Beschlussvorlage - VO/2021/4620-A6
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung von Straßen und Wegen: Ortsstraße "Heinrichsdamm" (Fl. Nr. 3117/2) gemäß Art. 6 des Bayer. Straßen- und Wegegesetz vom 05.10.1981 Antrag auf Widmung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6A Baurecht, Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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22.09.2021
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I. Sitzungsvortrag:
Die Fl. Nrn. 393/2 und 402/2 werden hiermit zu der bereits bestehenden Straßenstrecke „Heinrichsdamm“ (Fl. Nr. 3117/2) als Ortsstraße dazu gewidmet.
Siehe zur Wegführung den in der Anlage beigefügten Planausschnitt.
Die Widmung ist erforderlich, damit alle widmungsabhängigen städtischen Satzungen ihre Gültigkeit erlangen.
Träger der Straßenbaulast für den zu widmenden neuen Straßenteil am „Heinrichsdamm“ ist die Stadt Bamberg.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
- Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
- Der Bau- und Werksenat beschließt folgende Widmung:
Der neue Straßenteil wird zu der bereits bestehenden Straßenstrecke am Heinrichsdamm (Fl. Nr. 3117/2) mit Wirkung zum 01.11.2021 als Ortsstraße gemäß Planausschnitt dazu gewidmet.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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616,5 kB
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