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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1166-61

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Beratungsfolge

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I.              S I T Z U N G S V O R T R A G:

 

1.               Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 24.11.2009 wurde der Bebauungsplanentwurf  Nr. G 10A vom 24.11.2009 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom 04.01.2010 bis zum 12.02.2010 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Aufgrund der durch die eingegangenen Anregungen und den weiteren Planungsfortschritt notwendigen Änderungen und Ergänzungen der Planung wurde eine erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Mit Schreiben vom 28.05.2010 wurden die Betroffenen erneut zur Abgabe einer Stellungnahme zur geänderten Planung innerhalb einer auf 2 Wochen verkürzten Frist aufgefordert.

 

2.               Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes Nr. G 10B vom 21.10.2009

Bedingt durch die Anregungen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange sowie den weiteren Fortschritt der Planungen ergeben sich Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes vom 24.11.2009.

Geringfügige Anpassung des Geltungsbereiches

Im Zuge der Abstimmung zwischen den beiden Bauleitplanungen zur Landesgartenschau Nr. G 10B und der Planung zum „Wohnpark Regnitz-Insel“ wurde eine geringfügige Anpassung des Umgriffes im südöstlichen Abschnitt zwischen dem Ende Baumwolllagerbereiches (Baugebiet B2) und dem zukünftigen Anschlussbereich des Altarmstegs vorgenommen. Dabei wird die Maßnahmenfläche SPE 2 erweitert und der Uferweg F entsprechend verlängert. Die Flächenmehrung zur Maßnahmenfläche fließt auch in die entsprechenden Flächenbilanzen mit ein.

Änderung und Ergänzung der Festsetzung zur Vorkehrungen vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren

Am 09.02.2010 fand eine Informationsveranstaltung, für die im Hafen ansässigen Betriebe statt, um die die bayernhafen GmbH & Co.KG gebeten hatte. In diesem Rahmen wurden die Nutzer des Hafens über das Bauleitplanverfahren umfassend informiert.

Durch die bayernhafen GmbH & Co.KG, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Labbé & Partner wurden im Rahmen der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, Bedenken und Widerspruch gegen die Planung angemeldet. Im Grundsatz sah der Hafen dabei sein zukünftiges Entwicklungspotential  durch die heranrückende Wohnbebauung gefährdet. Im Rahmen dieses Vorganges wurde durch das Ingenieurbüro IBAS aus Bayreuth ein Gegengutachten (03.02.2010 / hm-to-06.3513/2a) erstellt. Im weiteren Verlauf wurde um eine Fristverlängerung aus wichtigem Grund (§ 4 Abs. 2 zweiter Halbsatz BauGB) um 4 Wochen bis 12. März 2010 gebeten. Dieser Fristverlängerung wurde in Abstimmung mit dem Erschließungsträger zugestimmt. Die Hafennutzer gaben dabei gesonderte Stellungnahmen ab.

Aufgrund der beschriebenen Sachlage wurde durch die Investoren eine Überarbeitung der Festsetzungen im Bebauungsplan, auf der Grundlage einer neuen schalltechnischen Untersuchung (Ingenieurbüro Dr. Donner, Bericht B237_1 vom 09.05.2010) durchgeführt.

Die Festsetzung zu Außenbauteilen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde verfeinert und ergänzt. Dabei wurde eine generelle Festsetzung für alle Außenbauteile bei Aufenthaltsräumen mit einem resultierenden Schalldämmmaß R’w,res von mind. 35 dB vorgenommen. Ergänzend dazu wurde eine Differenzierung für Büroräume aufgenommen, welche ein resultierendes Schalldämmmaß R’w,res von mind. 30 dB (Lärmpegelbereich III) vorsieht.

Das neue Gutachten führte auch zu einer gesonderten Festsetzung im Umfeld des Kraftwerkes (Turbinengebäude). Für die Fassadenbereiche des Kraftwerkes selbst, wurde eine Geräuschkontingentierung mit folgenden Schallleistungspegeln festgelegt:

Westfassade:              LWA = 82 dB(A)

Südfassade:              LWA = 77 dB(A)

Ostfassade:              LWA = 83 dB(A)

Dach:                            LWA = 87 dB(A)

Am Kraftwerk werden auf der Grundlage der schalltechnischen Untersuchung, entsprechende lärmverbessernde Maßnahmen empfohlen. Die Umsetzung des Maßnahmenkataloges und die damit verbundenen Kosten werden durch den Investor getragen.  Für das Umfeld des Kraftwerkes in den angrenzenden Baugebieten A (Sondergebiet Universität, Südwest- u. Südostfassade der Zwirnerei), B1 (Nordwest- u. Südwestfassade Pförtnerhaus u. Nordwestfassade Direktorium) und C (Nordwestfassade Beamtenwohnhaus) werden gesonderte Bereiche festgesetzt. In den Bereichen ABC, DE u. FGH sind Aufenthaltsräume in Wohnungen und Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten ausgeschlossen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass der Immissionsrichtwert nachts sowie der bauliche Schallschutz eingehalten werden.

Zusätzlich werden die Bereiche: A’B’, C’D’, E’F’ u. G’H’ definiert. In diesen Bereichen müssen die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in Wohnungen und Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten ein resultierendes Schalldämmmaß R’w,res von mind. 40 dB (Lärmpegelbereich IV) aufweisen. Für Büroräume die durch die Bereiche BC u. FG bestimmt werden, muss ein resultierendes Schalldämmmaß R’w,res von mind. 30 dB (Lärmpegelbereich IV) eingehalten werden. Zwischen dem Kraftwerksbetreiber (Immobilien & Wasserkraftwerke Kraus-Kröninger, Kraus GbR) und dem Erschließungsträger/Investor wurde am 10.06.2010 ein Gestattungsvertrag zur Durchführung der Lärmverbesserungsmaßnahmen abgeschlossen.

Für die Schlichterei und die Zwirnerei wurden bereits Baugenehmigungen nach § 34 BauGB erteilt. Die Festsetzung des Bebauungsplanes ist dadurch nicht gehindert, weil durch den Bebauungsplan die derzeit bereits bestehenden Lärmeinwirkungen weder verschlimmert noch verfestigt, sondern durch die vorgesehenen baulichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen am Turbinengebäude sogar erheblich vermindert werden.

Reduzierung des Wegerechtes in der „Industriegasse“

Aufgrund weiterer Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern der Fl. Nr. 519/5 Schlichterei wurde das Gehrecht auf die Grundstücksgrenze zurückgenommen, um dort auch Außenbereiche für die genehmigten Studentenapartments zu ermöglichen.

Differenzierung des Gehrechtes Gr

Das ursprüngliche Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit Gr wurde noch weiter differenziert und wie nachstehend formuliert:

„Die Fläche Gr1 (Industriegasse) ist mit einem Geh- und Fahrtrecht (Radfahrer) zugunsten der Allgemeinheit und mit einem Geh-, Fahrt- u. Leitungsrecht zugunsten der Erschließungsträger zu belasten.“

„Die Fläche Gr2 ist mit einem Geh- und Fahrtrecht (Radfahrer) zugunsten der Allgemeinheit zu belasten.“

„Die Fläche Gr3 ist mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belasten.“

Anpassung der Vorschriften über Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen

Die ursprünglichen Festsetzungen wurden ergänzt:

Aus den Vorschriften werden die Baufelder A, B1 und C herausgenommen. Dies unterstützt die historische Bedeutung der denkmalgeschützten Gebäude und ermöglicht Einfriedungen in entsprechender Ausführung und Gestaltung.

Des Weiteren wird ergänzt, dass nordwestlich des Baugebietes H1, angrenzend an die öffentlichen Grünflächen und SPE 1 - Maßnahmenfläche und entlang des Pflegeweges Fr Einfriedungen unzulässig sind.

Flächen für Nebenanlagen sowie für Stellplätze und Tiefgaragen

Die Flächen für Tiefgaragen TGa in den Baufeldern D1 -  D3 wurden geringfügig nach Nordosten bis auf die südwestliche Straßenbegrenzungslinie der Planstraße 3a erweitert.

Ergänzung zur SPE 1 Maßnahmenfläche

Durch eine redaktionelle Anpassung sind nun auch Zufahrtswege innerhalb der Maßnahmenfläche SPE 1 im Bereich der Uferzonen zum Umgehungsgerinne (Fischpass) ermöglicht.

Änderung der SPE 3 Maßnahmenfläche

In Abstimmung und Absprache mit dem beteiligten Fachämtern (Garten- u. Friedhofsamt, Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz, Amt für Wirtschaft) wurde der ufernahe Bereich zum linken Regnitzarm in private Grünflächen umgewandelt. Pflege und Unterhalt liegen somit bei den jeweiligen Grundstückeigentümern bzw. Eigentümergemeinschaften.

Ergänzung der Festsetzungen zu Anpflanzungen vom Bäumen, Sträuchern und sonstige Bepflanzungen, Bindungen für Bepflanzungen

Durch den weiteren Planungsfortschritt und in Abstimmung mit dem Straßenraumgestaltungskonzept im Bereich der Planstraßen 1a, 1b u. 2 wurden in Absprache mit dem beteiligten Fachämtern (Garten- u. Friedhofsamt, Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz) entsprechende Erweiterungen der Festsetzungen getroffen. Hier sind nun folgende Baumarten mit zulässig:

·         Crateagus Carrierei (Apfeldorn), Sophora japonica Regent (Schnurbaum), Gleditsia triacanthos Skyline (Säulen-Gleditschie) u. Fraxinus ornus Meczek (kleinkronige Kugelblumenesche)

Uferweg F und Fußgängersteg FS

Die Festsetzungen für die Durchwegung entlang des südwestlichen Ufers zum linken Regnitzarm, wurden ebenfalls angepasst. Die Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung wurde für die Bereiche FS und F mit dem Zusatz (privat) ergänzt. Der Investor hat dabei die vertragliche Verpflichtung aus dem städtebaulichen Vertrag vom 30.06.2006, diese Durchwegung im Rahmen der inneren Erschließung herzustellen. Der Unterhalt und die Pflege bleiben bei den Eigentümern/Investoren. Um der Öffentlichkeit einen steten Zugang zu diesen Bereichen zu ermöglichen wird ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit für die Wege FS u. F festgesetzt.

Notzufahrt FRN

Über die Notzufahrt FRN soll eine gesicherte Erschließung des ehem. Schleusenwärterhauses (Fabrikbau 27b) ermöglicht werden. Zu diesem Zweck wird an dieser Stelle folgende Erweiterung aufgenommen:

„Die Fläche FRN ist mit einem Fahrtrecht zugunsten der Eigentümer des Fabrikbau 27b (Schleusenwärterhaus) zu belasten.“

Anpassung des Straßenquerschnitts Planstraße 1a

Im Zuge der Straßenplanung und Berücksichtigung weiterer technischer Aspekte wurde der Straßenquerschnitt zwischen den Straßenbegrenzungslinien von ursprünglich 14.00m auf nun 13.90m angepasst.

Denkmalschutz

Durch Anregung des bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Ref. B IV Bodendenkmäler, wurden unter F. Hinweise und nachrichtliche Übernahmen die Angaben zum Denkmalschutz entsprechend ergänzt. Weitere dezidierte Nebenbestimmungen bei zulässiger Überplanung von Bodendenkmälern (Hinweise A. – F.) wurden im Rahmen der zugehörigen Begründung zum Bebauungsplan mit aufgenommen. In der Planzeichnung wurden die Grenzen des Bodendenkmalbereiches mit aufgenommen.

Niederschlagswasserbehandlung

Aufgrund einer Anregung wird der Text um folgenden Hinweis ergänzt:

„Die Versickerung bzw. Oberflächengewässereinleitung ist bei Beachtung der Niederschlagswasserfreistellungs-Verordnung bzw. der TRENOG wasserrechtlich genehmigungsfrei, im übrigen sind wasserrechtliche Genehmigungsverfahren durchzuführen.“

Verkehrsgutachten, GRI Berlin, Juni 2009  (2. Ergänzung Mai 2010)

Durch die Otto-Friedrich-Universität Bamberg wurde im Rahmen einer Neuberechung der universitätsspezifischen Verkehrszahlen (Aktenvermerk vom 12.05.2010) auch eine verminderte Zahlenangabe zu den täglichen Verkehrsbewegungen genannt. Der ursprüngliche Wert von 5.300 verringert sich dabei auf einen Wert von 4.160 Bewegungen. In einem aktuellen Vermerk des Gutachtens der GRI vom 24.06.201 wird auf diesen Sachstand eingegangen, Auszug:

 

„Insgesamt führt die veränderte Datenlage bei gleichbleibendem Modal Split für den Uni-Standort zu einem Rückgang des durch die Universitätsnutzungen induzierten Verkehrs um ca. 30%.“

 

„In der Fortschreibung des Verkehrsgutachtens vom Juni 2009 wurde mit der höheren Auslastung des Universitätsstandortes ein "worst case" – Szenario berechnet.“

 

Die Begründung wurde mit dem oben zitierten Vermerk entsprechend ergänzt.

Weitere redaktionelle Änderungen

Die Planstraßen 1 und 3 werden auch aufgrund der weiter fortgeschrittenen technischen Planung umbenannt: Der nordöstliche Abschnitt entlang der Zwirnerei wird in Planstraße 1a, der nordwestliche Abschnitt entlang Zwirnerei, ERBA Platz und Universität wird in Planstraße 1b, der südliche Abschnitt der Planstraße 3 wird in Planstraße 3a und der nördliche Abschnitt wird in Planstraße 3b umbenannt.

Entsprechend der oben aufgelisteten Belange wurde der zum Bebauungsplan zugehörige Grünordnungsplan (GOP), sowie die Begründung mit Umweltbericht ebenfalls überbearbeitet.

 

3.               Behandlung der Anregungen

              Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.

 

3.1               Behörden und Träger öffentlicher Belange

 

3.1.1.1              Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Bamberg

              (Wasserrecht, Naturschutz, Immissionsschutz, Altlasten)

              Mußstraße 28, 96047 Bamberg

              mit Schreiben vom 27.02.2010

 

 

3.1.1.2              Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Bamberg

              (Wasserrecht, Naturschutz, Immissionsschutz, Altlasten)

              Mußstraße 28, 96047 Bamberg

              mit Schreiben vom 01.04.2010

 

3.1.1.3              Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Bamberg

              (Wasserrecht, Naturschutz, Immissionsschutz, Altlasten)

              Mußstraße 28, 96047 Bamberg

              mit Schreiben vom 29.06.2010

 

3.1.2              Amt für Wirtschaft

              Maxplatz 3, 96047 Bamberg

              mit Schreiben vom 12.02.2010

 

3.1.3.1              Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

              (Referat B IV)  Bodendenkmäler

              Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf

              mit Schreiben vom 23.12.2009

 

3.1.3.3              Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

              (Referat A IV)  Bau- und Kunstdenkmäler

              Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf

              mit Schreiben vom 26.01.2010

 

3.1.4              Bundesnetzagentur

              Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin

              mit Schreiben vom 07.01.2010

 

3.1.5              E.ON Netz GmbH

              Betriebszentrum Bamberg

              Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 22.12.2009

 

3.1.6              E.ON Netz GmbH

              Kundencenter Bamberg

              Hallstadter Straße 119, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 08.01.2010

 

3.1.7              Entsorgungs- und Baubetriebe der Stadt Bamberg

              Margaretendamm 40, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 15.02.2010

 

 

 

3.1.8              Garten- und Friedhofsamt

              Hallstadter Straße 28, 96052 Bamberg

mit Schreiben vom 15.02.2010

 

3.1.9              Hochbauamt Abteilung Denkmalpflege

              Untere Sandstraße 30-40, 96049 Bamberg

              mit Schreiben vom 26.01.2010

 

3.1.10              Immobilien & Wasserkraftwerke Kraus-Kröninger, Kraus GbR

              Tal 13, 80331 München

              mit Schreiben vom 17.12.2009

 

3.1.11              PLEdoc GmbH

              Netzverwaltung und Fremdplanungsbearbeitung

              Postfach 810272, 90247 Nürnberg

              mit Schreiben vom 07.01.2010

 

3.1.12              Referat 6 Fachbereich Baurecht - Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle

              Abt. Erschließung

              Untere Sandstraße 32-40, 96049 Bamberg

              mit Schreiben vom 23.02.2010

 

3.1.13              Regierung von Oberfranken

              Postfach 110165, 95420 Bayreuth

              mit Schreiben vom 11.02.2010

 

3.1.14              Regionaler Planungsverband

              Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 12.01.2010

 

3.1.15.1              bayernhafen GmbH & Co.KG

-              Linzer Straße 6,  93055 Regensburg

3.1.15.3              vertreten durch

              Rechtsanwälte Labbé & Partner

              Postfach 100963, 80083 München

              mit Schreiben vom 11.02.2010, 12.02.2010 u. 11.03.2010

 

3.1.16              staatliches Vermessungsamt

              Schranne 3, 96049 Bamberg

              mit Mail vom 14.01.2010

 

3.1.17              Stadtbau GmbH

              E.T.A-Hoffmann-Platz 2, 96047 Bamberg

              mit Schreiben vom 12.02.2010

3.1.18              Stadtplanungsbeirat  Bamberg

              mit Schreiben vom 19.01.2010

 

3.1.19              Stadtwerke Bamberg

              Energie- und Wasserversorgungs GmbH (STEW, STED u. STVP)

              Margaretendamm 28, 96018 Bamberg

              mit Schreiben vom 10.12.2009

 

3.1.20              Tourismus & Kongressservice

              Geyerswörthstraße 3, 96047 Bamberg

              mit Schreiben vom 14.01.2010

 

3.1.21              Otto-Friedrich-Universität Bamberg

              Dezernat: Zentrale Aufgaben & Flächenmanagement

              Kapuzinerstraße 16, 96047 Bamberg

              mit Schreiben vom 12.02.2010

 

3.1.22              Wasser- und Schifffahrtsamt Nürnberg

              Marientorgraben 1, 90021 Nürnberg

              mit Schreiben vom 22.01.2010

 

3.1.23              Landesgartenschau GmbH

              Margaretendamm 28, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 12.02.2010

3.1.24              Freiwillige Feuerwehr Bamberg

              Margaretendamm 40, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 08.01.2010

 

3.2.               Öffentlichkeit

 

3.2.1              Architekturbüro Amtmann

              Satteltorstraße 28, 91301 Forchheim

              mit Schreiben vom 22.01.2010

 

3.2.2              Eheleute Klaus Peter u. Marion Aumüller

              Oberer Stephansberg 49c, 96049 Bamberg

              mit Schreiben vom 12.02.2010

 

3.2.3              Frau Dr. Dorothea Huberth             

              Andreas-Lang-Steig 4, 96049 Bamberg

              mit Schreiben vom 07.02.2010

 

3.2.4              Herr Dr. Jörg Huberth             

              Andreas-Lang-Steig 4, 96049 Bamberg

              mit Schreiben vom 07.02.2010

3.2.5              Bürgerengagement Gaustadt/Bamberg

              Heinrich-Semlinger-Straße 22, 96049 Bamberg

              mit Schreiben vom 10.02.2010

 

3.2.6              Alexander Habermeier

              Heinrich-Semlinger-Straße 22, 96049 Bamberg

              mit Schreiben vom 04.03.2010

 

3.2.7              Campus Bamberg GmbH

              Luitpoldstraße 4, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 12.02.2010

 

3.2.8              BASPEC GmbH & Co.KG

              Mainstraße 4, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 09.02.2010

 

3.2.9              BELOR Hafenlogistik GmbH

              Mainstraße 5, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 10.02.2010

 

3.2.10              Elflein Immobilien GmbH, Spedition & Transport GmbH, Vermietung GmbH

              Regnitzstraße 18b, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 11.02.2010

 

3.2.11              Muskator Werke GmbH

              Mainstraße 7, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 10.02.2010

 

3.2.12              Transthermos GmbH

              Rheinstraße 9, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 11.02.2010

 

3.2.13              Wincanton GmbH

              Mainstraße 10, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 11.02.2010

3.2.14              INTERSEROH Franken Rohstoff GmbH

              Schweinfurtherstraße 68, 97526 Sennfeld

              mit Schreiben vom 22.02.2010

             

3.2.15              Baywa AG München

              Postfach 810108, 81901 München

              mit Schreiben vom 24.03.2010

 

              Die eingegangenen Anregungen werden in der Anlage in tabellarischer Form behandelt.

 

4.              eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB

 

4.3.1              Campus Bamberg GmbH

              Luitpoldstraße 4, 96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 28.05.2010

 

4.3.2              Eheleute Klaus Peter u. Marion Aumüller

              Oberer Stephansberg 49c, 96049 Bamberg

              mit Schreiben vom 18.06.2010

 

4.3.3              Frau Dr. Dorothea Huberth             

              Andreas-Lang-Steig 4, 96049 Bamberg

              mit Schreiben vom 28.05.2010

 

4.3.4              Herr Dr. Jörg Huberth             

              Andreas-Lang-Steig 4, 96049 Bamberg

              mit Schreiben vom 28.05.2010

 

4.3.5.1              Immobilien & Wasserkraftwerk Kraus Kröninger

-              Tal 13, 80331 München

4.3.5.2              mit Schreiben vom 28.05.2010 u. 23.06.2010

 

4.3.6              J. A. Consulting GmbH

              Adlerstraße 21, 91301 Forchheim

              mit Schreiben vom 28.05.2010

 

4.3.7              ERBA Projektentwicklungs GmbH & Co. Vermögensverwaltung oHG

              Grunewaldstraße 44, 10825 Berlin

              mit Schreiben vom 30.06.2010

 

 

 

5.               Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und               Satzungsbeschluss

 

              Es wird beantragt die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Bebauungsplan Nr. G 10A vom 14.07.2010 den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zu fassen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.               B E S C H L U S S A N T R A G:

 

1.              Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Stadtentwicklungssenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.              Der Stadtentwicklungssenat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB keine weiteren Anregungen eingegangen sind.

4.              Der Stadtentwicklungssenat beschließt aufgrund

              a)              des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-              1-1-l) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796) in               der zuletzt geänderten Fassung sowie

              b)              der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung               der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414), in der zuletzt               geänderten Fassung,

              c)              der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der               Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt               geänderten Fassung

den Bebauungsplan Nr. G 10A vom 14.07.2010, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht vom 14.07.2010

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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