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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4677-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Das Bundessonderförderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" ist in ein zweistufiges Verfahren aufgeteilt. In der Stufe 1 wurde von der Stadt Bamberg der Projektvorschlag für die Sanierung des Sportparks im Stadtteil Gaustadt eingereicht. Dies geschah auf Grundlage des Beschlusses des Stadtrates vom 30.09.2020.

 

Das Förderprojekt umfasst Gesamtkosten in Höhe von 3.340.000 €. Folgende Teilmaßnahmen sind im Rahmen der Sanierung geplant:

 

  1. Sanierung der Gebäudehülle mit Technik und Heizung des Umkleide-, Sporthallen- und Funktionsgebäudes
  2. Sanierung des Kassenhäuschens, des Lager- und Wirtschaftstrakts mit Sanitäranlagen sowie des Aufenthaltsraums
  3. Sanierung der Leitungen im Außenbereich, der Wege mit Beleuchtung und Zaunanlage
  4. Sanierung des Rasenspielfelds mit Aschebahn an der Haupttribüne

 

 

Nachdem das Projekt in das Förderprogramm aufgenommen und vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ein Förderbetrag in Höhe von 2.130.000 € in Aussicht gestellt wurde, ist nun in der Stufe 2 der formale Förderantrag beim Bund zu stellen. Hierfür ist ein Ratsbeschluss notwendig über die Zustimmung zur Umsetzung des Förderprojekts und die Mittelbereitstellung des Eigenanteils.

 

Der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossene Bundesanteil in Höhe von 2.130.000 € entspricht 63,78 % der Projektkosten. Der Eigenanteil der Stadt Bamberg beträgt 1.210.000 € (36,22 % der Projektkosten).

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1.      Der Finanzsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2.      Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

a) Der Umsetzung des Projekts „Sanierung Sportpark im Stadtteil Gaustadt Bamberg“ (Sportzentrum Gaustadt) wird zugestimmt.

 

b)      Die Mittel des Eigenanteils in Höhe von 1.210.000 € werden zur Verfügung gestellt.

 

c)       Die Verwaltung wird mit der formalen Beantragung der Fördermittel beauftragt.

 

d) Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel zu den Haushalts­beratungen anzumelden.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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