"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1163-A6

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss des Senates für Bauwesen und Stadtentwicklung vom 13.02.2008 wurde u. a. der Verkauf einer Teilfläche von ca. 1.505 m² aus Fl.Nr. 4547/2 der Gemarkung Bamberg an die Bamberger Mälzerei GmbH genehmigt (im Lageplan grün angelegt). Da es sich hierbei um eine Teilfläche der ehemaligen Theresienstraße handelt, war zuvor eine Entwidmung dieser Teilfläche notwendig.

Die Einleitung der Entwidmung wurde durch den Senat für Umwelt und Verkehr am 08.03.2007 beschlossen; dieses Verfahren ist bereits abgeschlossen (Einziehung am 01.07.2007). Eine Veräußerung konnte bisher aber dennoch nicht erfolgen, da in Punkt 3 dieses Beschlusses festgelegt wurde, dass vor dieser Veräußerung der Geh- und Radweg, den der Bebauungsplan 241 Y festsetzt (im Lageplan blau angelegt), endgültig herzustellen ist. Dies ist bis heute nicht erfolgt.

 

Im Zuge einer Kanalbaumaßnahme des EBB im Jahre 2009 wurde – zunächst baubedingt  und dann weiterhin „versuchsweise“ – die alte Theresienstraße gänzlich abgesperrt. Hintergrund dieser Maßnahme war und ist die Tatsache, dass das entlang der Theresienstraße bisher nicht eingezäunte Betriebsgelände der Mälzerei von dort aus von Unbefugten wiederholt betreten wurde und wird.

Wie wiederholte Fälle von Hausfriedensbruch, Diebstahl und Sachbeschädigung aufzeigen, ist es zwischenzeitlich für die Bamberger Mälzerei unabdingbar geworden, auch auf der Westseite dieser Wegtrasse eine Einzäunung zu errichten. Nicht zuletzt wird eine Einzäunung des Betriebsgeländes auch von Auftraggebern der Mälzerei erwartet, um Verunreinigungen von Roh- und Fertigprodukten zu verhindern.

 

Andererseits entstünde mit einer Einzäunung des Weges, die sowohl auf der Seite der Mälzerei als auch auf der Seite der Bahn erforderlich wäre, eine ca. 300 m lange „Käfigsituation“, die aus Sicht der Verwaltung zu einem massiven Gefährdungspotential führen würde, da Fluchtwege nicht gegeben sind.

 

Die neue Wegeführung über die verlängerte Erlichstraße (gelb angelegte Fläche) wurde gut angenommen. Die (provisorische) Absperrung hat zu keinen Problemen geführt. Dies wurde auch im Rahmen eines Ortstermines mit den Distriktsstadträten bestätigt. Es wurde allseits als sinnvoll angesehen, auch den zweiten Teil der ehemaligen Theresienstraße zu entwidmen und die Wegetrasse aufzugeben.

 

 

Daher hat die Verwaltung auch den Familienbeirat der Stadt Bamberg eingeschaltet. Dieser unterstützt den Vorschlag, den Weg endgültig aufzugeben.

 

Aus Sicht des Stadtplanungsamtes ist folgendes anzumerken:

Der im Bebauungsplan 241 Y festgesetzte Geh- und Radweg entlang der Theresienstraße verbindet den Einzugsbereich der Nürnberger Straße (und mit der Verknüpfung durch die Geisfelder Unterführung auch den Bamberger Osten) direkt mit dem Stadtteil Gereuth. Die vorgeschlagene neue Wegeführung über die verlängerte Erlichstraße ist für diesen Quell- und Zielverkehr umwegig. Aus Sicht der Verkehrsplanung ist deshalb der Rad- und Gehweg entlang der Theresienstraße ein wichtiger Bestandteil des Radverkehrsnetzes. Auch im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen der Sozialen Stadt wurde deutlich, dass der Fortbestand des Weges wichtig ist.

Aufgrund der neuen baulichen Situation durch die beidseitige Einzäunung wird dieser lagegünstige Geh- und Radweg für die Nutzer durch das Entstehen eines Angstraumes unattraktiv. Demnach wird auch von Seiten des Stadtplanungsamtes der Bau eines Geh- und Radweges entlang der Theresienstraße nicht weiter verfolgt.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, auch den im B-Plan bisher vorgesehenen Geh- und Radweg (blaue Fläche) zu entwidmen und zusammen mit der

bereits im Jahre 2007 entwidmeten Teilfläche (grüne Fläche) an die Bamberger Mälzerei zu verkaufen. Vorbehaltlich der Genehmigung durch den Stadtentwicklungssenat könnten damit insgesamt ca. 2.870 m² (im Lageplan rot umfasste Fläche) an die Mälzerei verkauft werden.

 

Der Finanzsenat der Stadt Bamberg hat in seiner Sitzung vom 29.06.2010 folgendes beschlossen:

 

Dem Stadtentwicklungssenat wird empfohlen, seinen Beschluss „Entwidmung von Straßen und Wegen im Stadtgebiet Bamberg – Entwidmung einer Teilfläche der Theresienstraße“ vom 08.03.2007 in Ziffer 3 („Vor einer Veräußerung ist der Geh- und Radweg endgültig herzustellen“) aufzuheben und die Einleitung des Entwidmungsverfahrens für die restliche Teilfläche der Theresienstraße (im Lageplan blau angelegte Fläche) zwischen der Bamberger Mälzerei GmbH und der Bahntrasse zu genehmigen.

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.       Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

2.       Der Stadtentwicklungssenat stimmt der Empfehlung des Finanzsenates zu und hebt Ziffer 3 („Vor einer Veräußerung ist der Geh- und Radweg endgültig herzustellen“) seines Beschlusses vom 08.03.2007 auf und beauftragt die Verwaltung (Baureferat) ein entsprechendes Entwidmungsverfahren für die restliche Teilfläche der Theresienstraße einzuleiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Loading...