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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4628-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung: 

Der Bauherr plant auf dem nordöstlichen Bereich der Parkplatzfläche vor dem Bambados einen Reisemobilstellplatz mit Mülleinhausung, Ver- und Entsorgungsstation für Wasser und Abwasser sowie Anschlussmöglichkeiten für Elektrizität.

Die geplante Lärmschutzwand dient vor allem der Abschirmung der Stellplatzanlage gegen den Verkehrslärm der Pödeldorfer Straße. Die Lärmschutzwand aus Holz wird an der Außenseite in hochabsorbierender Bauweise erstellt.

 

 Größe des Bauvorhabens:

 Breite: 40 m Länge: 36 m  3,65 m 3,85 m

 

                bereits ausgeführt:   ja    nein

     Antragseingang:  21.06.2021

            vollständig:  

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

  Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 425 D

  rechtsverbindlich seit: 13.10.1972

 Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Sonstiges Sondergebiet (§ 11 BauNVO) für Volksfestplatz (Plärrer) und öffentliche Parkplätze im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB

 

 vorgesehene Abweichung:

Das Vorhaben sieht Stellplätze für Wohnmobile vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Begründung:

          Aus städtebaulicher Sicht kann das Vorhaben befürwortet werden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das festgesetzte sonstige Sondergebiet und die damit verbundene Nutzung für einen Festplatz aus hiesiger Sicht nicht mehr weiterverfolgt werden. Der FNP als übergeordnetes Planungsinstrument und Grundlage der Bauleitplanung ist im Zuge einer Berichtigung zu ändern. Dort ist eine Sondergebietsfläche Campingplatz darzustellen. Aktuell ist dort eine Verkehrsfläche mit dem Standortmerkmal Park und Ride ausgewiesen.

 

Aufgrund des benachbarten und schutzwürdigen Kindergartens ist sicherzustellen, dass für diesen keine nachteiligen Auswirkungen (Immissionen etc.) zu befürchten sind.

In diesem Zusammenhang ist aufgefallen, dass die Schutzwand zum Kindergarten auf Höhe des Kindergartengebäudes endet. Die Flächen der KiTa, die nach Süden orientiert sind, weisen insoweit keinen Schutz auf. Dies betrifft nicht nur zu erwartende Immissionen, sondern auch Einblicke. Nachbarschützende Belange sind zu beachten. Daher wird aufgrund der Nähe der Lärmschutzwand zum Kindergarten und der Stellungnahme des Stadtjugendamts eine Wandbegrünung und weiterführende Bepflanzung mit Strauchgruppen an der nordöstlichen Seite des Vorhabens gefordert. Die Wand ist zum Schutz des Kindergartens entsprechend zu verlängern (siehe auch „Immissionsschutz“).

 

Grundsätzlich ist ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan erforderlich. Die Stellplätze und deren Zufahrten sind aus versickerungsfähigem Material herzustellen.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 Nachbarzustimmung:  ja:Stadt Bamberg               nein:            nicht erforderlich

 

 

 

 Kfz – Stellplätze:

 erforderlich: keine

Anmerkung: Durch das Bauvorhaben werden keine für das Bambados nachgewiesene Stellplätze in Anspruch genommen.             

 

Fahrradabstellplätze:

 erforderlich: keine

 

 

 Kinderspielplatz:

  nachgewiesen   nicht erforderlich   abzulösen

 

 Barrierefreiheit:  nicht erforderlich   nachgewiesen

 

 Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 Besonderheiten:

 

Weitere fachlich relevante Stellungnahmen:

Naturschutz:

Die 4 zu fällenden Bäume (2x Ahorn, 2x Gleditischie) unterstehen nicht der Baumschutzverordnung. Ihre Fällung kann zwischen Oktober und Februar ohne naturschutzrechtliche Genehmigung erfolgen. Eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, außerhalb dieses Zeitraumes zu fällen, kann erteilt werden mit der Massgabe, die Bäume vor der Fällung auf Brut- und Nisttätigkeit zu untersuchen und  ggf. fachlich in Absprache mit dem Umweltamt darauf zu reagieren.

 

 

 

Die 4 Bäume sind allerdings nach Planungsrecht mit Pflanzgeboten festgesetzt (grünordnerische Festsetzungen im Bebauungsplan, Freiflächengestaltungplan). D.h. dass eine Fällung eingriffsnah jeweils durch eine Ersatzpflanzung auszugleichen ist und somit die Anzahl der festgesetzten Bäume erhalten bleibt. Die 4 zu pflanzenden Laubbäume sollten mindestens die Größe und Qualität der entfallenden Bäume haben. Die betroffenen Bäume können evtl. noch verpflanzt werden. Inwieweit es technisch und wirtschaftlich einfacher ist die vorhandenen Bäume zu versetzen oder zu ersetzen bleibt dem Bauherren überlassen.

Vor Erteilung der Baugenehmigung ist nachzuweisen, wo der Baumnachweis neu geführt wird.

 

Zu erhaltende Gehölze sind während der Bauarbeiten fachgerecht zu schützen, insbesondere die Gehölze an der Pödeldorfer Straße, für die ein planungsrechtliches Erhaltungsgebot besteht (Bebauungsplan 425 D vom 09.12.1971).

Der Lärmschutzwand sind (analog zur Gehölzreihe an der Pödeldorfer Straße) in Abständen Sträuchergruppen vorzupflanzen (vgl. Wohnmobilstellplatz Heinrichsdamm).

 

Abfallwirtschaft:

Unweit des geplanten Wohnmobilstellplatzes befindet sich eine Wertstoffinsel (Pödeldorfer Straße, Parkplatz Festwiese / Stadion). Es ist sinnvoll und wichtig, diese im Zuge der Errichtung des Reisemobilstellplatzes und der Lärmschutzwand als Unterflurcontainer-Standort in diesen Bereich zu integrieren und einzurichten.

 

 Immissionsschutz:

 Aus den Antragsunterlagen geht hervor, dass die Wandhöhe 3,30 m betragen wird. Die Grenzwerte nach der 16. BImSchV können damit eingehalten werden. Da der Wohnmobilstellplatz im Sinne der DIN 18005 nicht zum dauerhaften Aufenthalt dient, kann aus Sicht des Immissionsschutzes dem Bauvorhaben zugestimmt werden. Um bodenrechtliche Spannungen zwischen der Entsorgungsstation und der Kindergartenfläche zu vermeiden, ist auch zusätzlich eine trennende Wand in diesem Abschnitt erforderlich.

 

 Verkehrsplanung:

 Aus Sicht der Verkehrsplanung ist anzumerken, dass es sich um ein Grundstück handelt, welches sich im Besitz der Stadt Bamberg befindet. Im künftigen Verkehrsentwicklungsplan (VEP) soll beschlossen werden, dass an den Einfallsstraßen nach Bamberg an geeigneten Stellen P&R Parkplätze entstehen sollen. Da es sich hier um ein städtisches Grundstück handelt, sollte es in Zukunft noch möglich sein, an diesem Standort einen P&R Platz errichten zu können.

Grundsätzlich besteht mit dieser Maßgabe Einverständnis mit dem Vorhaben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 Der Bau- und Werksenat stimmt der Erteilung der baurechtlichen Genehmigung unter der Maßgabe zu, dass eine trennende Wand auch zwischen Entsorgungsstation und Kindergartenfreifläche zu errichten sowie ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorzulegen ist.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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