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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4669-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Ausgangslage

Während der Haushaltsaufstellung 2021 wurden die schwierigen Herausforderungen der Corona-Krise deutlich. Aufgrund drastisch einbrechender Steuereinnahmen und zeitgleich weiter steigender Sozialausgaben war ein Haushaltsausgleich trotz Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes nicht möglich. Von der vom Gesetzgeber geschaffenen einmaligen Ausnahmeregelung der Kreditermächtigung zum Haushaltsausgleich musste Gebrauch gemacht werden. In den Haushaltsberatungen 2021 wurde für den Ausgleich des Verwaltungshaushalts eine Kreditermächtigung in Höhe von 15,75 Mio.  veranschlagt. In den kommenden zehn (!) Jahren werden allein daraus zusätzlich für den Schuldendienst jährlich 1,575 Mio. € aufzuwenden sein.

 

Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Bamberg ist gefährdet. Das veranlasste auch die Regierung von Oberfranken dazu, die Genehmigungsfähigkeit künftiger Haushalte ausdrücklich in Frage zu stellen.

 

  1. Einnahmen (siehe Anlage 1)

2.1 Gewerbesteuer

Für das laufende Haushaltsjahr werden Einnahmen von etwa 37,3 Mio. € erwartet und damit 9,4 Mio. € mehr als veranschlagt. Das ist im Vergleich zum Vorjahresergebnis eine Mehrung von voraussichtlich 6,5 Mio. € und lässt auf eine Erholung der Bamberger Gewerbebetriebe hoffen. Nichtsdestotrotz liegt die Prognose noch immer rund 12,5 Mio. € unter dem Vorkrisenniveau – ein Rückgang um 25 %! 

 

Mit dem kommunalen Solidarpakt wurden die Gewerbesteuerausfälle 2020 durch Bund und Land einmalig kompensiert. Eine Ausgleichszahlung für das Jahr 2021 ist bislang nicht vorgesehen. Etwaige Hoffnungen im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl haben sich diesbezüglich nicht erfüllt.

 

 

Nach wie vor wird aufgrund einst hoher Vorauszahlungen einiger Unternehmen mit nicht unerheblichen Minderungen bei der Gewerbesteuer gerechnet. Ein Gewerbesteuerzahler hat bereits angekündigt, einen Betrag in Millionenhöhe noch in 2021 zurückzufordern. Dieser Umstand ist in der Prognose mangels valider Datengrundlage noch nicht erfasst.

 

Die Gewerbesteuernachzahlungszinsen in Höhe von 6% p.a. waren lange Zeit ein unkalkulierbares Risiko. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 08.07.2021 wurde diese Praxis als verfassungswidrig eingestuft (ab Verzinsungszeitäumen 2014 ff.). Der Gesetzgeber muss eine Neuregelung bis zum 31.07.2022 treffen (s. a. VO/2021/4630-20). Derzeit können die Auswirkungen für die Stadt Bamberg noch nicht beziffert werden.

 

2.2 Einkommensteuer

Zum 01.09.2021 beträgt das Anordnungssoll 22.040.763 €. Trotz der Erholung der Konjunktur hat sich die Arbeitslosenquote in Bamberg mit zuletzt 4,5 % nicht merklich verbessert.

 

2.3 Umsatzsteuer

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich das Anordnungssoll zum 01.09.2021 auf 5.688.392 €. Sowohl die Geschäftsschließungen während des Lockdowns als auch die Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes von 7 % für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wirken sich hier aus.

 

2.4 Sonstige Einnahmepositionen

                 Das Anordnungssoll beim Anteil am Familienleistungsausgleich beträgt aktuell 1.339.030 €. Die Verwaltung geht nach derzeitigen Hochrechnungen davon aus, dass der Haushaltsansatz erreicht werden kann.

                 Bei den Schlüsselzuweisungen betragen die Mehreinnahmen 1,1 Mio. €.

                 Bei der Grunderwerbsteuer kann mit Mehreinnahmen von ca. 1,9 Mio. € gerechnet werden. 

                 Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

 

  1. Ausgaben (siehe Anlage 1)

3.1 Gewerbesteuerumlage

Der aktuelle Stand zum 01.09.2021 beträgt 1.552.774 €. Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung bei der Gewerbesteuer ist derzeit bei der Gewerbesteuerumlage mit Mehrausgaben von rund 1,4 Mio. € zu rechnen.

 

3.2 Personalkosten

Bei den Personalkosten wird nach aktueller Hochrechnung des Personalamtes ein Mehraufwand in Höhe von ca. 0,36 Mio. € erwartet.

 

3.3 „Budget“ Sozialhilfe

Nach derzeitiger Einschätzung werden die Haushaltsansätze eingehalten. Bei weiter ansteigenden Fallzahlen ist im Bereich der KdU allerdings noch mit Mehrausgaben in diesem Jahr zu rechnen.


3.4 „Budget“ Jugendhilfe

Das Jugendamt ging in seiner Haushaltsanmeldung davon aus, dass mit Mehrausgaben von etwa 1,0 Mio. € zu rechnen sein wird. Die aktuell geplante SGB VIII-Reform wird zu Lasten der kommunalen Haushalte führen, deren finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt noch ungewiss sind.

 

3.5 Unmittelbare Corona-Ausgaben

Für die Maßnahmen der Katastrophenschutzbehörde und zur Sicherstellung des Dienst- und Schulbetriebes wurden im Jahr 2021 bisher 0,48 Mio. € bereitgestellt.

 

Zusätzlich trägt die Stadt Bamberg das Vorfinanzierungsrisiko für die sog. Abstromeinrichtung in Höhe von 0,4 Mio. € und das ÖGD-Testzentrum in Höhe von 9.000 € monatlich. Die Kosten werden beim Freistaat Bayern nach den geltenden Erstattungsrichtlinien angemeldet. Auf das Risiko, dass Kosten durch den Freistaat nicht oder nicht in voller Höhe erstattet werden können, wird explizit hingewiesen.

 

 

  1. Stand der Haushaltskonsolidierung

Für das Haushaltsjahr 2021 wurde die Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung in der Sitzung des Stadtrates am 28.10.2020 beschlossen. Dazu kann aktuell folgendes mitgeteilt werden:

 

  • Hinsichtlich der Entwicklung der Personalkosten wird auf die Ziffer 3.2 verwiesen.
  • Die Begrenzung der beeinflussbaren Sachkosten ist weiterhin notwendig.
  • Freiwillige Leistungen: Gemäß den Auflagen der Regierung zur Genehmigung des Haushalts 2021 ist die Gewährung von freiwilligen Leistungen zu prüfen, die Ausgaben dafür sind möglichst zu senken.
  • Die budgetierten Einrichtungen sind weiterhin angehalten, neue Einnahmemöglichkeiten zu generieren.
  • Die Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten wird vorangetrieben.

 

 

5. Kassenbestand und weitere Kennzahlen

Kassenbestand lt. Tagesabschluss vom 01.09.2021:

 

 

7.524.904,16 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand der nicht zweckgebundenen Rücklage am Jahresbeginn:

 

45.966,05 €

+ Zuführung an die nicht zweckgebundene Rücklage lt. Haushaltsplan:

396,00 €

./. Entnahme aus der nicht zweckgebundenen Rücklage lt. Haushaltsplan:

500,00 €

./. weitere notwendige Entnahme aus der nicht zweckgebundenen Rücklage:

11.000,00 €

verbleibende nicht zweckgebundene Rücklage 2021:

 

 

34.862,05 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Kreditaufnahmen:

 

 

 

 

 

0,00 €

Umschuldungen:

 

 

 

 

 

0,00 €

 


6. Risikobericht

 Für den Verwaltungshaushalt derzeit maßgebliche Risikofaktoren sind:

  • Gewerbesteuer
  • Personalkostenentwicklung
  • Kosten der kindbezogenen Förderung

Da die Umsetzung des Kita-Pakets noch andauert, ist in den Bereichen Kinderkrippe, Kindergarten und Hort mit weiteren beträchtlichen Steigerungen zu rechnen.

  • Hartz IV-Aufwendungen

Aufgrund der Corona-Krise kommt es zu deutlichen Fallzahlsteigerungen. Dieser Trend wird sich nach Auslaufen der Kurzarbeitsregelung voraussichtlich weiter verstärken.

  • SGB VIII-Reform
  • Besteuerung der Kommunen
  • Kommunaler Finanzausgleich

Durch die vom Freistaat aufgelegten Hilfsprogramme für die Wirtschaft und seine steigenden Kosten für das Gesundheitssystem ist bislang nicht erkennbar, welche negativen Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich zukommen.

 

7. Fazit

Die Haushaltslage der Stadt Bamberg ist weiterhin äußerst angespannt. Der größte Risikofaktor ist die Gewerbesteuer. Die aktuelle Hochrechnung der Gewerbesteuer liegt im Vergleich zum Vor-Corona-Zeitraum um 12,5 Mio. € unter dem Rechnungsergebnis 2019. Ein Gewerbesteuerzahler hat bereits eine Rückzahlung in Millionenhöhe angekündigt. Die genaue Höhe dieser Rückzahlung ist bislang unklar.

 

Weitere Unwägbarkeiten liegen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer. Die Gemeindeanteile sind stark abhängig von der wirtschaftlichen Lage und möglichen gesetzlichen Einschränkungen.

 

Eine Umverteilung aus dem sog. 5-Millarden-Euro-Entlastungspaket des Bundes hat zur Folge, dass der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im Jahr 2022 um 10,2% sinkt. Gleichzeitig verspricht die Regelung zwar eine Entlastung bei der KdU-Erstattung um 9 Prozentpunkte, welche aber durch das Auslaufen der flüchtlingsbedingten KdU-Erstattung um 12 Prozentpunkte passé ist. Insgesamt verschlechtert sich die Situation der Stadt Bamberg damit um rund 1,5 Mio. € im Jahr 2022.

 

Aufgrund der intertemporalen Wirkungen des kommunalen Finanzausgleichs ergeben sich bei der gegenwärtigen Konstellation erhebliche negative Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2022. Eine ceteris paribus geringere Schlüsselzuweisung und eine höhere Bezirks- und Krankenhausumlage belasten das nächste Haushaltsjahr voraussichtlich mit ca. 7,6 Mio. € zusätzlich. 

 

Auch die Tarifabschlüsse und Besoldungserhöhungen sowie erhebliche Stellenmehrungen führen nach derzeitiger Schätzung im Jahr 2022 zu einem Anstieg von rund 4,3 Mio. € bei den Personalkosten.


Gleichzeitig muss der Verwaltungshaushalt 2022 wieder aus eigener Kraft ausgeglichen werden. Eine Kreditaufnahme zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts war nur einmalig in 2021 zulässig.

 

Die Einhaltung eines strikten Konsolidierungskurses scheint unumgänglich, um den Haushaltsvollzug 2021 gewährleisten zu können und die Belastungen für zukünftige Generationen möglichst gering zu halten. Die Erteilung einer Haushaltsgenehmigung in künftigen Jahren wird von der Regierung von Oberfranken als unwahrscheinlich eingestuft – sofern keine gravierende Verbesserung eintritt. 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Vom Bericht der Verwaltung zur aktuellen Haushaltslage wird Kenntnis genommen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

 

 

 

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Anlagen

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