"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1162-38

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Mit ihrem Schreiben vom 21.09.2009 stellte die GAL-Stadtratsfraktion folgenden Antrag:

 

„Die Stadt Bamberg wendet sich an alle in der Stadt vertretenen Einrichtungen (Behörden, Firmen, öffentliche und private Einrichtungen, auch Vereine) und regt sie an, alternative Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten für ihre Mitarbeiter/innen und Besucher/innen anzubieten (als Alternative für den MIV).

Im Rahmen einer Mobilitätsberatung erhalten die Einrichtungen einen Überblick, auf dem die Möglichkeiten aufgezeigt sind und den sie an Mitarbeiter/innen, Mitglieder und Besucher/innen verteilen können.

Auch alle Veranstalter werden von der Stadt angeregt, ihre Besucher/innen auf die alternativen Verkehrsmittel hinzuweisen, wenn sie eine innerstädtische Veranstaltung besuchen wollen.“

 

 

Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion zielt im Kern auf eine Bewusstseinsbildung der Verkehrsteilnehmer in Bamberg ab, insbesondere im Hinblick auf den hohen Anteil der Verkehrsverursacher durch den Berufsverkehr. Zur Lärmminderung und Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft muss es dabei Ziel sein, den motorisierten Individualverkehr (MIV) zugunsten der Nutzung des Umweltverbundes und anderer umweltfreundlicher Mobilitätsarten zu reduzieren. Ein einfaches Anschreiben der in Frage kommenden Einrichtungen durch die Stadt Bamberg mit der formulierten Anregung zu alternativer Mobilität ist unseres Erachtens nicht ausreichend für die erforderliche Zielsetzung. Grundsätzlich sollten hierfür im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung sinnvolle und attraktive Beratungskonzepte nicht nur für die in obigem Antrag genannten, sondern gesamtheitlich für alle in Frage kommenden Verkehrsteilnehmergruppen angeboten werden. Hierbei könnten folgende Vorgehensweisen erfolgversprechend sein, die in anderen Städten und Regionen bereits seit einigen Jahren erfolgreich durchgeführt werden:

 

 

 

 

 

 

 

Variante 1:              Kommunale Mobilitätsberatung

 

Wie im Antrag der GAL-Stadtratsfraktion angesprochen, könnte im Rahmen einer kommunalen Mobilitätsberatung ein Informationskonzept erarbeitet werden, das in seiner Strukturierung möglichst viele unterschiedliche Verkehrsteilnehmergruppen anspricht und das auch in den im Antrag der GAL angesprochenen Betrieben, Vereinen etc. propagiert und in Anspruch genommen werden kann. Als Beispiel kann hierfür die Stadt Stuttgart genannt werden, die seit 2005 eine sehr umfangreiche kommunale Mobilitätsberatung im Rahmen ihrer Umweltberatung anbietet.

 

Für Bamberg könnte sich eine kommunale Mobilitätsberatung aus folgenden Teilbereichen zusammensetzen:

 

§         Auskünfte über den öffentlichen Nahverkehr

 

§         Informationen für Fahrradfahrer

 

§         Informationen für Menschen mit Behinderung

 

§         Informationen für Neubürger, Studenten

 

§         Car-Sharing und Mitfahrzentrale

 

§         Parken in Bamberg (Ziel: Reduzierung des Parksuchverkehrs, P+R-Auslastung)

 

§         Tourismus und Veranstaltungen

 

§         Bewusstseinsbildung in Schulen

 

 

Die Mobilitätsberatung müsste räumlich zentral gelegen und für potentielle Nutzer somit gut erreichbar sein. Bereits bestehende Informationsangebote könnten dabei weiterhin genutzt und sozusagen als Rund-um-Service zum Thema Mobilität gebündelt integriert werden. Um eine größtmögliche Akzeptanz dieses Beratungsangebotes zu erzielen, sollte es sowohl bei der Neueinführung, aber auch dauerhaft durch intensive Öffentlichkeitsarbeit sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern, als auch bei Betrieben und Vereinen, über das Stadtmarketing und den Tourismus- und Kongressservice etc. entsprechend publik gemacht werden.

 

 

Variante 2:              Betriebliches Mobilitätsmanagement

 

Durch betriebliches Mobilitätsmanagement kann der von einem Unternehmen erzeugte Verkehr (Berufs- und Pendelverkehr, Dienstreisen, Besucher- oder Kundenverkehr, Güterverkehr) nachhaltig optimiert werden. Im Vergleich zu einer aktionsorientierten Vorgehensweise (relativ kleine Maßnahmenbündel, geringerer Aufwand, schnellere Umsetzung, aber weniger effektiv) scheint ein integrierter Handlungsansatz dabei wesentlich wirkungsvoller zu sein: Nach einer Erfassung und Analyse der Ist-Situation werden ein individueller Zielkatalog und ein Mobilitätsplan erstellt. Vorteil: Ein ausgewogener Mix von Maßnahmen ist eher Ziel führend und somit über einen längeren Zeithorizont effektiver.

Für die Unternehmen ergeben sich mit der Durchführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements unter anderem folgende Vorteile:

Kostensenkung im Parkraumangebot, produktivere Mitarbeiter, geringerer Krankenstand, Steigerung der Mitarbeitermotivation, Beitrag zur CO2-Reduktion (Corporate Social Responsibility) etc.

 

Im Beispiel der Stadt München wurde nach einem Pilotprojekt in einem städtischen Amt ein systematisiertes Förderprogramm erarbeitet, an dem interessierte Firmen teilnehmen können. Dabei wurde jede Firma individuell von einem externen Beratungsbüro bzw. einem Institut der Universität vor Ort beraten und Verbesserungspotenziale aufgezeigt. Ergänzend wurden im Münchner Referat für Arbeit und Wirtschaft gemeinsame Workshops zusammen mit den Beratern für die Firmen durchgeführt.

 

Auch die Stadt Bamberg könnte zunächst intern ein betriebliches Mobilitätsmanagement als Pilotprojekt durchführen und damit auch ihrer Vorreiterrolle und Vorbildfunktion gerecht werden. Aus den daraus gewonnenen Erfahrungen könnte ein entsprechendes Managementkonzept erarbeitet und Firmen angeboten werden.

Umfang und konkrete Vorgehensweise hängen dabei von den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Mitteln ab. Zu gegebener Zeit müssen aktuelle Fördermöglichkeiten (z.B. des BMU, Projekt „effizient mobil“ etc.) akquiriert werden.

Das Amt für Wirtschaft hat im Rahmen einer derzeit laufenden Unternehmensbefragung unter anderem auch das Interesse ortsansässiger Betriebe an einem betrieblichen Mobilitätsmanagement abgefragt. Die Ergebnisse der Befragung stehen derzeit noch aus.

 

 

Die Varianten 1 und 2 könnten je nach Nachfrage und Investitionsmöglichkeit entweder unabhängig voneinander oder zusammen geplant und durchgeführt werden. Im Hinblick auf die Erstellung des Maßnahmenplans zur Reduzierung der Feinstaubbelastung sind beide Varianten eine sinnvolle Option für die Planung und stellen eine Ergänzung des Maßmaßnahmenkataloges zur Feinstaubreduzierung dar. Sie könnten daher in den Themenbereich „Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung“ des geplanten Maßnahmenkataloges zur Reduzierung der Feinstaubbelastung in Bamberg als konkrete Maßnahmenvorschläge aufgenommen werden.

Zur Durchführung würde jeweils die Erstellung eines ämterübergreifenden Umsetzungskonzeptes erforderlich sein (Verkehrsplanung, Amt für Wirtschaft, Stadtwerke/Verkehrsbetriebe, Umweltamt). In diesem Zusammenhang müsste zu gegebener Zeit abgeklärt werden, von welchen Referaten bzw. Ämtern die Umsetzung federführend und operativ durchgeführt wird und welcher finanzielle und personelle Bedarf hierfür anfällt.

 

 

Jobticket der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH

 

Das Jobticket der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH erhalten derzeit Firmen, Behörden und Verbände beim Bezug von mindestens 50 Jahresabonnements der Tarife Jahresfahrkarte Jedermann oder P+R-Jahreskarte. Möglicherweise könnte überdacht werden, mit welchen Mitteln die Attraktivität des Jobticket-Angebotes noch weiter verbessert werden könnte (z.B. Jobticket auf Probe, Umsteigmöglichkeit für P+R-Nutzer, Mitnahmemöglichkeit für Kinder am Wochenende etc.). Unabhängig von einem betrieblichen Mobilitätsmanagementkonzept könnte eine erneute Informationskampagne der Stadtwerke Bamberg bei Firmen, Behörden und Verbänden zum Thema Jobticket gestartet werden.

 

 

Stellungnahme des Amtes 20/200 (Sachgebiet Haushalt)

 

Den Auflagen der Regierung von Oberfranken nach sind über- und außerplanmäßige Ausgaben im Haushalt 2010 nicht möglich, wenn sie nicht zwingend notwendig sind. Neue oder die Aufstockung bereits vorhandener freiwilliger Leistungen sind demnach nicht zulässig.

Nach Ansicht des Sachgebietes Haushalt handelt es sich aber bei der Schaffung einer kommunalen Mobilitätsberatung um eine solche freiwillige Leistung.

Aufgrund der zu erwartenden verschärften Einnahmesituation für das Haushaltsjahr 2011 und der geforderten Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt ergibt sich weder in 2010 noch in 2011 Raum für eine Ausweitung freiwilliger Aufgaben.

 

 

Fazit:

 

Angesichts der genannten finanziellen Haushaltssituation ist eine Umsetzung der oben genannten Möglichkeiten für ein umfassendes und sinnvolles Konzept im Rahmen einer kommunalen Mobilitätsberatung bzw. eines Mobilitätsmanagements derzeit nicht möglich. Die beiden oben genannten Varianten könnten dennoch in den Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der Feinstaub- und Stickoxidbelastung in Bamberg aufgenommen und bei entsprechender Haushaltslage und Finanzierungsmöglichkeit zu gegebener Zeit beschlossen und umgesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bamberg, 01.07.2010

STADT BAMERG

Referat 5

 

 

 

 

Haupt Ralf

berufs. Stadtrat                                                                                    Amt 38:              Herbert Schütz

 

 

 

 

 

                                                                                                                                            Marianne Gebert

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

 

1.              Der Sitzungsvortrag dient zur Kenntnis.

 

2.               Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 21. September 2009 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

3.              Die Vorschläge für eine kommunale Mobilitätsberatung und ein betriebliches Mobilitätsmanagement werden als Einzelmaßnahmen in den Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der Feinstaub- und Stickoxidbelastung aufgenommen und den zuständigen Fachämtern zur Stellungnahme vorgelegt.

 

4.              Der Stadtentwicklungssenat empfiehlt der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH das bestehende Jobticket-Konzept zu überprüfen, nach Möglichkeit zu optimieren und eine erneute Informationskampagne im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH zu initiieren.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht derzeit

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Loading...