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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4701-52

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Veröffentlichung der Entgelte für Pflegekräfte in Bamberg

 

Eine gute und gleiche Bezahlung der Pflegekräfte in Bamberg, die sich an den Leistungen des TVöD für Fachkräfte und Pflegehelfer orientiert, ist zur Sicherung kommunaler Daseinsvorsorge in der Stadt Bamberg notwendig. Da die Tarifhoheit der Arbeitgeber gilt und eine direkte Einflussnahme auf die Entgeltzahlungen der Arbeitgeber ausgeschlossen ist, beantragt die TAG Pflege, dass der im letzten Seniorenbeirat vorgestellte Überblick der Entlohnung von Pflegekräften durch die Träger ambulanter und stationärer Einrichtungen in Bamberg auf der Plattform Pflegebörse der Stadt öffentlich gemacht wird und dort fortgeschrieben werden kann.

 

Begründung:

a)    Auf diese Weise soll erreicht werden, dass es zu einer Homogenisierung einerseits und andererseits zu einer Orientierung am TVÖD kommt.

b)   Die Transparenz soll verhindern, dass einzelne Träger sich ihrer Verantwortung entziehen, aber auch einzelne Personengruppen auf Grund unzureichender Wahrnehmung schlechter gestellt werden.

c)    Übergeordnetes Ziel ist dazu beizutragen, dass der Pflegeberuf, wenn denn nach TVöD bezahlt wird, als attraktiv wahrgenommen wird und die Gefahr eines drohenden Fachkräftemangels die kommunale Versorgung unterstützungsbedürftiger Senioren und Seniorinnen abgewendet wird.

 

  1. Verankerung einer Ombudsstelle im Konzept Pflegestützpunkt

 

Die Schaffung einer Ombudsstelle Pflege wurde von der städtischen Seniorenbeauftragten angeregt und in der Folge ein Konzeptentwurf federführend durch Udja Holschuh, Pflegeschutzbund BIVA, im Arbeitskreis „Pflegende Angehörige“ der ARGE erstellt. Der Konzeptentwurf wurde kürzlich dem Amt für Inklusion vorgestellt und positiv aufgenommen. Nun geht es um eine passgenaue Einbindung dieses niedrigschwellig konzipierten Angebots in die städtische Pflegeinfrastruktur. Diese Ombudsstelle Pflege soll niedrigschwellig Beschwerden entgegennehmen, die Anliegen an die zuständigen Stellen weitervermitteln und so Lösungen auf den Weg bringen.

 

Die TAG Pflege ist der Meinung, dass eine Ombudsstelle Pflege konzeptionell und personell im Pflegestützpunkt zu verankern ist. Die Verwaltung soll mit diesem Beschluss aufgefordert werden dies bei der Entwicklung des gemeinsamen Pflegestützpunktes von Stadt und Landkreis zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen.

 

Wie die aktuelle Studie des VdK zur Situation der ambulanten Pflege in Corona Zeiten deutlich macht, wurde diese Gruppe stark vernachlässigt. Die schon sehr große Belastung wurde durch strenge Besuchsregelungen drastisch verschärft, vielfach wurde ein Umzug ins Pflegeheim oder die Wahrnehmung eines Entlastungsangebot wie Tagespflege nicht mehr in Erwägung gezogen und führte zu extremer Überforderung aller Beteiligten.

 

Mit einer Ombudsstelle soll – nicht nur in Pandemiezeiten - erreicht werden, dass kritische Situationen in der ambulanten oder stationären Pflege von den Angehörigen mit einer unabhängigen Stelle niedrigschwellig besprochen werden können und Lösungsmöglichkeiten bzw. Maßnahmen zur Behebung von Missständen unbürokratisch besprochen werden können.

 

  1. Beteiligung des Seniorenbeirates am Projekt Smart City und der Sicherstellung der Teilhabe von Senioren und Seniorinnen

 

Seit die Stadt Bamberg den Zuschlag für ihr Projekt Smart City erhalten hat und auf der „Bamberg gestalten“ Seite im Netz zur Mitarbeit aufgerufen hat, vergeht kein Tag, ohne dass neue, teils kluge, teils weniger innovative Ideen gepostet werden. Auch die TAG Pflege hat mehrere Ideen dort eingebracht. Irgendwann wird das gemeinsame Brainstorming ein Ende haben und die Verantwortlichen die Spreu vom Weizen trennen und konkrete Maßnahmen beschließen müssen. Unsere Sorge ist, dass es hierfür keinen seniorenspezifischen Handlungsrahmen gibt.

 

Die TAG Pflege beantragt deshalb, dass der Stadtrat durch diesen Beschluss aufgefordert wird, darauf hin zu wirken, dass alle Projekte von Smart City, unter Mitwirkung von Vertretern des Seniorenbeirates, so gestaltet sind, dass die Teilhabe von Senioren gesichert ist.

 

Begründung:

Niemand soll sein Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Digitalisierungsmaßnahmen in Smart City verlieren oder nur noch eingeschränkt wahrnehmen können

 

  1. Rechtliche Prüfung des Subsidiaritätsprinzips für die Notwendigkeit der Errichtung einer Kurzzeitpflegeeinrichtung

 

Die Bereitstellung eines ausreichenden Kurzzeitpflegeangebotes gehört zur kommunalen Daseinsvorsorge. Alle Diskussionen mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege haben gezeigt, dass trotz der verschiedenen Fördermöglichkeiten, (WoLARef oder Fixplusx durch das Land Bayern) die Ausweisung eines festen Kurzzeitpflegeangebotes (statt eingestreuter Plätze, die je nach Nachfrage dauerhaft oder eben als Kurzeitpflegeangebot genutzt werden) betriebswirtschaftlich aus Sicht der Träger nicht sinnvoll ist. Die Nachfrage nach einer dauerhaften Unterbringung in Bamberg ist so groß, dass die „eingestreuten Plätze“ nicht zur Verfügung stehen.

 

Mit dem Subsidiaritätsprinzip hat nun der Gesetzgeber geregelt, dass die öffentliche Hand dann nicht tätig wird, wenn Träger der freien Wohlfahrtspflege oder andere Marktteilnehmer diesen Bedarf abdecken.

 

Umgekehrt gilt aber nach unserem Verständnis, dass, wenn ein Bedarf nicht gedeckt wird, die öffentliche Hand Maßnahmen ergreifen muss diesen Bedarf zu decken und im Zweifelsfall selbst aktiv werden muss und in diesem konkreten Fall Betreiber einer solitären Kurzeitpflegeinrichtung wird.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der im letzten Seniorenbeirat vorgestellte Überblick der Entlohnung von Pflegekräften durch die Träger ambulanter und stationärer Einrichtungen in Bamberg wird auf der Plattform Pflegebörse der Stadt öffentlich gemacht und dort fortgeschrieben.

 

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert die Verankerung einer Ombudsstelle in die Entwicklung des Konzeptes eines gemeinsamen Pflegestützpunktes von Stadt und Landkreis einzubringen und die Schaffung dieser Ombudsstelle möglichst durchzusetzen.

 

  1. Der Stadtrat wird aufgefordert darauf hin zu wirken, dass alle Projekte von Smart City, unter Mitwirkung von Vertretern des Seniorenbeirates, so gestaltet werden, dass die Teilhabe von Seniorinnen und Senioren gesichert ist.

Die Verwaltung wird gebeten einen Vorschlag zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen, mit dem dieses Ziel erreicht werden kann.

 

  1. Die TAG Pflege beantragt, dass die Verwaltung juristisch prüfen lässt, ob das Prinzip der Subsidiarität so verstanden werden muss, dass die Kommune bei fehlenden Kurzzeitpflegeplätzen verpflichtet ist zu handeln, die Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen initiiert oder selbst schafft, wenn die Akteure der Altenhilfe nicht ausreichend tätig werden.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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