch tatsächlich realisiert.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.      Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.      Es besteht damit Einverständnis, dass, vorbehaltlich der Erfüllung der Verbesserung des „infranken.de City Beach“ im Rahmen des von Herrn Meisel vorgelegten Konzepts, mindestens in den nächsten drei Jahren bis maximal in den nächsten fünf Jahren jeweils eine einjährige Verlängerung des Pachtvertrages erfolgt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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