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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4743-R3

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Nach § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Nordbayern (ZV TBN) entsendet jedes Verbandsmitglied einen Verbandsrat. Die Stadt Bamberg wird nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit kraft Amtes durch den Oberbürgermeister vertreten (Art. 31 Abs. 2 Satz 1 KommZG). Im Falle seiner Verhinderung wird die Vertretung der Stadt Bamberg durch den Bürgermeister wahrgenommen (Art. 31 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 KommZG). Mit Zustimmung der eben Genannten können andere Personen als Vertreter der Stadt Bamberg benannt werden. Hierzu ist ein Beschluss des Stadtrates der Stadt Bamberg notwendig (Art. 31 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 KommZG).

 

Hiervon hat die Stadt Bamberg Gebrauch gemacht. Mit Beschluss des Stadtrates vom 24.06.2020 wurde Herr Bertram Felix als Verbandsrat bestellt. Als stellvertretender Verbandsrat wurde mit Beschluss des Stadtrates am 24.02.2021 Herr Dr. Stefan Goller rückwirkend zum 01.01.2021 bestellt.

 

Der Zweckverband TBN  bittet nun alle Verbandsmitglieder, einen weiteren stellvertretenden Verbandsrat zu bestellen, um die Beschlussfähigkeit auch dann zu wahren, wenn Verbandsrat und dessen erster Stellvertreter verhindert ist. Die Verwaltung schlägt daher, im Einvernehmen mit Herrn Oberbürgermeister und seinem Stellvertreter Herrn Bürgermeister, Tanja Kaiser in ihrer Funktion als Mitarbeiterin des Beteiligungscontrollings der Stadt Bamberg als weitere stellvertretende Verbandsrätin zu bestellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

2.  Der Berufung von Tanja Kaiser als weitere stellvertretende Verbandsrätin für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern gemäß Art. 31 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 KommZG i.V.m. § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung wird zugestimmt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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