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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4738-4ZWB

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Vorbemerkung

Die Bamberger Gärtnerstadt ist Bestandteil des UNESCO-Welterbes „Altstadt von Bamberg“ und damit von besonderer Bedeutung. Ihre spätmittelalterliche Struktur des Gartenbaus aus Hofstellen und angrenzenden Anbauflächen ist in einmaliger Weise erhalten, weshalb die Gärtnerstadt zusätzlich Bestandteil des Bamberger Stadtdenkmals ist. In den letzten Jahrzehnten ist jedoch der Erwerbsgartenbau stark zurückgegangen und damit liegen große Teile der einmaligen innerstädtischen Freiraumstrukturen brach.

 

Seit über zehn Jahren setzt das Zentrum Welterbe Bamberg (ZWB) das Projekt „Urbaner Gartenbau“ um. Es verbindet die Aspekte Stadtplanung, Denkmalschutz, Tourismus und Erwerbsgartenbau. Ziel ist die Erhaltung der Gärtnerbetriebe und Gärtnerflächen als Teil des UNESCO-Welterbes sowie als prägendes stadtstrukturelles Element und deren behutsame Weiterentwicklung.

 

Das Projekt konnte bereits beachtliche Erfolge erzielen: Neben der Neukonzeptionierung des Gärtner- und Häckermuseums, der Anlegung eines Rundwegs durch die Gärtnerstadt mit Aussichtsplattform, der Gründung der Interessengemeinschaft Bamberger Gärtner mit dem Tag der offenen Gärtnereien konnten der Bamberger Sortengarten eingerichtet und durch die initiierte Süßholzgesellschaft über 3.000 Quadratmeter Gärtnerland rekultiviert werden.

 

Rückblick Flächensuche 2012

Bereits 2012 hat das Zentrum Welterbe Bamberg eine großangelegte Flächensuche in der Bamberger Gärtnerstadt durchgeführt, um brachgefallene, historische Anbauflächen im Bereich des Welterbes einer gärtnerischen Nutzung zurückzuführen. Neben einer breiten Öffentlichkeitsarbeit und Berichten in der regionalen Presse wurden Eigentümer:innen von potentiellen Grundstücken direkt angeschrieben. Vorgestellt wurden verschiedene Maßnahmen der Rekultivierungsmöglichkeiten der historischen Anbauflächen. Damals bezog sich das vor allem auf die Einrichtung eines Interkulturellen Gartens, auf die Etablierung von Selbsternte- und Schulgärten und auf die Ausweitung des Süßholzanbaus.


Der Rücklauf mit 79,5% war als positiv zu bewerten, dennoch konnten nur vier Besitzer:innen sich eine Maßnahme auf ihrer Fläche vorstellen. Nach mehreren Gesprächen und Vor-Ort-Terminen musste das ZWB feststellen, dass auf Grund der fehlenden Zugänglichkeit keines dieser Grundstücke für die Umsetzung einer Maßnahme aus dem Projekt „Urbaner Gartenbau“ geeignet war.

 

Flächensuche 2021

Das Gärtnern in der Stadt und der Eigenanbau von Gemüse erfreuen sich nach wie vor einer immer größer werdenden Beliebtheit. Immer wieder kommen Personen und Initiativen auf das ZWB zu, mit dem Interesse die brachgefallenen Flächen innerhalb der Gärtnerstadt zu rekultivieren. Da die Nachfrage nach wie vor groß ist und es weiterhin brachliegende Anbauflächen gibt, möchte das ZWB hier sehr gerne vermitteln und die Brachflächen ermitteln.

Hierzu wurde zunächst im Februar 2021 ein Aufruf in der regionalen Presse veröffentlich, der leider keine nennenswerten Ergebnisse brachte.

 

Im September 2021 richtete sich das ZWB mit einem persönlichen Schreiben erneut direkt an Grundstückseigentümer:innen und bat um das Ausfüllen und die Rücksendung eines Evaluierungsbogens zur Brachflächenermittlung. Zusätzlich wurden auch die Gärtnervereine um Unterstützung bei der Flächensuche gebeten. Im Laufe des Oktobers 2021 wird ein entsprechender Rücklauf erwartet. Über die Ergebnisse soll dem Kultursenat berichtet werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

  1. Der Kultursenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Die Ergebnisse der Flächensuche 2021 sollen dem Kultursenat in einer seiner nächsten Sitzungen vorgestellt werden.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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