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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1172-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Nach Art. 102 Abs. 2 der Bayer. Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen. Dieser prüft die Jahresrechnung entweder selbst oder überweist sie einem Ausschuss zur Prüfung, bei der Stadt Bamberg dem Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 GO). Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Stadtrat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

 

Wir möchten Ihnen heute das wesentliche Ergebnis der Jahresrechnung 2009 erläutern und Sie bitten, die Jahresrechnung im Vollzug des Art. 103 GO dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten. Im Wesentlichen ist folgendes auszuführen:

 

 

A)              Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 der Stadt Bamberg

 

1.              Verwaltungshaushalt

 

Das Ergebnis des Verwaltungshaushalts 2009 weist im Vergleich zu den Planzahlen, wo eine Rückführung von knapp 0,5 Mio. € veranschlagt war (vgl. Ansätze bei Gr. 28 Þ 486.130 €), wesentliche Verbesserungen auf; er schließt mit einem Überschuss von 6.698.188,49 € ab.

Unabhängig davon erwirtschafteten die Sondervermögen (= Unterabschnitte 8900 bis 8910) einen Gesamtüberschuss in Höhe von netto 4.453,88 € (vgl. Gruppierungen 8602 und 2800). Sämtliche Überschüsse wurden dem Vermögenshaushalt zugeführt.

Bei der Gebührenausgleichsrücklage „Friedhof“ wurde eine (den Planansatz übersteigende) Rückführung i. H. v. 112.558,96 € zum Ausgleich des Betriebsdefizits erforderlich (siehe Mehreinnahmen bei HST 7500.2830).

 

Da der Verwaltungshaushalt keine Investitionsmaßnahmen enthält, nicht mit Krediten und grundsätzlich auch nicht mit Rücklagenentnahmen finanziert werden kann, muss er bei geordneter Finanzlage einen Überschuss erbringen, der zumindest die sog. Pflichtzuführungen an den Vermögenshaushalt gestattet.

Die Frage, in welcher Höhe Zuführungen an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden, ist das zuverlässigste Kriterium für die Finanzkraft des Haushaltes.

In den vergangenen 10 Jahren entwickelten sich die Zuführungen an den Vermögenshaushalt (einschließlich Sondervermögen) nach dem Rechnungsergebnis folgendermaßen:

 

 

Nicht berücksichtigt sind dabei jedoch evtl. Rückführungen aus dem Vermögenshaushalt.

 

Im Haushaltsplan 2009 wurden 81.050 € als allgemeine Zuführung angesetzt (darunter 2.150,00 € für die Sondervermögen – vgl. HST 89xx.8602 – und 28.900 € als Kostenanteile für Investitionen der budgetierten Einrichtungen Musikschule, Theater sowie Museen – vgl. HST 9140.1699 und 9140.8602).

Um die Pflichtzuführung vollumfänglich abbilden zu können, hätte es eines Planansatzes bei HST 9140.8600 von 3.201.950 € bedurft (Anmerkung: Mindestpflichtzuführung auf Planzahlenbasis von 3.291.500 € abzgl. der Haushaltsansätze bei den übrigen Haushaltsstellen der Gr. 86 von 89.550 €).

Leider konnten im Haushaltsaufstellungsverfahren 2009 lediglich planmäßige Mittel in Höhe von 1.876.500 € für diese Position veranschlagt werden. Die Differenz zur Mindestpflichtzuführung betrug somit ursprünglich 1.325.450 €.

 

Ausweislich der Jahresrechnung (Ist-Zahlen) hat sich die Zuführung wie folgt entwickelt:

 

Die Gesamtzuführung zum Vermögenshaushalt 2009 in Höhe von 12.098.266,04 € (in 2008: 15.942.710,99 € - vgl. jeweils ? Gr. 86/30) beinhaltet u. a.

§                einen Betrag in Höhe von 3.120.623,78 € für die Pflichtzuführung, die damit zu 100 % haushaltsrechtlich dargestellt ist (vgl. Rechnungsergebnis bei HST 9140.8600 mit den entspr. Werten bei HST 9130.9712, -.9752, -.9762, -.9772 sowie bei HST 8830.9329).

§                Darüber hinaus ist es gelungen, eine sog. „freie Spanne“ in Höhe von 8.448.912,26 € zu erwirtschaften.

 

Im Einzelnen ergaben sich vor den abschließenden Buchungen der Zuführungen vom und an den Vermögenshaushalt (Gr. 28 und 8602) im Verwaltungshaushalt

 

Netto-Mehreinnahmen von              8.960.392,82 €              (Mehreinnahmen 2008:              3,289 Mio. €)

und

Netto-Mehrausgaben von              2.370.309,41 €               (Minderausgaben 2008:              4,879 Mio. €).

 

Nachteilig wirkt sich das Rechnungsergebnis bei den Gewerbesteuer-Einnahmen aus, die ca. 4 Mio. € hinter dem Planansatz zurückbleiben, was der dritthöchsten Negativabweichung innerhalb der letzten 10 Jahre entspricht.

Insgesamt stehen den Mehreinnahmen in Höhe von 20.504.348,62 € Einnahmeausfälle von 11.431.114,44 € gegenüber, die sich wie folgt verteilen:

§           auf Haushaltsansätze des Jahres 2009 in Höhe von              11.310.030,73 €

§           auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahren in Höhe von                   121.083,71 €.

Auf der Ausgabenseite zeigte die verhängte 20-%-ige Haushaltssperre für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (= Hauptgruppen 5 und 6) abermals Wirkung; sie wurde während des Haushaltsjahres nur in Einzelfällen aufgehoben.

Die Einsparungen bei den Haushaltsausgaberesten aus dem Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 177.730,76 € verbesserten zudem das Abschlussergebnis. Einsparungen wurden dabei nicht nur bei den Ausgabearten erzielt, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu leisten sind, sondern auch bei den allgemeinen und besonderen Verwaltungs- und Betriebsausgaben.

 

Aus Ziffer 2a) der Anlage 1 sowie den Gruppierungsziffern 0 - 2 (Einnahmen) und 4 - 8 (Ausgaben) der Anlage 4 können im Einzelnen die Mehrungen und Minderungen bei den verschiedenen Einnahme- und Ausgabegruppen ersehen werden.

 

Auf welche hauptsächliche Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes die im Vergleich zu den Planzahlen günstigere Entwicklung zurückzuführen ist, ergibt sich aus den Gegenüberstellungen der Anlagen 2 und 4.

 

Die wichtigsten Verschiebungen bei den Einzelplänen stellen sich wie folgt dar:

 

Ø         0 „Allgemeine Verwaltung“

 

§                Netto-Mehreinnahmen              1.462.938,34 €

ð             größte Position              1.398.695,15 €

(vgl. Abschnitt 03 „Finanzverwaltung“)

ð             zweitgrößte Position                 113.475,05 €

(vgl. Abschnitt 05 „Besondere Dienststellen der allgemeinen Verwaltung“)

 

§                Netto- Mehrausgaben                473.476,61 €

ð             größte Position                212.501,87 €

(vgl. Abschnitt 06 „Einrichtungen für die gesamte Verwaltung“)

ð             zweitgrößte Position                211.316,02

(vgl. Abschnitt 02 „Hauptverwaltung“)

 

Ø         1 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“

 

§                Netto-Mehreinnahmen                 261.962,71 €

ð             größte Position                126.475,89 €

(vgl. Abschnitt 11 „Öffentliche Ordnung“)

ð             zweitgrößte Position                 117.999,93 €

(vgl. Abschnitt 13 „Brandschutz“)

 

§                Netto- Minderausgaben                 250.302,56 €

ð             größte Position                 151.520,05 €

(vgl. Abschnitt 11 „Öffentliche Ordnung“)

ð             zweitgrößte Position                   80.040,78 €

(vgl. Abschnitt 13 „Brandschutz“)

 

Ø         2 „Schulen“

 

§                Netto-Mehreinnahmen                 275.901,72 €

ð             größte Position                   92.476,90 €

(vgl. Abschnitt 21 „Grund- und Hauptschulen“)

ð             zweitgrößte Position                   91.386,49 €

(vgl. Abschnitt 23 „Gymnasien“)

 

§                Netto- Minderausgaben                 212.545,88 €

ð             größte Position                 113.192,80 €

(vgl. Abschnitt 24 „Berufsschulen, Wirtschaftsschulen“)

ð             zweitgrößte Position                   75.504,10 €

(vgl. Abschnitt 22 „Realschulen“)

 

Ø         3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“

 

§                Netto-Mehreinnahmen                 497.414,31 €

ð             größte Position                 252.583,61 €

(vgl. Abschnitt 32 „Museen, Sammlungen, Ausstellungen“)

ð             zweitgrößte Position                 121.528,63 €

(vgl. Abschnitt 30 „Verwaltung kultureller Angelegenheiten“)

 

§                Netto- Mehrausgaben                 348.015,30 €

ð             größte Position                 161.672,57 €

(vgl. Abschnitt 32 „Museen, Sammlungen, Ausstellungen“)

ð             zweitgrößte Position                 121.964,52 €

(vgl. Abschnitt 33 „Theater, Konzerte, Musikpflege“)

 

Ø         4 „Soziale Sicherung“

 

§                Netto-Mehreinnahmen              1.075.755,93 €

ð             größte Position                 591.715,31 €

(vgl. Abschnitt 40 „Verwaltung der sozialen Angelegenheiten“)

ð             zweitgrößte Position                 570.209,70 €

(vgl. Abschnitt 48 „Weitere soziale Bereiche“)

 

§                Netto- Mehrausgaben                 759.420,63 €

ð             größte Position              1.052.189,29 €

(vgl. Abschnitt 45 „Maßnahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII“)

ð             zweitgrößte Position                 521.508,20 €

(vgl. Abschnitt 46 „Einrichtungen der Jugendhilfe“)

 

Ø         5 „Gesundheit, Sport und Erholung“

 

§                Netto-Mehreinnahmen                 745.870,72 €

ð             größte Position                 347.764,75 €

(vgl. Abschnitt 56 „Sportstätten“)

ð             zweitgrößte Position                 229.469,65 €

(vgl. Abschnitt 58 „Park- und Gartenanlagen“)

 

§                Netto- Mehrausgaben                 517.734,57 €

ð             größte Position                 357.994,03 €

(vgl. Abschnitt 58 „Park- und Gartenanlagen“)

ð             zweitgrößte Position                   93.596,07 €

(vgl. Abschnitt 56 „Sportstätten“)

 

Ø         6 „Bau- und Wohnungswesen, Verkehr“

 

§                Netto-Mindereinnahmen                 359.820,69 €

ð             größte Position                 602.659,18 €

(vgl. Abschnitt 61 „Städtebauliche Planung, Städtebauförderung,

                               Vermessung, Bauordnung“)

ð             zweitgrößte Position                 181.500,00 €

(vgl. Abschnitt 68 „Parkeinrichtungen“)

 

§                Netto- Minderausgaben                 380.009,05 €

ð             größte Position                249.527,97 €

(vgl. Abschnitt 61 „Städtebauliche Planung, Städtebauförderung,

                               Vermessung, Bauordnung“)

ð             zweitgrößte Position                  57.062,81 €

(vgl. Abschnitt 67 „Straßenbeleuchtung und -reinigung“)

 

Ø         7 „Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“

 

§                Netto-Mehreinnahmen                 108.132,22 €

ð             größte Position                  83.480,26 €

(vgl. Abschnitt 74 „Schlacht- und Viehhof“)

ð             zweitgrößte Position                   25.970,02 €

(vgl. Abschnitt 79 „Fremdenverkehr, sonstige Förderung von

                               Wirtschaft und Verkehr“)

 

§                Netto- Mehrausgaben                 416.113,57 €

ð             größte Position                 406.682,95 €

(vgl. Abschnitt 73 „Märkte“)

ð             zweitgrößte Position                 103.895,90 €

(vgl. Abschnitt 79 „Fremdenverkehr, sonstige Förderung von

                               Wirtschaft und Verkehr“)

 

Ø         8 „Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grund- und Sondervermögen“

 

§                Netto-Mehreinnahmen              2.293.090,43 €

ð             größte Position              1.734.836,94 €

(vgl. Abschnitt 84 „Unternehmen der Wirtschaftsförderung“)

ð             zweitgrößte Position                 330.567,00 €

(vgl. Abschnitt 82 „Verkehrsunternehmen“)

 

§                Netto- Minderausgaben                 578.597,57 €

ð             größte Position                 661.272,20 €

(vgl. Abschnitt 84 „Unternehmen der Wirtschaftsförderung“)

ð             zweitgrößte Position                   20.000,00 €

(vgl. Abschnitt 81 „Versorgungsunternehmen“)

 

Ø         9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“

 

§                Netto-Mehreinnahmen              2.711.988,49 €

ð             größte Position              1.944.427,87 €

(vgl. Abschnitt 90 „Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen“)

ð             zweitgrößte Position                 767.560,62 €

(vgl. Abschnitt 91 „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“)

 

§                Netto- Mehrausgaben              7.979.928,56 €

ð             davon Abschnitt 90              ./.              1.105.300,90 €

ð             davon Abschnitt 91              9.085.229,46 €

 

 

Bei diesem Einzelplan ist besonders einzugehen auf

 

a)              die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen. Das bereinigte Soll dieser Steuerart liegt um 3,957 Mio. € unter dem Haushaltsansatz von 33 Mio. € und verschlechtert somit den Gesamtabschluss. Dennoch ist die Gewerbesteuer mit einem Rechnungsergebnis von 29.042.510,17 € auch weiterhin die Haupteinnahmequelle des Verwaltungshaushaltes (17,40 %). Wie sich aus der nachstehenden tabellarischen Aufstellung ergibt, weist dieser Wert das drittgrößte negative Ergebnis in Relation zum Haushaltsansatz innerhalb der letzten 10 Jahre aus:

 

 

 

b)              den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der im abgelaufenen Haushaltsjahr 26.011.025 € beträgt. Das Aufkommen liegt damit um 1.960.975,00 € unter dem Haushaltsansatz von 27,972 Mio. €. Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage ist hier leider im aktuellen Haushaltsjahr 2010 mit erheblichen Rückgängen zu rechnen.

 

 

c)              die vom Verwaltungshaushalt über die volle Pflichtzuführung von 3.120.623,78 € (siehe HST 9140.8600) hinaus zusätzlich erwirtschaftete allgemeine Zuführung in Höhe von 8.977.642,26 € (= Gesamtzuführung lt. Gr. 86/30 von 12.098.266,04 € abzgl. ordentliche Tilgung bei Gr. 97 abzgl. Restkaufgelder bei HST 8830.9329). Rechnet man die bereinigten Sollergebnisse der HST 9140.1699 und 9140.2800 aus dieser allgemeinen Zuführung heraus, so verbleibt – wie bereits ausgeführt – eine sog. „freie Spanne“ in Höhe von beachtlichen 8.448.912,26 €, was bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2009 nicht absehbar war.

 

 

 

2.              Vermögenshaushalt

 

Die Rechnung des Vermögenshaushaltes ergibt sich aus der Anlage 3. Dieser Haushaltsteil erwirtschaftete im abgelaufenen Haushaltsjahr 2009 einen Überschuss von 5.473.296,23 € (2008: Überschuss von 4.813.477,26 €); dieser ergab sich ausschließlich aus dem Überschuss des Verwaltungshaushaltes (vgl. Anlage 5 lit. a).

 

Der gesamten Zuführung an die Rücklage von 7.072.164,00 € steht aber eine Rücklagenentnahme von 8.532.860,59 € gegenüber. Dieser negative Saldo von über 1,5 Mio. € zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist aber eine große Hypothek für kommende Haushaltsjahre.

 

Aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorschriften und der in den nächsten Jahren zu erwartenden finanziellen Belastungen ist der Überschuss in Höhe von 5.473.296,23 € verschiedenen Rücklagen zuzuführen. Hauptsächlich erscheinen die Aufstockung der Sonderrücklage „Landesgartenschau“ mit weiteren 1.800.000 € sowie die Bildung einer Haushaltsausgleichsrücklage zur Finanzierung der Maßnahmen aus den Konjunkturpaketen I und II in 2011 mit 560.000 € als erforderlich. Es wird deshalb folgende Verwendung des Überschusses vorgeschlagen:

 

Zuführung an die allgemeine Rücklage zur sofortigen Entnahme, um

    Haushaltsmittel für nicht übertragbare Haushaltsreste aus dem Jahr

    2009 wieder bereitstellen zu können

2.450.160,59 €

Zuführung an die Sonderrücklage „Landesgartenschau“

1.800.000,00 €

Zuführung an die Haushaltsausgleichsrücklage zur Finanzierung von

    Maßnahmen aus den Konjunkturpaketen I und II in 2011

560.000,00 €

Zuführung an die Sonderrücklage „Kinder – Bambergs Zukunft“ aus

    nicht verbrauchten Ansätzen des Jahres 2008

30.000,00 €

Mindestrücklage (Ausgleich für Entnahmen in 2010 für

    unaufschiebbare außerplanmäßige Mittelbereitstellungen)

300.000,00 €

Zuführung an allgemeine „freie“ Rücklage

333.135,64 €

Gesamtbetrag

5.473.296,23 €

 

 

Weitere Einzelheiten hinsichtlich der verschiedenen Rücklagen ergeben sich aus der Zusammenstellung in Anlage 5 lit. c).

 

Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes setzen sich aus den objektbezogenen Einnahmen, Erlösen aus dem Verkauf von Kapitalanlagen und unbebauten Grundstücken, der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt, der Rücklagenentnahme und Kreditaufnahmen zusammen. Große Bedeutung hat dabei der „Eigenfinanzierungsanteil“. Die objektbezogenen Einnahmen und hier insbesondere die Fördermittel von Bund und Land hängen von den vorgesehenen und veranschlagten Investitionen und den tatsächlich geleisteten Zahlungen ab.

 

 

Die Zusammensetzung der Einnahmearten zeigt folgende Übersicht:

 

 

 

Die einzelnen Beträge können Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

Das in der Haushaltssatzung ausgewiesene bzw. von der Regierung von Oberfranken genehmigte Kreditvolumen von 3.291.500 € sowie die Ermächtigungen aus Haushaltseinnahmeresten aus 2008 in Höhe von 2.000.000 € wurden in Höhe von 4.000.000 € ausgeschöpft, wobei im Jahr 2009 keine kassenwirksame Darlehensaufnahme aus diesen Ermächtigungen erfolgte (vgl. auch Anlage 5, lit. d). Die Kreditaufnahme von 2.000.000,00 € in 2009 passierte aufgrund aus Kasseneinnahmeresten aus Vorjahren.

 

Allerdings konnten in 2009 erneut keine Sondertilgungen aus den Rückflüssen des Trägerdarlehens an den Entsorgungs- und Baubetrieb (3.445.000,00 €) vorgenommen werden.

 

Verschlechtert wurde die Einnahmeseite durch Ausfälle bei Haushalts- und Kasseneinnahmeresten in Höhe von 1.604.155,40 €, die durch Einsparungen bei alten Haushaltsausgaberesten (5.058.103,21 €) mehr als kompensiert werden konnten (vgl. Anlage 3).

 

Auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes trat eine Mehrung von rund 32,500 Mio. € ein, der Einsparungen nach Abzug von neu zu bildenden Haushaltsausgaberesten (5.286.623,75 €) von 1,737 Mio. € gegenüberstehen. Die Netto-Mehrungen und Netto-Minderungen der verschiedenen Einzelpläne können der Anlage 3 entnommen werden.

 

Prozentual verteilen sich die Ausgabearten wie folgt:

 

 

Auch hier können die einzelnen Beträge Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

 

3.              Auswirkungen des Rechnungsergebnisses auf das Haushaltsjahr 2010

 

Insgesamt ergibt sich aufgrund der Differenz zwischen Rücklagenzuführungen und Rücklagenentnahmen eine Verschlechterung der Rücklagen. Damit kann für die weiterhin zu erwartenden erheblichen finanziellen Belastungen in den kommenden Jahren (Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen, enormes Investitionsvolumen für laufende Maßnahmen bei nicht unerheblichem Kostensteigerungsrisiken) durch die Bildung bzw. Aufstockung von Sonderrücklagen nur wenig vorgesorgt werden.

 

Die allgemeine (freie) Rücklage beträgt (ohne Rücklagen der Sondervermögen, der zweckgebundenen Rücklagen und der Sonderrücklagen) unter Berücksichtigung der für 2010 bisher vorgesehenen Entnahmen von 3.874.134,00 € derzeit (Stand: 12.07.2010) 261.168,32 € (siehe Anlage 5 Seite 2).

 

Bei der Entwicklung des Schuldenstandes konnte eine Schuldenreduzierung um 898.294,22 € erreicht werden (vgl. auch Anlage 5 Seite 3). Damit konnte die von der Regierung von Oberfranken erwartete Sondertilgung in Höhe der Rückflüsse aus dem Trägerdarlehen an den Entsorgungs- und Baubetrieb von 3,445 Mio. € nicht erreicht werden.

 

 

Es erscheint weiterhin dringend erforderlich, künftig sich bietende Möglichkeiten von Sondertilgungen auszunutzen, um den Schuldenstand weiter merklich abzubauen und die enormen Belastungen des Haushaltes (insbesondere des Verwaltungshaushaltes) durch Zins- und Tilgungsleistungen zu reduzieren.

 

Durch den Gesamtabschluss des abgelaufenen Haushaltsjahres 2009 konnte über die Vorsorge für künftige Jahre nur ein minimaler Beitrag zur Stabilisierung der Haushaltssituation erreicht werden. Inwieweit dies im Zeichen der Krise der kommunalen Finanzen ausreichend sein wird, bleibt zum jetzigen Zeitpunkt abzuwarten. Es erscheint dringend geboten, bei Investitionen, Personalausgaben und freiwilligen Leistungen weiterhin größte Zurückhaltung zu üben.

 

 

 

              B)              Zusammenfassung

 

Die Jahresrechnung 2009 zeigt, dass die Finanzlage der Stadt Bamberg weiterhin angespannt ist. Insbesondere die im Vergleich zu den Vorjahren erheblich niedrigeren Gewerbesteuereinnahmen (vgl. oben unter A) Ziffer 1 – Einzelplan 9 – lit. a) verhinderten ein besseres Ergebnis. Die erzielten Überschüsse ergaben sich im Verwaltungshaushalt im Wesentlichen aufgrund von Mehreinnahmen (Rechnungsergebnis > Haushaltsansatz) bei den Schlüsselzuweisungen mit ca. 6,576 Mio. € und der positiven Abschlüsse bei den Deckungsringen Nr. 500 „Sozialhilfe“ (Verbesserung: 0,477 Mio. €) sowie Nr. 900 „Personal“ (Verbesserung: 1,078 Mio. €).

 

Auch das Rechnungsergebnis 2009 zeigt erneut die Wichtigkeit der Bildung der Sonderrücklage „Haushaltsausgleich“. Nur durch eine Entnahme aus dieser Rücklage in Höhe von 2,645 Mio. € konnten die erheblichen Investitionen des Haushaltsjahres 2009 finanziert werden. Der Verzicht auf eine höhere Zuführung an diese Sonderrücklage als 560.000 € aus dem Überschuss 2009 erscheint im Hinblick auf die Notwendigkeit anderer Sonderrücklagen vertretbar.

 

Notwendig erscheinen stattdessen eine weitere Zuführung an die „Sonderrücklage Landesgartenschau“ mit 1.800.000 € und die Aufstockung der Allgemeine Rücklage mit dem restlichen zur Verfügung stehenden Betrag von 333.135,64 €, um die bei angespannter Haushaltslage immer größer werdenden Risiken durch über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen auffangen zu können.

 

Der Schuldenstand konnte zum 31.12.2009 um 898.294,22 Mio. € reduziert werden. Dies ermöglicht eine wenn auch geringe Senkung der Belastung der Verwaltungshaushalte der künftigen Jahre für Zins- und Tilgungsleistungen.

 

Für die zu erwartenden finanziellen Belastungen der nächsten Jahre aus den bisher bereits eingegangenen Verpflichtungen (insbesondere aus Verpflichtungsermächtigungen und für Fortsetzungsmaßnahmen) stehen insgesamt jedoch nur begrenzte Rücklagemittel zur Verfügung. Die Ausgabenpolitik der Stadt Bamberg muss sich deshalb beim Fehlen einer Sondertilgung im Haushalt 2010 sowie aufgrund notwendiger erheblicher Investitionen in 2010 im Bereich der Erhaltung des vorhandenen Anlagevermögens sowie der lange noch nicht gesicherten Finanzierung verschiedener Großinvestitionen wie Landesgartenschau, BA IV der Kronacher Straße, Kettenbrücke usw. danach ausrichten, neue Investitionsmaßnahmen mit weiteren, den Verwaltungshaushalt belastenden Folgekosten möglichst weitgehend zu vermeiden.

 

Die größte Unsicherheit bedeutet für die Stadt Bamberg die Entwicklung der Steuereinnahmen, insbesondere der Gewerbesteuer und des gemeindlichen Anteils an der Einkommensteuer sowie der Zahlungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (Schlüsselzuweisungen, hier vor allem der „München-Effekt“). Auch bei den Ausgaben ist neben den Personalkosten und den Energiekosten auch im Sozial- und Jugendbereich mit weiteren nicht unbedeutenden Steigerungen zu rechnen. Umso dringender erscheint die Einhaltung bzw. Fortentwicklung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes, um im Verwaltungshaushalt dauerhaft eine zur Finanzierung von Investitionen erforderliche „freie Spanne“ erwirtschaften zu können. Dies muss bei weiteren haushaltspolitischen Überlegungen unbedingt berücksichtigt werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.         Der Stadtrat nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2009 und dem in gekürzter Form vorgetragenen Rechenschaftsbericht des Stadtkämmerers hierzu im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 81 Abs. 2 KommHV Kenntnis.

 

2.              Der Überschuss des Haushaltsjahres 2009 ist wie folgt Rücklagen zuzuführen:

 

* Allgemeine Rücklage (sofortige Wiederentnahme in 2010)

2.450.160,59 €

* Sonderrücklage Landesgartenschau

1.800.000,00 €

* Haushaltsausgleichsrücklage (Konjunkturpakete I und II)

560.000,00 €

* Sonderrücklage „Kinder Bambergs Zukunft“

   (nicht verbrauchte Beträge aus 2009)

 

30.000,00 €

* Mindestrücklage (Ausgleich für Entnahmen in 2010)

300.000,00 €

* Allgemeine freie Rücklage

333.135,64 €

 

 

Gesamtbetrag

5.473.296,23 €

 

3.       Die Jahresrechnung ist im Vollzug des Art. 103 GO zunächst dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten.

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

   Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

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