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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4721-10

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Oberbürgermeister Starke setzt den Stadtrat über dringliche Anordnungen und unaufschiebbare Geschäfte gemäß Art. 37 Abs. 3 GO in Kenntnis.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 Der Stadtrat nimmt von der Verfügung nach Art .37 Abs. 3 GO des Oberbürgermeisters vom 04.06.2021 Kenntnis:

 

 Das Sanierungsprojekt des WSV Neptun e.V. Bamberg wurde in das Bundessonderförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ aufgenommen. Der Förderbetrag beläuft sich auf 2,2 Mio. €. Die Förderkriterien des Bundes sehen vor, dass die Stadt Bamberg sich mit einem Kommunalanteil von mindestens 10 % an den Sanierungskosten beteiligen muss. Laut Beschluss des Stadtrates vom 22.07.2020 beträgt dieser Anteil 249.020 €.

 Zum damaligen Projektstand waren allerdings die trennscharfen Zahlen der Gesamtmaßnahme noch nicht bekannt. Im Zuge des Förderverfahrens stehen nun die exakten Zahlen fest. Dabei ergibt sich abweichend vom damaligen Stadtratsbeschluss ein Eigenanteil von 289.493 €.

 

Da bereits am 17.09.2021 mit dem Fördermittelgeber die offizielle Bescheidübergabe mit Spatenstich stattfindet, kann hinsichtlich des neuen, erhöhten Kommunalanteils kein Stadtratsbeschluss mehr rechtzeitig gefasst werden. Daher ist der Erlass nachfolgender Eilverfügung erforderlich:

 

 


II. Verfügung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO:

  1. Es wird außerplanmäßig folgende Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neue VE

55100.98800

Investitionszuschüsse

289.493 €

289.493

 

  1. Deckung:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Minderung

neuer Stand VE

60000.94990

Globalbetrag Investitionsmaßnahmen

289.493

710.507

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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