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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4724-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung: 

Es ist ein eingeschossiges Einfamilienhaus mit Flachdach geplant. Auf Grund der topographischen Lage erscheint das Wohnhaus auf der Ostseite zweigeschossig. Die Garage ist im Untergeschoss des Hauses vorgesehen.

 

 Größe des Bauvorhabens:

 Breite: 17,49 m  Länge: 17,49 m   3,15 m / 6,25 m

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

  Antragseingang:  13.07.2021

          vollständig:  

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

  Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 48 B

  rechtsverbindlich seit: 11.12.1981

 Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Reines Wohngebiet

 

 vorgesehene Abweichung:

-          Überschreitung des Baurahmens

-          Dachform Satteldach

     

          Begründung:

Innerhalb des Plangebiets wurden bereits Befreiungen in vergleichbarem Umfang erteilt. Aus

städtebaulicher Sicht kann die gedrehte Situation bzw. „Neuausrichtung“ der Planung befürwortet werden. Das Gebäude wird so gedreht, dass es sich an der Längsachse der Dr.-Thomas-Dehler-Straße orientiert. Die damit verbundene Abweichung von der festgesetzten Firstrichtung kann

unterstützt werden, da es sich hier lediglich um ein gestalterisches Merkmal des Bebauungsplans handelt, ohne dass dessen städtebauliche Zielsetzung beeinträchtigt wird. Die Verschiebung und Drehung des Baukörpers kann nachvollzogen werden. Die Grundfläche des geplanten Baukörpers ist zwar etwas größer als der Baurahmen, allerdings ist das aufgrund der Topographie mögliche Untergeschoss kein Vollgeschoss und es wird lediglich ein Erdgeschoss ausgebildet. Auch ist zu berücksichtigen, dass die Baugrenzen bis zu 10 % überschritten werden können, wenn die festgesetzte GFZ eingehalten und das Ansinnen städtebaulich vertretbar ist. Das Vorhaben sieht kein Dachgeschoss, wie im Bebauungsplan angeboten, vor. Die geplante Ausbildung in Form eines Flachdaches kann in diesem Zusammenhang ebenfalls befürwortet werden.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 Nachbarzustimmung:  ja:     nein:            nicht erforderlich

 

 

 Kfz – Stellplätze:

 erforderlich: 2 anrechenbar:   / nachzuweisen: 2

 Nachweis auf Baugrundstück: 2            Nachbargrundstück:              /

 Ablösung der Stellplatzpflicht:   /

 

Fahrradabstellplätze:

 erforderlich:   / anrechenbar:   /         nachzuweisen  /

 

 

 Kinderspielplatz:

  nachgewiesen   nicht erforderlich   abzulösen

 

 Barrierefreiheit:  nicht erforderlich   nachgewiesen

 

 Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 Besonderheiten:

Das Flachdach des Gebäudes muss extensiv begrünt werden. Der Freiflächengestaltungsplan befindet sich zurzeit zur Prüfung. Eventuelle Auflagen werden in die Baugenehmigung aufgenommen.

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

 Stadtdenkmal:   ja   nein

 Einzeldenkmal:   ja   nein

 Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:   ja   nein   nicht erforderlich

 BLfD:   ja   nein   nicht erforderlich

 

 

Der Verzicht bezüglich der Bebaubarkeit des nun noch unbebauten Baurahmens und die Verpflichtung zur Dachbegrünung sind als Voraussetzungen für die Befreiungen in einem städtebaulichen Vertrag vor Erteilung der Baugenehmigung abzusichern.

 

 

II. Beschlussvorschlag:

 

 Der Bau- und Werksenat stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und               der Erteilung der baurechtlichen Genehmigung unter der Maßgabe des Abschlusses des dargestellten

     städtebaulichen Vertrages zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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