Beschlussvorlage - VO/2021/4621-A6
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung von Straßen und Wegen: Beschränkt-öffentlicher Weg "Katzenberg" (Fl. Nr. 2685/2) gemäß Art. 6 des Bayer. Straßen- und Wegesetz vom 05.10.1981 Antrag auf Widmung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6A Baurecht, Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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22.09.2021
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I. Sitzungsvortrag:
Die Treppenanlage vom Katzenberg zum Domplatz (Fl. Nr. 2685/2) soll zur bereits bestehenden Wegstrecke „Katzenberg“ (Fl. Nr. 2685/2) als beschränkt-öffentlicher Weg mit Verkehrsbedeutung für Fußgänger dazu gewidmet werden.
Die Widmung ist erforderlich, damit alle widmungsabhängigen städtischen Satzungen ihre Gültigkeit erlangen.
Träger der Straßenbaulast dieser Treppenanlage am Katzenberg ist die Stadt Bamberg.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
- Der Bau- und Werkssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
- Der Bau- und Werkssenat beschließt folgende Widmung:
Die Treppenanlage am Katzenberg (Fl. Nr 2685/2) wird als beschränkt-öffentlicher Weg mit der Verkehrsbedeutung für Fußgänger mit Wirkung zum 01.11.2021 gemäß Planausschnitt gewidmet.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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630,4 kB
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