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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4758-R1

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit der Anlage eines Artilleriedepots 1917 erfolgte auch die Errichtung einer Gleisanbindung an den Bamberger Bahnhof durch damals weitgehend gärtnerisch genutztes Agrarland. Im Zuge der weiteren städtebaulichen und insbesondere gewerblich-industriellen Entwicklung nach dem 2. Weltkrieg durchschneiden die Grundstücke des Bundes zur MUNA-Anbindung zunehmend das heutige Gewerbegebiet Geisfelder Straße und angrenzende Bereiche.

 

Nach Aufgabe der militärischen Nutzung durch die US-Armee erteilte das Eisenbahn-Bundesamt 2017 die Freistellung von Eisenbahnbetriebszwecken, anschließend erfolgte durch die BImA der Rückbau der Gleisquerung über den Berliner Ring. Gemäß dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates aus dem Jahre 2012 zum Erwerb aller ehemaligen militärischen Liegenschaften ergibt sich nun im Kontext der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die einmalige Möglichkeit, die ca. 0,76 ha große Gleiszuführungsfläche neu zu definieren, insbesondere für eine vorausschauende Erschließung zu sichern und gewerbliche sowie gärtnerische Interessen zu berücksichtigen.

 

Für den Ankauf der Grundstücke ist die Übermittlung einer Zweckerklärung an die BImA notwendig. Für die Ankaufsverhandlungen ist die Darstellung des Kaufgegenstandes der betreffenden Grundstücke –siehe Anlage-  sowie die Formulierung der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises gem. § 57 Bayerische Gemeindeordnung (GO) zur Aufrechterhaltung des sog. Kommunalen Erstzugriffsrechtes ausreichend.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Konversions- und Sicherheitssenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2. Der Konversions- und Sicherheitssenat beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung und Übergabe einer Zweckerklärung an die BImA für den Erwerb der Grundstücke der MUNA-Gleiszuführung.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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