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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4736-52

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Fragen im Nachgang zu der Sitzung des Senior*innen-Beirats vom 22.7.2021 und der Videokonferenz am 30.7.2021 zum Thema „Präventive Hausbesuche“ vom 2.8.2021

 

Im Rahmen der Sitzung des Beirates für Seniorinnen und Senioren am 22.07.2021 standen etliche Fragen auf der Tagesordnung und im Raum, welche durch die Verwaltung näher erläutert werden sollten.

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit konnte die Fragen nicht abschließend geklärt werden.

Herr stellvertr. Vorsitzender Wolfgang Budde hat daher einen Fragenkatalog im Anschluss an die Sitzung erstellt, der von der Verwaltung (hier: Amt für Inklusion), wie folgt beantwortet wird:

 

1. SPGK  1: Umsetzung des SPGK 1: Stand der Umsetzung

 

Das Planungspapier Pflege 2025 geht von dem folgenden Bedarf in der stationären Altenhilfe aus:

weitere 160 Plätze bis 2020 weitere 240 Plätze bis 2025 (weitere 240 Plätze bis 2040)

 

In ihren bisherigen Darstellungen wurde bei Fragen zum Stand der Planungsumsetzung auf

1. die Baumaßnahme des DW in der Gereuth und

2. auf das Demenzzentrum Lagarde

verwiesen und dargestellt, dass wir vor dem Hintergrund des Planungspapier Stand 2020 „im Soll“ wären.

 

Antwort: Die Formulierung „im Soll“, entspricht nicht der Lesart des Amts für Inklusion. Als solches begleiten und bewerten wir die Situation durchaus realistisch und kritisch. Wie im Sachstandsbericht Umsetzung Pflegebedarfsplanung vom 19.11.2020 ausgeführt: „Die Schaffung von 400 zusätzlichen stationären Pflegplätzen bis 2025 in Bamberg wird mit den aktuellen Planungen allerdings nicht erreicht werden. Es müssen daher weitere Grundstücke für Pflegeeinrichtungen gefunden und hierfür Grundstücke vermittelt werden. Die Stadtspitze und der Bamberger Stadtrat müssen neben der Schaffung von Wohnraum immer auch die Schaffung einer mitwachsenden sozialen Infrastruktur (z. B. Pflege und KiTa) mitdenken und aktiv einfordern.

Aktuell muss die soziale Infrastruktur sogar überproportional Berücksichtigung finden, da die demographische Entwicklung eine Veränderung in der Stadtgesellschaft deutlich vorhersagt.“

 

Nach unserem Kenntnisstand stellen diese Baumaßnahmen aber nur Ausgleiche (Löheheim, Wohngruppen für demenziell Erkrankte Antonistift) dar.

 

Antwort: Das ist korrekt, die bisherigen Neuprojekt kompensieren bisher lediglich den Wegfall von Pflegeplätzen (Stichwort: Pflegewohnqualitätsgesetzt) und dies ist natürlich nicht ausreichend, um den zu erwartenden steigenden Bedarf zu decken. An der Stelle ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der Bedarf besonders zwischen 2026 und 2035 steigen wird, bis 2026 ist das Ziel laut Planungspapier Stand 2020 den Pflegeplatzbestand von 2019 zu halten, bzw. leicht auszuweiten. Die Stadtspitze hat sich aufgrund der Prognosen entschieden, den bisherigen stadtverwaltungsinternen KiTa-Gipfel um das Thema Pflege zum Sozialgipfel auszuweiten, um dort die Umsetzungsschritte kleinteilig steuern zu können. Dort werden die aktuellen zwei Bauprojekte beobachtet, aber auch weitere Projekte geprüft und nachverfolgt. Aktuell stehen zwei weitere Möglichkeiten zur Prüfung.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um eine Klärung der aktuellen Situation und Planung:

Wie weit ist die Umsetzung heute gediehen?

Wann ist mit einer Fertigstellung der beiden Projekte (Gereuth, Lagarde) zu rechnen?

Wie sollen für den im Planungspapier dargestellten Bedarf

- Träger,

- Investoren gefunden werden und

- welche Bauplätze stehen zur Verfügung

Wie viele Heim-Plätze sollen so realisiert bis wann fertig gestellt werden?

 

Die Einrichtung der Diakonie in der Gereuth wird in einem ersten Schritt zur Kompensation des Wegfalls an Pflegeplätze für das Wilhelm-Löhe-Heim verwendet werden müssen, da der Träger diese Einrichtung ebenfalls sanieren muss. Der Träger hat versichert, dass diese ebenfalls weiterhin als stationäre Pflege-Einrichtung genutzt werden soll, daher steht dann nach Fertigstellung der Sanierung ein Zugewinn an ca. 100 stationären Plätzen. Die Einrichtung in der Gereuth wird zum aktuellen Planungsstand 2024 mit 100 Plätzen zur Verfügung stehen. Wann die Sanierung des Wilhelm-Löhe-Heimes abgeschlossen werden wird, kann zum aktuellen Planungsstand noch nicht vorhergesagt werden. Das Demenzzentrum Lagarde der SSB wird voraussichtlich 2025 mit 130 Plätzen zur Verfügung stehen.

Wie die genaue Bestandszahl in 2026 aussehen wird, ist noch nicht genau zu beziffern. Klar ist, dass die bisherigen Projekte nicht ausreichend sind und weitere folgen müssen. Dies ist die Aufgabe des Sozialgipfels, die wahrgenommen wird.

Zudem muss eine Fortschreibung des Planungspapieres Pflege zu gegebener Zeit Prognosen und Berechnungen für die Entwicklungen zwischen 2025 und 2030 liefern, um Politik und Stadtspitze auf die folgenden Herausforderungen einzustimmen.

 

2. SPGK 2: Ambulante Pflege und pflegende Angerige

 

Quantitative und qualitative Evaluation Pflegestützpunkt

 

In der Sitzung des Senior*innen-Beirats wurde die noch ausstehende qualitative Evaluation der Arbeit der Fachstelle für pflegende Angehörige angesprochen.

Von Seiten des Sozialreferates wurde berichtet, dass zurzeit die „Neujustierung“ der Arbeit der Fachstelle (Kooperation mit dem noch zu gründenden Pflegestützpunkt) im Vordergrund stehe.

Ist eine qualitative Evaluation der Arbeit der Fachstelle noch geplant und wenn ja, wann soll sie in Angriff genommen werden?

 

Antwort:

Die quantitative Erhebung der Fachstelle wurde in den ersten beiden Jahren nach Neukonzeptionierung erfolgreich abgestimmt und sogar ausgeweitet. Die Fachstelle hat hierfür in eine Weiterentwicklung der Dokumentation und Evaluation investiert. Die qualitative Erhebung der Arbeit der Fachstelle für pflegende Angehörige ist bisher aufgrund fehlender personeller Ressourcen noch nicht umgesetzt worden, ist aber weiterhin geplant.

Die Fachstelle für pflegende Angehörige und das Amt für Inklusion werden hierfür einen Fragebogen entwickeln, allerdings ist noch unklar, wann dies aufgrund knapper personeller Ressourcen realisiert werden kann.

 

Wichtig ist hier zu betonen, dass in 2022 eine Neujustierung der Arbeit der Fachstelle für pflegende Angehörige benötigt werden wird, da die Eröffnung eines Pflegestützpunktes für Stadt und Landkreis Bamberg (zum aktuellen Stand und wenn der Stadtrat und der Kreisrat die hierfür benötigten Haushaltsmittel zur Verfügung stellen wird) vorgesehen ist. Eine engmaschige Zusammenarbeit zwischen dem Pflegestützpunkt und der Fachstelle ist konzeptionell festgeschrieben und wird Auswirkungen auf die Schwerpunkte und auch auf die Qualität der Arbeit der Fachstelle haben. Eine qualitative Erhebung zum aktuellen Zeitpunkt wäre damit nicht vergleichbar mit einer Qualitätserhebung nach der Neujustierung der Aufgaben.

 

3. Quartierentwicklung und Maßnahmenplan Südwest

 

Im Familiensenat am 1.7. wurde die Ergebnisse der Bürgerforen Südwest vorgelegt. Zu dem Maßnahmenpaket einige Nachfragen:

1. Wie war die Resonanz auf den Versuch über analoge und digitale Fragebögen die Gewichtung durch die Bürger*innen zu erfassen?

2. Können Sie heute die Gewichtung, die die Bürger*innen vorgenommen haben, auch quantitativ darstellen? Wenn nicht heute, bis wann?

 

3. Die einzelnen Maßnahmen werden durch Informationen komplettiert, wer für die Umsetzung zuständig ist? Wie soll insbesondere gelingen die Bürger*innen, die immer wieder als wesentliche Akteure genannt sind, zu gewinnen?

4. Wann können wir damit rechnen, dass diese Darstellungen durch eine Roadmap ergänzt wird?

5. Immer wieder werden die Bürger*innen in Südwest als Maßnahmenakteure genannt. Wie und ab wann sollen die Bürger*innen dafür gewonnen werden?

 

Antwort:

Einige Bürger*innen waren dankbar, dass der Versuch gestartet wurde, in Zeiten von Corona trotzdem an begonnenen Projekten weiterzuarbeiten. Für einige Bürger*innen war der schriftlich erteilte „Auftrag“ der Priorisierung ohne vor Ort-Begleitung zu schwierig. Insgesamt wurde die analoge Methode bevorzugt (ca. 70:30) (Abgabe bei Frau Münzel bzw. postalische Rücksendung). Am Ende stehen ca. 30 verwertbare Rückmeldungen.

 

Der Auftrag an die Bürger*innen lautete:

  • Infrastruktur und Versorgung (hat 3 Maßnahmen)
  • Mobilität (hat 7 Maßnahmen)
  • Treffpunkte (hat 7 Maßnahmen)
  • Wohnen (hat 5 Maßnahmen)

Bitte nummerieren Sie die Maßnahmenvorschläge/Lösungsideen je Themenbereich nach Ihrer Präferenz durch. Nummerierung nach Anzahl der Maßnahmen (1= wichtigste Maßnahme…)

genäherte Priorisierung auf Grundlage der für das 3. BF gewählten Gewichtung:

2 Punkte je Themenbereich mit 1-4 Maßnahmenvorschlägen (Einkaufen/Versorgung)

3 Punkte je Themenbereich mit 5-8 Maßnahmenvorschlägen (ÖPNV/Mobilität; Wohnen/Wohnumfeld und Treffpunkte/Austausch)

 

Für die Weiterarbeit in Südwest ist als nächster Schritt ein Treffen geplant (28.09.2021) mit dem Ziel, Bürger*innen für die Umsetzung und Weiterarbeit an für sie wichtigen Themen zu gewinnen und unter der Federführung des Stadtteilbüros zu begleiten (Stärkung der Quartiersarbeit) (siehe Flyer – anbei) Die Stadt wird dabei erstmalig, so wie von Beginn des SPGK-Prozesses an geplant, nicht als Veranstalter auftreten, sondern ist Gast in Südwest. Sie begleitet weiterhin den Verlauf und bietet Unterstützung an, wo diese benötigt wird, so zum Beispiel in dem die Daten der letzten Treffen aufbereitet präsentiert werden, die Bürgerinnen und Bürger bestimmen nun jedoch den weiteren Verlauf, den Umgang mit den Maßnahmen oder den Beschluss von weiteren Maßnahmen.

4. Quartierentwicklung: Antrag der TAG Quartier/Wohnen auf einen Sachstandsbericht

 

Die TAG beantragte u.a. einen Bericht zum dem Stand des Vernetzungskonzeptes und dem Stand der Stellenausschreibung. Diese Fragen wurden mit dem Bericht des Sozialreferates (siehe Mail vom 26.7.2021) beantwortet.

 

Offen sind jedoch noch die Fragen und wir bitten um einen kurzen Bericht:

 

1. Wie ist der Stand der geplanten stadtweiten Bürger*innen-Befragung durch

BASIS/ Lehrstuhl Kulturgeografie und

2. bis wann sind Ergebnisse zu erwarten?

 

Antwort:

Vorab die erfreuliche Information, dass wir 2021 endlich und nach langem Kampf erreichen konnten, dass ein zusätzliches Stadtteilbüro (gemäß unseres am 25.09.2019 im Stadtrat beschlossenem Quartierskonzeptes „Fördernetzwerk Stadtteilbüros Bamberg“) ausgeschrieben und im Herbst 2021 an einen Träger vergeben werden wird. Ab 1.1.2022 wird somit ein weiterer Stadtteil (d.h. inzwischen vier) kommunal (mit-)gefördert sein, um Bürgerinnen und Bürger dezentrale Unterstützung und Angebote zu ermöglichen. Die Umsetzung des Quartierskonzepts hat für uns die höchste sozialpolitische Priorität und weitere Stadtteile sollen (baldmöglichst) folgen. Bitte unterstützen Sie uns als Beirat, die Quartiersarbeit weiter zu stärken. Unser Ziel wäre eine erneute Ausschreibung für ein weiteres Stadtteilbüro in 2022 zu ermöglichen.

 

Eine stadtweite Bürger*innenbefragung wurde ressortübergreifend über Smart City/Quartiersprojekte modifiziert, um kostendeckend Themenbereiche (Digitalisierung, aktuelle Bestandseinschätzung, Alltagsunterstützung, Pflege, Wohnen etc.) abzudecken. Das Projekt scheint uns sehr ambitioniert, aber machbar. Wir sind auf die zu erwartenden Daten sehr gespannt. Ende September wird diese Befragung ins Feld gehen.

 

3. Für Juli 2021 war ein Fortbildungsangebot für die Fachkräfte im Fördernetzwerk Quartierentwicklung geplant. Konnte die Fortbildung durchgeführt werden und was ist weiter geplant, um die Fachkräfte dabei zu unterstützen eine gemeinsame Vorstellung der Quartierentwicklung in Bamberg zu entwickeln?

 

Antwort:

Es handelte sich nicht um eine Fortbildung, sondern um Vernetzungstreffen. Das Netzwerk „Stadtteilarbeit Bamberg“ hat dabei in den Blick genommen, wie die einzelnen Anbieter der Quartiersarbeit im Bamberg mit der Stadt und auch miteinander gut und Zielgruppenorientiert arbeiten können. Für das Vernetzungstreffen wurde Frau Kremer-Preiß vom Kuratorium Deutsche Altershilfe als Referentin gewonnen, welche mit den Teilnehmenden die Entwicklung von Kriterien für eine gelingende Quartiersarbeit in Bamberg angestoßen hat. Markante Zielvereinbarungen sieht die Quartiersentwicklung z.B. in den Bereichen:

  • Schaffung von Generationenübergreifenden Begegnungsräumen
  • Wohnortnahe Unterstützung für Bürger*innen
  • Wohnortnahe Information und Beratung für Bürger*innen

Alle Vernetzungstreffen sind von einer großen Einigkeit über die Ziele und das grundsätzliche Verständnis für eine auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und den Bedarf in den Stadtteilen abgestimmte Vorgehensweise bestimmt. Eine künftige gute Absprache und Zusammenarbeit bei aller Unterschiedlichkeit sowie eine abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit werden von allen Akteur*innen gewünscht.

 

5. Verringerung der fehlenden Kurzzeitpflegeplätze: Nur marktförmige Strategien führen nicht zum Ziel

 

In der bisherigen Diskussion bestand dahingehend Einigkeit, dass in Bamberg auch weiterhin „klassische“ Kurzzeitpflegeplätze benötigt werden.

Fakt ist aber auch:  Kurzzeitpflege als Leistungsangebot des SGB wird nur noch realisiert, wenn es sich rechnet.

Das heißt zum Beispiel bei einem Träger in Bamberg ganz konkret:  Nur, wenn ein Kurzzeitpflegebedarf von 14 Tagen gebucht, dann haben pflegende Angehörige die Chance in Urlaub zu fahren, auch wenn Sie das nur für einen kürzeren Zeitpunkt planen. Aus der Perspektive des Trägers ist das verständlich. Er entscheidet in erster Linie marktförmig, was bei einem Wohlfahrtsverband schon nicht leicht zu schlucken ist.

 

Aufgabe der Stadt Bamberg ist jedoch die Daseinsvorsorge. Der 7. Altenbericht sowie alle Fachorganisationen der Altenhilfe plädieren dafür, Daseinsvorsorge erweitert zu verstehen und sieht Kommunen in einer Garantenstellung, wenn die Sozialplanung, zum Beispiel ein Seniorenpolitische Gesamtkonzept, den Bedarf an bestimmten Leistungen dokumentieren.

Das ist ein umkämpftes Terrain, begnügen sich doch die Finanzpolitiker häufig mit dem Hinweis auf einen Status „freiwillige Leistungen“.

 

1. Wo sieht das Sozialreferat/ das Amt für Inklusion in diesem Konflikt seine Aufgabe?

 

Antwort:

Ich bitte nicht aus den Augen zu verlieren, dass wir gemeinsam an den Themen arbeiten und für Ergebnisse kämpfen. Entscheidungen – insbesondere mit haushälterischen Auswirkungen -  werden immer im Stadtrat getroffen. Sowohl der Beirat für Seniorinnen und Senioren als auch das Amt für Inklusion haben die Aufgabe, den Stadtrat dementsprechend zu beraten, dass dieser die knappen Haushaltsmittel bedarfsgerecht verteilen kann. Dass freiwillige Leistungen dabei immer besonders gerechtfertigt werden müssen, liegt in der Sache an sich. Dies zu ändern, wäre auch unser Wunsch, übersteigt allerdings unsere Möglichkeiten.

 

In den in der Trägerkonferenz vorgetragenen Konzepten (Frau Hahn, Frau König) wurden Möglichkeit vorgetragenen, das Fehlen von Kurzzeitpflegeplätzen durch Formen der ambulanten Kurzzeitpflege zu kompensieren?

 

Antwort:  

Korrekt, die Trägerkonferenz arbeitet gemeinschaftlich an diesen Maßnahmen.

 

2. Gibt es im Sozialreferat konkrete Ideen oder Planungen wie der darüber hinaus weiterbestehende Kurzzeitpflegemangel, der nicht ambulant gelöst werden kann, ausgeglichen werden kann?

 

Antwort:

Ja, es gibt entsprechende Ideen und Planungen. Neben den Bemühungen der Trägerkonferenz sind Lösungswege für die Kurzzeitpflege auch im stadtverwaltungsinternen Sozialgipfel unter Beobachtung.

 

6. Fachstelle für pflegende Angehörige und Schaffung eines Pflegestützpunktes: Grundsätze einer zeitgemäßen Hilfelandschaft

 

Am 01.07.2021 hat der Familiensenat beschlossen, neben der Weiterführung der Fachstelle für pflegende Angehörige auch einen Pflegestützpunkt zu schaffen.

 

Dabei ist an folgende Arbeitsteilung gedacht: “Der Pflegestützpunkt berät von „Pflegefall eingetreten“ bis „bestmögliche Versorgung ist sichergestellt“ und hat dabei alle damit verbundenen Schritte im Blick: Pflegegrad, Wohnen/ Wohnumfeld Finanzierung, Hilfsmittel.

Die Fachstelle pflegende Angehörige begleitet pflegende Angehörige, damit sie bei der Pflege selbst nicht Schaden nehmen, die erforderlichen Informationen und Austausch haben.“ (Sitzungsvortrag S.2/4)

 

In dem Sitzungsvortrag wird dargestellt, dass diese (vorläufige) Konzeption dafür ermögliche, dass nun alle Beratungsangebote „unter einem Dach“ angeboten werden könnten.

 

Wir haben nun die Sorge, dass das so nicht gelingen wird. Die Zuständigkeiten sind zwischen zwei Trägerorganisationen aufgeteilt. Die Aufteilung scheint uns eher praxisfern. In der Praxis oszillieren Prozesse immer zwischen Informationsberatung (Pflegestützpunkt) und Prozessberatung (Fachstelle) hin und her.

 


Unklar ist uns, was das nun für Bürger*innen bedeutet. Wir befürchten, dass zwei Einrichtungen, die verschiedene Aspekte eines Auftrages, die nur theoretisch, nicht aber in einem Prozess voneinander zu trennen sind, eher zu Verwirrung der Bürger*innen oder Konkurrenzen oder Abschiebungsversuchen führen werden.

 

Vor solchen Konstruktionen warnt der 7. Altenbericht, wenn der für eine Entsäulung der Hilfeangebote und Hilfen aus einer Hand plädiert. Die Effekte von Versäulungen sind in der Fachwelt bekannt.

 

Versäulungsrisiken wurden in der Stadt Bamberg in den beiden Demografie-Gipfeln auch eher problematisiert und der Grundsatz des Papiers „Zukunftsorientierte Senior*innen-Politik“ „Hilfen vom Bürger her denken“ würde auch zu einem anderen Ergebnis führen, als das, was jetzt zwischen Stadt und Landkreis geplant ist: nämlich die Aufspaltung eines Hilfethemas, dass im Alltag der Bürger*innen als zusammenhängend erlebt wird, in das Angebot von zwei Organisationen und Trägerstrukturen.

 

Wir fragen uns, warum diese beiden Grundsätze im vorliegenden Fall nicht den angemessenen Platz gefunden haben und bitten um Aufklärung, wie diese erwarteten Probleme in der Praxis der Unterstützung pflegender Angehöriger vermieden werden sollen.

 

Antwort:

Wir sehen diese Probleme nicht und teilen nicht Ihre Einschätzung eines „Versäulungsrisikos“ zwischen dem Pflegestützpunkt sowie der Fachstelle für pflegende Angehörige – und vor allem nicht die erwähnte „Aufspaltung eines Hilfethemas“. Der Pflegestützpunkt und die Fachstelle werden natürlich eng zusammenarbeiten müssen – dies ist daher konzeptionell festgeschrieben worden. Die Zusammenarbeit muss folglich im Aufbau des Pflegestützpunkts von Beginn an strukturell verankert werden. Neben den Überschneidungen in den Aufgaben sehen wir aber auch klar getrennte Aufgaben und vor allem Zielgruppen. Wir sehen darin auch einen Vorteil, dass die Fachstelle, die zu einem späteren Zeitpunkt im Pflegeprozess tätig wird, durch den Pflegestützpunkt ihr Profil schärfen und sich verstärkt ihren eigentlichen Aufgaben – der Unterstützung von pflegenden Angehörigen - wird widmen können. Die Fachstelle für pflegende Angehörige wird zudem voraussichtlich zweimal pro Woche Sprechstunden im Pflegestützpunkt anbieten, wodurch eine zusätzliche enge Verzahnung der Angebote erreicht werden soll. Der Erhalt der Fachstelle für pflegende Angehörige mit einem neujustierten Aufgabenschwerpunkt bewerten wir daher als Gewinn für die Stadt Bamberg. Für die Bürgerinnen und Bürger wird es eine klare erste Anlaufstelle geben – der Pflegestützpunkt ist die Erstkontaktstelle.

 

7. Pflegestützpunkt: Kooperation von Stadt und Landkreis

 

Frau Holschuh, Vertreterin des Vorsitzenden der A.R.G.E. im Beirat, bat in der Sitzung um Auskunft, wie in der Vertragskonstruktion zwischen Stadt und Landkreis zur Schaffung eines Pflegestützpunktes der Einfluss der Stadt auf die fachliche und organisatorische Entwicklung des Stützpunktes gesichert werden kann.

 

In den uns vorliegenden Unterlagen ist lediglich von einer „Mitwirkung“ die Rede, ohne das deutlich wird, worauf die sich bezieht und in welchen Themenbereichen vom Landkreis und der Stadt Konsens erzielt werden muss.

Wichtig erscheinen uns in diesem Zusammenhang die folgenden Punkte:

 

a. Evaluation, quantitativ, aber auch qualitativ

b. Sicherstellung einer ausreichenden Personaldeckung

c.  icherstellung einer dezentralen Organisation des Pflegestützpunkt (siehe auch die in diesem Schreiben folgende Nachfrage Frau Karmanns)

d. Sicherstellung einer Verzahnung der Angebote von Fachstelle für pflegende

Angehörige und des Pflegestützpunktes mit dem Ziel, dass Bürger*innen Hilfen „aus einer Hand“ erhalten.

 

Antwort:

Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Bamberg und dem Landkreis Bamberg bezüglich des gemeinsamen Pflegestützpunkts werden in einer Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt und Landkreis Bamberg festgehalten werden.

Inhalt wird sein:

1) Personalauswahl

2) Betriebskonzept, Organisation, Dokumentation, Evaluation und Berichtswesen

3) Besprechungen:

Neben dem Lenkungsgremium finden in der Startphase des Pflegestützpunkts vier zusätzliche Treffen zwischen Stadt, Landkreis und Pflegestützpunkt statt. Die Regelmäßigkeit der Treffen wird nach Einrichtung des Pflegestützpunkts vereinbart.

4) Auftritt des Pflegestützpunkts:

Der Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Bamberg muss als gemeinsamer Pflege- Stützpunktes von den beteiligten Kommunen und den Kranken- und Pflegekassen erkennbar sein. (Entwicklung einer eigenen Wort-Bildmarke).

5) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

6) Gremienarbeit:

Die Leitung des Pflegestützpunkts berichtet regelmäßig im Familien- und Integrationssenat.

 

8. Pflegestützpunkt als dezentrales Angebot

 

Frau Karmann, Mitglied des Senior*innen-Beirats, die an der Sitzung virtuell teilnehmen konnte, fragte an, ob eine Personaldecke und „nur“ ein Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis ausreiche.

 

Frau Hahn klärte darüber hinaus, dass auch zwei Pflegestützpunkte nicht zu mehr Personal führen würden, da sicher Anzahl der Personalstellen an der Anzahl der Einwohner in Stadt und Landkreis orientiere.

 

Jetzt ginge es darum einen Standort zu finden, der für alle Bürger*innen aus Stadt und Landkreis gleichermaßen gut zu erreichen sei.

Nun geht es hier um eine ziemlich große Fläche (der Landkreis ist in der Nord-Süd- Achse 43 km, in der West-Ost-Achse 69 km groß).

 

Wenn wir das bedenken, ergeben sich schon erhebliche Probleme, die ja in erster Linie fachlich und nicht „stadtegoistisch“ beurteilt werden sollten:

 

a. Wird der Pflegestützpunkt nur zentral (also z.B. in Bamberg) angeboten, ergeben sich für Landkreis-Bürger*innen erhebliche Fahrtzeiten?

b. Werden dezentrale Sprechstunden angeboten, was aus der Perspektive der Bürger*innen ja sinnvoll wäre, ergeben sich auch angesichts der überschaubaren personellen Ausstattung, erhebliche Wegezeiten der Fachkräfte?

 

Gibt es angesichts der Absehbarkeit der oben beschriebenen Probleme Überlegungen, die diese Dilemmata gelöst werden können?

 

Antwort:

Nein, da wir diese von Ihnen beschriebenen Dilemmata nicht sehen und auch Ihre Sorge nicht teilen.

Der Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Bamberg ist ein Pflegestützpunkt im Sinne des § 7c SGB XI. Er ist zentrale Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis Bamberg zu den Themen Pflege und Hilfen im Alter. Er bietet eine umfangreiche, unabhängige, kostenfreie und neutrale Beratung für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen sowie Menschen mit Behinderung jeden Alters an: Im Pflegestützpunkt sind unterschiedliche Beratungsangebote an einem Ort gebündelt. Bei Bedarf wird zu weiteren lokalen oder regionalen Fachberatungsstellen vermittelt.

 

Für Beratungsgespräche wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Diese können nach Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Sprechstunden in Außenstellen sowie digitale Beratungen werden nach Bedarf und individueller Vereinbarung ermöglicht.


Bei ausreichender Personalbesetzung im Pflegestützpunkt oder außerhalb der Öffnungszeiten können Hausbesuche bzw. Außentermine wahrgenommen werden. Damit die wohnortnahe Beratung für alle Bürger*innen von Stadt und Landkreis gewährleistet werden kann, werden in der Stadt sowie in jeder der vier Versorgungsregionen aus dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept des Landkreises Bamberg nach Bedarf und Möglichkeit Außen-Sprechstunden angeboten. Digitale und telefonische Sprechstunden stellen darüber hinaus die Beratung in der gesamten Region sowie von sogenannten Long Distance Caregivers sicher und erhöhen die Effizienz des Pflegestützpunkts.

 

Darüber hinaus sehen wir eine Notwendigkeit – ganz besonders zu Beginn – einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit des Pflegestützpunktes. Dabei sind auch dezentrale Termine vorgesehen, um die Bekanntheit und die Niederschwelligkeit des Beratungsangebots sicherzustellen. Dies wird durchaus auch in Gemeinden des Landkreises oder in Stadtteilen der Stadt Bamberg angeboten werden.

 

9. Potenzial der Idee „Präventive Hausbesuche“

 

In der Nachbesprechung zur Sitzung des Familiensenates vom 1.7. (Teilnehmer*innen, Frau Kepic, Frau Hahn, Frau Redler, Herr Eitel, W. Budde) wurde, so der Eindruck, Konsens darüber erzielt, dass die Bedeutung Präventiver Hausbesuche in der Primärprävention liegt. Bürger*innen sollten zu einem Zeitpunkt auf mögliche Unterstützungssysteme aufmerksam gemacht werden, zu dem sie selbst ihren Alltag erfolgreich bewältigen und sich noch nicht mit der Frage nach Unterstützungssystemen beschäftigten mussten. Das ebne den Weg zu Unterstützungssystemen und schaffe einen möglicherweise ersten und entspannten Kontakt zur Altenhilfe.

 

In der Diskussion wurde deutlich, dass das Ziel Präventiver Hausbesuche an einem anderen Ort (nicht etwa der Babenberger Ring) und nicht in Form eines eigenen Projektes verfolgt werden soll.

Herr Eitel und Frau Hahn stellten dar, dass sie die Verfolgung des Ziels Präventiver Hausbesuche im Netzwerk Quartierentwicklung aufgehoben sehen.

Sie gehen davon aus, dass es eher eine Frage der Zeit sei, bis das Thema auf der Tagesordnung des Netzwerkes auftauche. Zurzeit habe das Netzwerk noch die Aufgabe sich zu konsolidieren. Die Einführung des Themas Primärprävention passe nicht in den Prozess.

 

Frau Kepic wird den Datenschutzbeauftragten, für den Fall, dass dieser Weg einmal beschritten werden sollte, befragen, unter welchen Voraussetzungen die Stadtverwaltung berechtigt sei, den im Antrag der CSU-BA-Fraktion angedeuteten Weg einer brieflichen Kontaktaufnahme zu Bürger*innen Ü70 zu gehen.

 

Wir bitten um Information, soweit das heute schon gesagt werden kann, wann in welcher Form das Thema Primärprävention in das Netzwerk eingebracht werden soll und wie Frau Dr. Redler und W. Budde in die weitere Diskussion und Planung eingebunden werden können.

 

Antwort:

Wir hatten vereinbart, dass das Netzwerk Stadtteilarbeit Bamberg sich dem Thema widmen soll, weil durch die Intensivierung und Ausweitung der Stadtteilarbeit in Bamberg eben die Bürgernähe verbessert wird, indem mehr Angebote im Quartier sichtbar und erreichbar werden. Ein Gewinn für alle Altersgruppen – im Besonderen aber für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Themen Vorort-Beratung (Clearing und Vermittlung) sowie Gesundheitsförderung sind feste Bausteine der Profession „Stadtteilarbeit“ und werden zur Sprache kommen. In dem Zuge wird die Idee der präventiven Hausbesuche mit den Akteurinnen und Akteure der Stadtteilarbeit erörtert werden. Danach werden wir Kontakt mit Herrn Budde und Frau Dr. Redler aufnehmen und nächste Schritte abstimmen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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