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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4702-52

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Smart City: Schaffung einer Fortbildungseinrichtung „Entwicklung digitaler Kompetenz“

 

Beteiligung am Prozess der digitalen Transformation setzt eine Fülle von Kompetenz voraus, die nicht in allen Bürger*innen-Gruppen schon ausreichend vorhanden sind. Vor Problemen stehen insbesondere bildungsferne, finanziell schlecht ausgestatte Bürger*innen und Familien und Bürger*innen, deren Berufserfahrungen wenig mit IT zu tun hatte.

 

Auch ältere Bürger*innen-Gruppen drohen Opfer einer digitalen Spaltung in unserer Stadt zu werden.

 

Der Beirat für Seniorinnen und Senioren empfiehlt die Schaffung einer Fortbildungseinrichtung zur Entwicklung digitaler Kompetenz. In dieser Einrichtung, die an die VHS, einen Wohlfahrtsverband oder zum Beispiel an das Bürgernetzwerk angebunden werden kann, arbeitet fachlich und medienpädagogisch geschultes Personal, das geschlechter- und alterssensible Fortbildung anbietet:
Teil dieser Angebote sind auch Fortbildungs- und/ oder Informations- und Übungsmöglichkeiten zu E-Health-Angeboten für ältere Bürger*innen und pflegende Angehörige: (Patientenakte, Informationssysteme, virtuelle Sprechstunden, Monitoring-Health-Anwendungen).

 

Diese Angebote werden dezentral an die Quartierbüros angebunden oder finden z.B. in Kirchengemeinden statt. Gleichzeitig sind zentrale Angebote etwa in der VHS, in den Räumen des MIB oder in Organisationen statt, die sich in diesem Bereich engagieren wollen.

 

So können an der digitalen Transformation bei interessierten aber noch unerfahrenen Bürger*innen digitale Kompetenz entstehen, die ermöglicht das noch digital Unerfahrene die Möglichkeiten, die im Rahmen von Smart City entstehen, nutzen können.

 

  1. Smart City: Schaffung eines Ethikrates

 

Der Transformationsprozess ist ein sehr komplexer Prozess, in dem Risiken der Vertiefung der digitalen Spaltung unserer Stadt kontrolliert werden sollten. Diese Spaltung entsteht nicht nur durch die Tatsache, dass es digital fremdelnde und digital nicht-affine Bürger*innen gibt. Die Risiken entstehen auch dadurch, dass in gefundenen Lösungen immer auch die Interessen definitionsmächtiger Akteure stecken und durchgesetzt werden. Diese Interessen sind gleichzeitig ein Motor des Prozesses im Sinne von Entwicklung und Fortschritt wie auch ein Motor, der ökonomischen Interessen der Akteure folgt und unsensibel für Exklusionsprozesse ist.

 

Diese Dimensionen des Transformationsprozesse müssen in den Blick genommen werden.

 

Der Senior*innen-Beirat empfiehlt die Gründung eines Gremiums, hier Ethik-Rat genannt, dessen Aufgabe es ist einen Werterahmen für den Smart City Prozess zu entwickeln.

 

Aufgabe des Gremiums ist es neben der Entwicklung des Werterahmens zu erfassen, wo Exklusionsrisiken der digitalen Transformation entstehen, z.B. für ältere Menschen, aber auch andere Bürger*innen-Gruppen. Er stellt sicher, dass Verletzungen des Datenschutzes, das Fehlen analoger Alternativen, die Effekte der Beiträge von starken Interessen auf den Prozess sowie die immanenten Interessen entwickelter und angebotener Apps und den eingesetzten Algorithmen markiert und kritisch reflektiert werden.

 

Es wird empfohlen dem Gremium zudem die Möglichkeit zuzuweisen, der Projektsteuerung Aufträge zu erteilen, die sich aus der Analyse des Digitalisierungsprozesses ergeben und die die inklusive Gestaltung des Prozesses gefährden.

 

Die Ergebnisse, zu der die Projektsteuerung im Rahmen der Ausführung dieser Aufträge kommt, sollten stadtöffentlich diskutiert und in den Prozess rückgebunden werden.

 

  1. Fördernetzwerk Stadtteilbüros – Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Quartiersarbeit

 

Im letzten Familiensenat stellte das Amt für Inklusion das Konzept „Fördernetzwerk Stadtteilbüros – Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Quartierarbeit in der Stadt Bamberg“ vor.

 

Gegenstand des Konzepts ist die Darstellung der Idee der Quartierarbeit, die Begründung für eine Intensivierung der Stadtteilarbeit sowie eine Darstellung, welche Finanzmittel in Bamberg für einen nächsten Schritt der Weiterentwicklung der Quartierarbeit im Haushalt 2022 und folgenden benötigt werden.

 

Natürlich sind Haushaltsentscheidungen immer das Ergebnis von Priorisierungen aus einer Vielzahl von sinnvollen Projekten, die finanziert werden müssen.

 

Der Beirat für Seniorinnen und Senioren empfiehlt die Finanzierung der Stadtteilarbeit deshalb, weil die Entwicklung von Strukturen, die nachbarschaftliche Unterstützung, die die Vernetzung von Bürger*innen stärken, ein unverzichtbarer Baustein der Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels ist. Quartierentwicklung kann Folgen des Fachkräftemangels, der Auflösung traditioneller Familienstrukturen kompensieren und damit einen wesentlichen Beitrag für den Erhalt des Alltages in der vertrauten Umwelt älterer Bürger*innen leisten.

 

Quartierentwicklung ist generationsübergreifend sinnvoll. Sie unterstützt nachbarschaftlichen Zusammenhalt zwischen allen Generationen, Engagement im Quartier und damit die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit unserer Stadt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Beirat für Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Stadtrat sich für die Schaffung einer Fortbildungseinrichtung einzusetzen, in der internet-unerfahrene Bürger*innen verlässlich beim Aufbau digitaler Kompetenz unterstützt werden können.

 

  1. Der Beirat für Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Stadtrat dafür Sorge zu tragen, dass ein Gremium (hier Ethikrat genannt) entsteht, dass den im Rahmen des Smart-City-Prozesses entstehenden Digitalisierungsprozess auf Exklusionsrisiken hin kritisch in den Blick nimmt und Empfehlungen für die weitere Entwicklung des Prozesses erarbeitet und dem Stadtrat zuleitet.

 

  1. Der Beirat für Seniorinnen und Senioren unterstützt das Konzept Fördernetzwerk Stadtteilbüros… und empfiehlt den Mitgliedern des Stadtrates die für die Weiterentwicklung der Quartierarbeit nötigen Finanzmittel in den Haushalt 2022 einzustellen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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