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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4774-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit dem Städtebauförderprogramm Soziale Stadt unterstützen Bund und Länder seit 1999 die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Ziele des Programmes sind: die Wohn- und Lebensbedingungen sowie die wirtschaftliche Basis in benachteiligten Stadtteilen zu stabilisieren und zu verbessern, die Lebenschancen der Bewohnerinnen und Bewohner durch Vermittlung von Fähigkeiten Fertigkeiten von Wissen zu erhöhen, das Image und die Öffentlichkeitsarbeit der Stadtteile zu verbessern sowie die Identifikation der Bewohner mit ihrem Viertel zu stärken. In Bamberg gehören die Stadtteile Gereuth/Hochgericht und Starkenfeldstraße zum Programm Soziale Stadt. Seit 2020 sind die Maßnahmen der „Sozialen Stadt“ überführt in das neue Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt".

 

Dreh- und Angelpunkt des Programms sind die Stadtteilmanagements in den beiden Gebieten. Dort haben die Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Anlaufstelle, bei der sie ihre Anliegen vorbringen können und Hilfe finden. Das jeweilige Stadtteilmanagement initiiert, koordiniert und organisiert verschiedenste Aktivitäten und berät bei Problemen. Darüber hinaus werden investive Maßnahmen wie Neubauten des Jugendförderzentrums BasKIDhall, das Bürgerhaus am Rosmarinweg, Wohnumfeldverbesserungen und Straßenneugestaltungen z.B. Am Hochgericht/Hüttenfeldstraße finanziell unterstützt.

 

Die Stadtteilmanagements werden im Rahmen des Städtebauförderprogramms gefördert. Die Stadtteilmanagements sind derzeit mit 49.500 € (Personal– und Sachkosten) und einem Verfügungsfonds in Höhe von 10.000 € ausgestattet. Derzeit erhält die Stadt Bamberg von Seiten der Regierung im Rahmen des Förderprogramms eine Zuwendung von 60 %.

 

Die Corona-Pandemie brachte neue soziale Herausforderungen hervor und verstärkte alte Problemlagen in den beiden Stadtgebieten. Eine starke und kontinuierliche Präsenz im Stadtteil durch zielgerichtete Angebote, Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Einrichtungen, die Vernetzung untereinander sowie das Finden der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner direkt vor Ort, sind daher maßgebend für die soziale Arbeit und müssen aus fachlicher Sicht des Sozialreferats nochmal verstärkt angegangen werden.

 

Daher hat der Finanzsenat am 23.03.2021 auf Empfehlung des Familien- und Integrationssenates die Verwaltung beauftragt, die Fördermittel im Rahmen der Städtebauförderung für das Stadtteilmanagement zu beantragen und die Leistung neu auszuschreiben. Auch wurde unter der Voraussetzung, dass die Fördermittel genehmigt werden, die Haushaltmittel in Höhe vom 119.000 € für den Förderzeitraum 2022-2026 (VO /2021/4002-R5) zum Haushalt 2022 angemeldet.“

 

Am 09.06.2021 stellte das Stadtplanungsamt der Stadt Bamberg bei der Regierung von Oberfranken den neuen Förderantrag „Sozialer Zusammenhalt – Förderantrag übergreifendes Stadtteilmanagement „Starkenfeld“ und „Gereuth/Hochgericht“ 2022-2026.

Am 17.06.2021 sagte Herr Mohnkorn, Regierung von Oberfranken, die Fördermittel bereits mündlich in der Gemeinsamen Lenkungsgruppe Soziale Stadt zu. Ein schriftlicher Förderbescheid liegt derzeit noch nicht vor.

 

Auf Grund des Auftragswertes und der Tatsache, dass die Auftragsvergabe innovative Lösungen erfordert, war ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV zulässig. Die erste Stufe (Teilnahmewettbewerb) wurde am 14.06.2021 bei TED veröffentlicht. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 21.07.2021 gab es nur einen Bewerber, der sich für das Verfahren interessiert hat. Dieser hat auch einen formgerechten Teilnahmeantrag eingereicht. Da es nur einen Bewerber gab, konnte die eigentlich notwendige 2 Stufe des Verfahrens (Angebotsphase) übersprungen werden und direkt in Verhandlungen mit dem Bewerber eingetreten werden.

 

Im Rahmen des Verhandlungsverfahren wurde ein ausführlicheres Konzept und ein detaillierter Kostenplan vorgelegt. Diese wurde als Anlage beigefügt. Der Vertrag wird vorerst über drei Jahre geschlossen. Sofern die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, ist eine Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre möglich. Danach endet der Vertrag automatisch.

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Die gemeinsame Lenkungsgruppe Soziale Stadt empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Finanzsenat stimmt der Auftragserteilung an iSo e.V. zu und beauftragt die Verwaltung einen Vertrag über den Förderzeitraum 2022-2024 unter der Voraussetzung, dass die Fördermittel genehmigt werden, zu schließen.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren 2022-2024:  119.000 €/Haushaltsjahr

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Unter der Maßgabe, dass die Fördermittel in voller Höhe bewilligt werden, bestehen von Seiten des Finanzreferats keine Einwände.

 

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Anlagen

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