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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4716-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Oberbürgermeister Starke setzt den Finanzsenat über dringliche Anordnungen und unaufschiebbare Geschäfte gemäß Art. 37 Abs. 3 GO in Kenntnis.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 Der Finanzsenat nimmt von der Verfügung nach Art. 37 Abs. 3 GO des Oberbürgermeisters vom 07.09.2021 Kenntnis:

 

In der Sitzung des Finanzsenats vom 27.07.2021 wurden zunächst Mittel für Planungsleistungen zur Feststellung der Lüftbarkeit der Schulräume in den Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Bamberg bereitgestellt. Um bereits vor Abschluss dieser Überprüfung eine Ausschreibung für Räume, die aufgrund der baulichen Gegebenheiten in jedem Fall mit einem Luftreinigungsgerät ausgestattet werden sollen, durchführen zu können, soll ein Betrag in Höhe von 210.000 € zzgl. 19 % MWST bereitgestellt werden.

 

Da das neue Schuljahr bereits vor der nächsten Sitzung des Finanzsenats beginnt, ist der Erlass nach­folgender Eilverfügung erforderlich:

 

 Verfügung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO:

 

  1. Für die coronabedingten Aufwendungen werden außerplanmäßig folgende Mittel bereitgestellt:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

20000.93550

Anschaffung Raumluftreiniger

249.900 €

249.900

 

  1. Deckung erfolgt durch eine Rücklagenentnahme:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

91000.31000

Rücklagenentnahme

249.900

4.649.506,16

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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