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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4725-R4

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Gemäß dem Beschluss des Kultursenats vom 15.07.2021 wurde die dauerhafte Unterbringung des Bamberger Marionettentheaters im Rahmen der Vorentwurfsplanung für die Baumaßnahme "Sanierung Barockflügel Schloss Geyerswörth" geprüft. Von den Planungen, die "Tabakscheune" Nebingerhof als neue Spielstätte für das Bamberger Marionettentheater herzurichten, soll Abstand genommen werden (Beschlüsse vom 12.07.2018 (Kultursenat) und 24.07.2018 (Finanzsenat)). Anstelle dessen soll die Tabakscheune für eine ausgesprochen denkmalgerechte Nutzung in Form einer Lagerstätte für kulturelle Einrichtungen in der Stadt (z.B. das E.T.A.-Hoffmann-Theater) saniert werden. 

 

Die Investitionskostenschätzungen für die erforderlichen Sanierungen sowie ein Vergleich der dauerhaften Aufwendungen und Einsparungen für Mieten etc. zeigt die finanziellen Vorteile der hier dargestellten Nutzungskonzepte für die Stadt Bamberg, die Edgar-Wolf'sche-Stiftung und die Krankenhausstiftung, aber auch für die Nutzer, das Bamberger Marionettentheater und das E.T.A.-Hoffmann-Theater auf. In der Anlage sind die entsprechenden Kalkulationen und deren Vergleich zusammengestellt.

 

Zudem wurde die Verwaltung gemäß Beschluss des Kultursenats vom 11.03.2021 beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für kulturelle Nutzungsmöglichkeiten der Oberen Sandstraße 20 zu erstellen.

 

 

Barockflügel Schloss Geyerswörth

 

Die Teilnutzung des Barockflügels Schloss Geyerswörth (ehemalige "Badeanstalt des Dr. Lautenbacher") stellt sowohl in Bezug auf die altstädtische zentrale Lage als auch für die Möglichkeiten, welche die bestehende Raumstruktur und neue Erschließbarkeit dem Marionettentheater bietet, einen optimalen Lösungsansatz dar. Der aktuelle Vorentwurf (Stand 09/2021; siehe Anlage 1) präsentiert eine Komplettnutzung des westlichen Pavillons im EG, 1. OG und DG sowie eine Teilnutzung des Zwischenbaus im EG und OG mit einer Flächenmehrung von ca. 130 qm im Vergleich zu 258 qm heute. Eine eigene Erschließung für die 7-10 Mitarbeiterinnen des Marionettentheaters ist unabhängig vom Verwaltungsbereich über ein eigenes Treppenhaus im Pavillon möglich. Der Zugang für ca. 25-30 Theaterbesucher erfolgt im mischgenutzten Eingangsbereich im Zwischenbau. Bei derzeit geschätzten Generalsanierungskosten von 5,1 Mio. € / brutto ist mit einem theaterspezifischen Mehraufwand von ca. 300.000, -- € auszugehen.

 

Da sich das Gebäude im Eigentum der Stadt Bamberg befindet, sind keine Miete oder Ausgleichs­zahlungen an Dritte zu leisten. Mögliche Opportunitätskosten (keine Mieteinnahme zu marktüblichen Preisen, evtl. notwendige Anmietung zusätzlicher Büroflächen) lassen sich auf Grundlage des bestehenden Mietvertrags für das "Zentrum Welterbe" in der ehemaligen Sterzermühle hochrechnen.

 

Die Planunterlagen werden in der Sitzung mittels einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

 

Tabakscheune

 

Für die "Tabakscheune", die sich im Eigentum der Edgar-Wolf'schen Stiftung befindet, wurden bereits 2015 erste Voruntersuchungen durchgeführt, um eine - vor allem im kulturellen Bereich dringend benötigte - Lagernutzung zu eruieren. Das Landesamt für Denkmalpflege hatte in den bisherigen Verhandlungen deutlich gemacht, dass die Dachsituation der Scheune im Wesentlichen so bleiben und nicht verändert werden soll. Auch die Holztragwerkskonstruktion im Inneren der Scheune ist zu erhalten. Eine adäquate und denkmalgerechte Sanierung zur Lagernutzung würde dies gewährleisten.

 

Ein langfristiger Mieter wäre die Stadt Bamberg, die die Tabakscheune diversen kulturellen Einrichtungen in der Stadt (u. a. dem E.T.A.-Hoffmann-Theater) zur Verfügung stellen könnte. Damit wäre auch ein aus dem anstehenden Bahnausbau herrührendes Problem für das städtische Theater gelöst. Derzeit nutzt die budgetierte städtische Einrichtung eine Lagerhalle in der Nürnberger Straße. Der Vertrag läuft zunächst noch bis 30.09.2023. Allerdings muss aufgrund des Bahnausbaus und eines damit verbundenen Teilabrisses der Lagerhalle dringend eine Alternative für ein Theaterlager gefunden werden. Weitere freie Theatergruppen hätten Interesse an dortigen Lagerfläche.

 

Zur Amortisation der Umbau- und Sanierungskosten in Höhe von ca. 1.400.000, -- € wäre seitens der Stadt Bamberg eine jährliche Mietzahlung von 56.000, -- € an die Edgar-Wolf'sche-Stiftung zu leisten. Es ist vorgesehen, diese Kosten anteilig mit 20.400, -- € aus dem Budget des E.T.A. -Hoffmann-Theaters (dies entspricht der bisherigen Miete für die Lagerflächen in der Nürnberger Str.) und mit 35.600, -- € aus dem städtischen Kernhaushalt (siehe damalige Lösung "Musikschule") zu begleichen.

 

 

Obere Sandstraße 20

 

Seit dem Ankauf des bis zum Verfall hin vernachlässigten Gebäudes Obere Sandstraße 20 durch die Stadt Bamberg im Jahr 2019 und die zwischenzeitlich ins Gebäudeinnere verlegte Notsicherung der Gebäude­statik wird dort nun die Nutzung diskutiert.

 

Hierzu wurde gemäß Beschlusslage eine Machbarkeitsstudie veranlasst, um verschiedene Nutzungs­varianten für das Gebäudeensemble unter Beibehaltung des Denkmalcharakters zu prüfen. Als Ausgangs­punkte wurden die ursprünglichen Anforderungen des Marionettentheaters und eine Nutzung des Kellergeschosses als Musikclub vorgegeben. Ferner sollten alternative Nutzungsvarianten eruiert werden. Eine kulturelle Nutzung des Gebäudes wurde dem betroffenen Bürgerverein Sand, der Stadtheimatpflege und den angrenzenden Gastronomen und Nutzern durch das Kulturreferat bereits vorgestellt und fand positive Zustimmung.

 

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Obere Sandstraße 20 für eine Vielzahl nicht konkurrierender und vor allem auch kultureller Nutzungen geeignet erscheint. Auch die noch in Diskussion stehende Verortung des Marionettentheaters als Alternative zum Barockflügel des Rathauses Schloss Geyerswörth könnte in diesem Ensemble erfolgen, würde aber den Verbleib im Staub'schen Haus und die dort erforderliche Gesamtsanierung verlängern und so die Kosten für die Stadt Bamberg erhöhen. Die Einzelheiten der Machbarkeitsstudie werden in Form einer Präsentation vorgetragen.

 

Die Machbarkeitsstudie geht derzeit von Realisierungskosten in Höhe von grob geschätzten rund 8,9 Mio. € aus. Für das weitere Vorgehen mit umfassender Gebäudebestandsaufnahme und Voruntersuchungen sind zunächst 200.000 € für das kommende Haushaltsjahr im Rahmen der Mittelanmeldung beantragt. Ferner ist eine Entscheidung für die künftige Nutzung des Objektes herbeizuführen, um ein Vergabe­verfahren für die notwendigen Planer zu beginnen.

 

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden in der Sitzung mittels einer Präsentation vorgestellt und erläutert (siehe Anlage 2).

 

 

Finanzelle Auswirkungen:

 

In der Anlage werden in einer Worst-Case-Betrachtung die finanziellen Auswirkungen für alle Beteiligten dargestellt. Als Gesamtresümee kann festgehalten werden, dass das Einsparpotential für den städtischen Haushalt bis zu ca. 60.000, -- € jährlich betragen kann. Für die anderen Beteiligten bleiben die finanziellen Rahmenbedingungen nahezu konstant bzw. verbessern sich (siehe Anlage 3).

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kultursenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
  2. Der Kultursenat empfiehlt dem Finanzsenat folgenden Beschluss:
  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Der im Sitzungsvortrag geschilderten Vorgehensweise wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie des Architekturbüros Geller-Bornschlögl mit der Beplanung der Oberen Sandstraße 20 zu beginnen.
  3. Von einer Unterbringung des Bamberger Marionettentheaters in dem Gebäude Obere Sandstraße 20 wird Abstand genommen. 
  4. Der Unterbringung des Bamberger Marionettentheaters im Barockflügel von Schloss Geyerswörth wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen dafür weiter voranzutreiben.
  5. Die Beschlüsse vom 12.07.2018 (Kultursenat) und 24.07.2018 (Finanzsenat) die "Tabakscheune" Nebingerhof als neue Spielstätte für das Bamberger Marionetten­theater herzurichten, werden aufgehoben. 
  6. Die Tabakscheune wird in ihrer herkömlichen Nutzungsform erhalten und in der Stadt ansässigen Kultureinrichtungen (u.a. dem E.T.A. Hoffmann-Theater) als Depot- /Lagerstätte angeboten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen dafür weiter voranzutreiben.
  7. Den Finanzierungseckdaten laut Anlage wird zugestimmt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

x

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

Im Vergleich zu den aktuellen Kosten reduzieren sich die jährlichen Ausgaben aus dem städtischen Haushalt um bis zu ca. 60.000, -- €.

 

Mehrkosten auf Grund der Mietzahlung an die Edgar-Wolf’sche-Stiftung für die Tabakscheune in Höhe von 35.600, -- € p.a. steht eine Kosteneinsparung in Höhe von 98.574, -- € aus bisherigen Mietzahlungen an die Krankenhausstiftung für das Anwesen Untere Sandstr. 20 entgegen.

 

Die Kostenersparnis wirkt sich erstmals anteilig im Jahr des Umzugs des Marionettentheaters in den Barockflügel bzw. die Fertigstellung der Depotflächen in der Tabakscheune aus.

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Aus Sicht des Finanzreferats bestehen aufgrund der prognostizierten finanziellen Auswirkungen und der geschilderten vielfältigen Vorteile für die Stadtgesellschaft keine Einwände.

 

 

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Anlagen

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