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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4720-R7

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat über die kommunalen Spitzenverbände die Kommunen sehr kurzfristig um Unterstützung bei der Einführung von PCR-Pool-Test in den Grund- und Förderschulen gebeten. Konkret geht es um die Unterstützung bei der Probenlogistik: An vier Tagen in der Woche (Montag bis Donnerstag) müssen entsprechende Proben bei den zugeordneten Schulen eingesammelt und an das zugewiesene Labor geliefert werden. Der Stadt Bamberg wurden durch das StMGP zwei Routen zugewiesen (siehe Anlagen 1 und 2). Die finalen Routen sind erst seit dem 10. September 2021 bekannt.

 

Es handelt sich um eine Aufgabe des Freistaates Bayern. Die Landkreise und kreisfreien Städte handeln insoweit für den Freistaat Bayern. Die Kreisverwaltungsbehörden können die Fahrten durch eigenes Personal oder durch beauftragte Dritte durchführen. Eigenes Personal steht bei der Stadt Bamberg nicht zur Verfügung.

 

Um einen Dienstleister für die erforderlichen Fahrten zu gewinnen, hat die Vergabestelle daher am 8. September 2021 insgesamt sieben einschlägige Unternehmen angeschrieben, um Angebote einzuholen. Die Angebotsfrist endete am 10. September 2021. Bis dahin ging kein Angebot ein. Erst auf Nachfrage erklärte sich am 13. September 2021 ein weiteres, vorher nicht angefragtes Unternehmen bereit, ein Angebot abzugeben. Dieses liegt nach Rücksprache mit anderen Kommunen im erwartbaren finanziellen Rahmen.

 

Aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen der finalen Übermittlung der Routen, dem geplanten Testlauf am 16. September 2021 und dem avisierten Beginn des Regelbetriebs am 20. September 2021 war es erforderlich, die notwendigen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 21.000 € im Verwaltungsweg bereitzustellen.

 

Hinsichtlich der Finanzierung hat das StMGP mit Schreiben vom 9. September 2021 mitgeteilt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte um Einrichtung und Durchführung der Probenlogistik gebeten werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Übernahme der Probenlogistik als Unterstützungsleistung der bayernweiten Teststrategie um eine staatliche Aufgabe handele. Die Leistung werde daher folgerichtig auch im Namen des Freistaates Bayern, vertreten durch das jeweilige Landratsamt bzw. die jeweilige kreisfreie Stadt, vergeben. Die im Rahmen der Probenlogistik auf Basis der entsprechenden Vergabeverfahren entstehenden notwendigen und angemessenen Kosten werden daher durch den Freistaat Bayern übernommen, soweit diese nicht von anderen Kostenträgern erstattet werden. Rechnungsadressat ist die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde, der auch die Rechnungsprüfung obliegt. Die Mittel müssen daher zunächst durch die Kreisverwaltungsbehörde verauslagt und dann zum Ersatz beim Freistaat angemeldet werden. Hinsichtlich der Erstattung wird derzeit eine Kostenerstattungsrichtlinie durch das StMGP erarbeitet. Die Stadt Bamberg trägt insofern das Vorfinanzierungsrisiko.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 Der Finanzsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von  ca. 21.000 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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