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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4705-52

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

1. Digitalquote im Wohnungsneubau

 

Um Wohnen bezahlbar zu machen wurde vom Stadtrat eine sogenannte Sozialklausel beschlossen. Diese Klausel legt fest, dass ein Wohnprojekt einen Anteil sogenannten sozialen Wohnungsbaus enthalten muss. So soll bezahlbarer Wohnraum entstehen.

 

In Stadtrat und Verwaltung besteht weitgehend Konsens, dass es ein wesentliches Ziel kommunaler Sozialpolitik ist, dass ältere Bürger*innen solange wie es sinnvoll und möglich ist, in ihrem vertrauten Wohnumfeld leben bleiben können.

 

Dieses Ziel kann durch eine smarte Ausstattung der Wohnungen unterstützt werden. Unter smarter Ausstattung wird hier eine technische Infrastruktur verstanden, die es ermöglichen technische Assistenzsysteme einzubauen, die sicherer stellen, dass potenziell hilfsbedürftige Bürger*innen sicher in ihrer Wohnung leben können.

 

Diese Infrastruktur ist in der Regel in Wohnungen nicht vorhanden und muss im Bedarfsfall von den Mieter*innen erst eingebaut und finanziert werden.

 

Unter Digitalklausel wird hier verstanden, dass ein festzulegender Prozentsatz der Neubauwohnungen in Wohnbauprojekten „von Anfang an“ mit dieser Infrastruktur ausgestattet ist. Damit würde in einer Anzahl von Wohnungen ein höherer Sicherheitsstandard für potenziell Hilfebedürftige zur Verfügung gestellt und eine Wohnung für die Nutzung durch hilfebedürftige Menschen vorbereitet.

 

Ein solcher Sicherheitsstandard würde zum Beispiel in den folgenden Maßnahmen konkret:

 

1. Barrierefreier Zugang im Mehrfamilienhaus mit automatischer Türöffnung und Videosprechanlage (eine entsprechende Einrichtung in der Wohnung selbst)

2. Aufzug hält auf der Etage (nicht im Zwischengeschoß) und ist Rollstuhl geeignet

3. alle Türen ermöglichen die Durchfahrt mit Rollstühlen

4. Zugang zum Balkon/Teerrasse ist schwellenfrei

5. schwellenfreie Dusche

6. alle Unterputzdosen sind tief genug um bei Bedarf Schaltaktoren zu platzieren

7. Stromversorgung im Bad, falls eine höhenverstellbare Toilettenanlage mit Reinigungsfunktion eingebaut werden soll

8. Stromversorgung in Fensternähe, damit bei Bedarf eine elektrische Rollosteuerung eingebaut werden kann.

 

Andere aktuelle smarte Funktionen könnten dann ohne Aufwand und bei Bedarf installiert werden. Dazu gehören:

 

Türöffnungsantrieb und dazu Fernbedienung an der Wohnungstür, optional Videoschnittstelle zur Türöffnungsanlage über eigenes Tablet, Rollosteuerung, Herdabschaltung, Wassseralarmierung und elektrischer Verschluss der Hauptwasserhahns, Lichtsteuerung automatisch nach Szenarien und per Hand über Taster, Tabletsteuerung, optional auch für Angehörige aus der Ferne, optional auch Aktivitätsmonitoring mit automatischer Alarmmeldung an Angehörige, Notfalltaster mit Rufweiterleitung, Sprachsteuerung wichtiger Funktionen (Licht, Telefon, Türöffnung etc),

 

wenn dies oder eine Auswahl dieser Unterstützungs- und Hilfsfunktionen von den Betroffenen so gewollt sind.

 

Bei Vorliegen einer Pflegestufe können diese Funktionen über das Budget für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen finanziert werden.

 

2. Besuch im Ulanenpark

 

Die TAG berichtet über den Besuch im Ulanenpark

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat wird aufgefordert eine wie vor beschriebene Digitalklausel für Neubau-Wohnprojekte zu beschließen, mit deren Hilfe sichergestellt wird, dass in Neubauwohnungen eine technische Infrastruktur geschaffen wird, die den Einbau und die Nutzung von technischen Assistenzsystemen und sowie den barrierefreien Zugang zum Haus, der Wohnung und Wohnungsbestandteilen ermöglicht.

 

Mit dieser Infrastruktur sollen wenigstens 25 % der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern bzw. größeren Wohnprojekten eines Wohnungsbauträger ausgestattet werden.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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