"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4639-68

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sitzungsvortrag:

Viele Personen steigen auch im Winter aufs Rad, um ihre täglichen Wege zur Arbeit, zur Schule und Ausbildung, für Erledigungen oder zum Einkaufen zurückzulegen. Um das Radfahren auch im Winter verkehrssicher zu ermöglichen, werden wichtige Radverkehrsrouten im Winterdienst betreut. Bei starken und anhaltenden Schneefällen konzentriert sich der Winterdienst gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht auf Straßen und Bereiche mit der höchsten Priorität. Dringlich zu räumende öffentliche Verkehrsflächen sind verkehrswichtige und gefährliche Straßenabschnitte, unter anderem Rettungswege, Steigungsstrecken und Hauptverkehrswege für ÖPNV, Rad- und Kfz-Verkehr.

Die Festlegung eines Winterdienstkonzeptes für den Radverkehr mit planlicher Darstellung und Information nach außen ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern, die vom Stadtrat am 18.01.2018 beschlossen wurde.

Winterdienst auf Radverkehrsanlagen

Der Winterdienst auf Radverkehrsanlagen sollte zeitgerecht, wirtschaftlich und umweltschonend erfolgen. Nach Abstimmung zwischen den Bamberger Service Betrieben (BSB) und dem Mobilitätsreferat ist ab der Wintersaison 2021/22 folgende weitere Verfeinerung des Winterdienstkonzeptes vorgesehen.

  • Räum- und Streumethoden

Es gibt zwei grundlegende Maßnahmen: die Schneeräumung (durch Schneeräumschild) sowie die Streuung mit auftauenden Streumitteln (z.B. Feuchtsalz) oder mit abstumpfenden Streumitteln (z.B. feinkörniger Kies oder Rollsplitt). Aus Gründen der Umweltverträglichkeit und auch im Hinblick auf Auswirkungen auf das Fahrrad (Salz – Rost; Splitt – Reifenpannen), sollen sowohl auftauende wie auch abstumpfende Streumittel nur maßvoll eingesetzt werden.

Ziel ist deshalb die sog. Schwarzräumung, die restlose Beseitigung des Schnees durch mechanische Räumung mittels Schild. Aus Gründen der Zeit- und Kosteneffizienz wird empfohlen, dass Räumung und falls erforderlich die Streuung in einem Arbeitsgang erfolgen.

Insgesamt stehen für den Winterdienst vom Lkw mit Schneepflug und Aufsatzstreuer über Schmalspurfahrzeuge mit Winterdienstausrüstung bis hin zum Kleintraktor mit Räumschild und Streugerät unterschiedliche Fahrzeuge angepasst auf die Anforderungen im Stadtgebiet Bamberg zur Verfügung.


  • Wo wird geräumt und gestreut?

Die BSB betreuen alle baulichen Radverkehrsanlagen im Stadtgebiet, der Winterdienst wird vorwiegend in Eigenleistung erbracht. An den Stadtgrenzen erfolgt der Winterdienst in Absprache mit den Nachbarkommunen bzw. mit dem Staatlichen Bauamt.

Auch in der kalten Jahreszeit wird ein zusammenhängendes, befahrbares Radverkehrsnetz angestrebt. Das aktuell abgestimmte Radverkehrsnetz -Winter- wird vorrangig behandelt und definiert die stark befahrenen Hauptrouten mit Anbindung der Stadtteile ins Zentrum, s. ANLAGE.

Im Falle eines Winterdiensteinsatzes werden zuerst die verkehrswichtigen und stark frequentierten Strecken bearbeitet, z.B. wichtige Hauptverkehrsstraßen oder Strecken mit Buslinienverkehr. Um eine optimale Räumung des Radnetzes gewährleisten zu können, werden Radwege entlang von Fahrbahnen zeitversetzt bearbeitet. Werden Hauptradrouten auf baulichen Radwegen im Seitenraum geführt, werden diese vorrangig geräumt.

Anschließend (nachrangig) werden im Rahmen der Leistungsfähigkeit die restlichen Strecken des Winternetzes für den Radverkehr geräumt und gegebenenfalls bestreut.

Bei im Seitenraum liegenden Radverkehrsanlagen ist zudem wichtig, die Bevölkerung aufzuklären. Anlieger sind nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterszeit in der Stadt Bamberg dazu verpflichtet, Gehwege frei von Schnee zu halten und zu streuen. Dabei soll vermieden werden, den Schnee vom Gehweg auf eine angrenzende Radverkehrsanlage zu schieben.

  • Räum- und Streuzeiten, Räumungsintervalle

Die Winterdienstarbeiten auf den Hauptstraßen beginnen um 4.00 Uhr und enden um 20.00 Uhr. Bei extremen Witterungsverhältnissen erfolgt ein 24-Stunden-Dienst.

Als Standard für die Räumung der Hauptradrouten soll eine Befahrbarkeit zwischen 8 und 19 Uhr sowie eine Schwarzräumung gesetzt werden.

Die Leistungen des Winterdienstes sind stark witterungsabhängig und können entsprechend schwanken. Eine Garantie, dass immer alle Wege des definierten Radverkehrsnetzes -Winter- morgens auch tatsächlich bis 8 Uhr geräumt werden können, ist leider nicht möglich.

  • Intersaisonale Strategie

Winterradeln beginnt bereits im Herbst und endet im Frühling. Während im Herbst die Kombination aus Laub und Feuchtigkeit das Radfahren erschwert, so sind es im Frühjahr letzte Reste von Streumaterial, das zunächst am Straßenrand, wo der Radverkehr unterwegs ist, liegen bleibt. Das hier vorgestellte Radverkehrsnetz -Winter- gilt auch als Grundlage für die Reinigung von Laub und Streumaterial.

  • Kosten / Personalaufwand

Entsprechend den Regelungen im städtischen Haushalt werden die Winterdienstleistungen grundsätzlich im Nachhinein spitz abgerechnet.

  • Kommunikation

Damit Radfahrende erkennen können, auf welchen Hauptradrouten vorrangig der Winterdienst erfolgt, wird das Radverkehrsnetz -Winter- auf der Homepage veröffentlicht.

 

Abschließend soll festgestellt werden, dass bei extremen Witterungsbedingungen (z.B. Eisregen) oder massiven mehrtägigen Schneefallereignissen trotz eines intensivierten Winterdienstes Einschränkungen der Nutzungsbedingungen nicht zu vermeiden sind. Generell ist bei extremen Witterungsbedingungen immer allen Verkehrsteilnehmenden zu empfehlen, unnötige Wege unbedingt zu vermeiden.


 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Mobilitätssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan (Haushaltsstelle Winterdienst) gegeben ist. Entsprechend den Regelungen im städtischen Haushalt werden die Winterdienstleistungen grundsätzlich im Nachhinein spitz abgerechnet.

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...