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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1165-61

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Beratungsfolge

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I.                            S I T Z U N G S V O R T R A G:

 

1.               Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 24.11.2009 wurde der Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf vom 24.11.2009 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom 04.01.2010 bis zum 12.02.2010 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gem. §4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

2.               Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanentwurfes vom 24.11.2009

Bedingt durch die Anregungen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange sowie den Fortschritt der Planungen ergeben sich Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanentwurfes.

Geringfügige Erweiterung des Geltungsbereiches

              Der Umgriff wurde im südöstlichen Anschlussbereich des sog. Baumwolllagers an den zukünftigen Steg über den Altarm geringfügig erweitert. Diese Anpassung war im Zuge der Abstimmungserfordernisse zum parallel durchgeführten Bauleitplanverfahren Nr. G 10B " für das Gebiet der Landesgartenschau Bamberg 2012 / Nordpark im nördlichen Bereich der Regnitz-Insel“ erforderlich.

              nachrichtliche Übernahme

              Hinsichtlich der Stellungnahme des BLfD Referat IV Bodenkmäler wurde die Planzeichnung mit Legende (Teilplan: Art der Nutzung) um den im Gebiet vorhandenen Bereich für Bodendenkmäler ergänzt.

             

2.1               Behörden und Träger öffentlicher Belange

 

2.1.3.2              Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

              (Referat B IV)  Bodendenkmäler

              Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf

              mit Schreiben vom 23.12.2009

 

2.1.13              Regierung von Oberfranken

              Postfach 110165, 95462 Bayreuth

              mit Schreiben vom 11.02.2010

 

2.1.15.1              bayernhafen GmbH & Co.KG

              Linzerstraße 6, 93055 Regensburg

              vertreten durch

              Labbé & Partner

              Postfach 100963, 80083 München

              mit Schreiben vom 11.02.2010

 

Die eingegangenen Anregungen werden in der Anlage in tabellarischer Form behandelt.

 

 

  

3.               Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss

 

              Es wird beantragt die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und die Änderung des Flächennutzungsplanes festzustellen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.               B E S C H L U S S A N T R A G:

 

              1.              Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

              2.                            Der Stadtentwicklungssenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

              3.              Der Stadtentwicklungssenat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 14.07.2010 sowie die Begründung vom 14.07.2010

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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