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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4700-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

In einem überfraktionellen Antrag vom 17.05.2021 wurde die Stadt Bamberg aufgefordert, ein Substitutionsangebot für die betroffenen Menschen zu schaffen.

 

Durch die Ermittlungen gegen eine Ärztin aus der Region, die bisher ein Substitutionsangebot vorgehalten hat und die damit verbundene Praxisschließung, ist vor Ort eine Versorgungslücke entstanden, die für Betroffene schwere Konsequenzen im Hinblick auf therapeutische Erfolge zur verlässlichen Substitution nach sich zieht.

 

Eine Substitutionsambulanz ist eine wissenschaftlich evaluierte Maßnahme der Suchttherapie. Sie dient der Substitution von heroinabhängigen Patienten durch die tägliche Verabreichung der opioidergen Ersatzdroge Polamidon und vergleichbarer Opiatersatzstoffe unter kontrollierten Bedingungen.

Die Substitutionsbehandlung ist ein symptomatischer und kein kurativer therapeutischer Ansatz.

Die Einrichtung einer Substitutionsambulanz in Bamberg ist grundsätzlich medizinisch machbar, wenn sie in eine substanzübergreifende Suchtambulanz mit interdisziplinärer psychosoziotherapeutischer Betreuung eingebettet ist und eine Beikonsumentgiftung und Stabilisierung in einer stationären Entgiftungs- und Entwöhnungsstation der Sozialstiftung Bamberg erfolgen kann.

 

Bereits im Jahr 2013 hat sich die Sozialstiftung für ein Konzept zur Einrichtung einer Substitutions- und Suchtambulanz stark gemacht. Bisher wurden dafür im Rahmen der Errichtung des vierten Bettenturms vier Entgiftungsbetten in der Intermediacarestation im Klinikum am Bruderwald eingerichtet. Seit kurzem fehlt zudem ein/e niedergelassene/r Arzt/Ärztin, die die ambulante Substitutionstherapie durchführt.

 

Die Sozialstiftung hat in den vergangenen Monaten gemeinsam mit dem Sozialreferat der Stadt Bamberg, dem Gesundheitsamt, der Polizei und dem Immobilienmanagement eine geeignete Örtlichkeit gefunden, die ein verlässliches Substitutionsangebot schaffen kann und dadurch auch illegalen Drogenkonsum in der Region einschränkt. Dieser im Umgriff des Bahnhofs befindliche Standort in der Ludwigstraße wurde zuletzt als Asylunterkunft genutzt und steht derzeit leer. Teile des Gebäudes können dabei für eine Substitutionspraxis ertüchtigt werden. Der Aufbau eines Substitutionsangebots an dieser Stelle wurde von Seiten der Stadtverwaltung bereits mit dem ansässigen Bürgerverein besprochen, dabei wurden keine Einwände geltend gemacht. Gleichzeitig ist die Kassenärztliche Vereinigung


Bamberg durch Gespräche in die Konzeptionierung eingebunden.

Die Sozialstiftung Bamberg erwirbt in diesem Zug die für die Erfüllung der ambulanten Versorgung notwenigen Kassenarztsitze.

 

Nach einer Zustimmung zur Umsetzung durch den Bamberger Stadtrat können vertragsrechtliche Gegenstände zur Vermietung und Umsetzung zwischen den Akteuren vereinbart werden.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Stadtrat nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat begrüßt die Schließung der Versorgungslücke in der Substitution und beauftragt die Stadtverwaltung mit der weiteren Umsetzung und Vermietung in Kooperation mit der Sozialstiftung Bamberg.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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