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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4775-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Das Jugendförderzentrum wurde im Oktober 2015 eröffnet. Ab diesem Zeitraum war es Aufgabe der Stadt Bamberg, dort die Organisation der BasKIDhall und der offenen Jugendarbeit inkl. Hausaufgabenbetreuung sicherzustellen. Die Bindungsfrist der Fördermittel für die BasKIDhall beträgt 25 Jahre.

 

Die Regierung von Oberfranken hat mit Bescheid vom 24.02.2016 Städtebaufördermittel in Höhe von 277.900 € als Anschubfinanzierung für den Betrieb gewährleistet. Die Jugendeinrichtung BasKIDhall mit ihren Angeboten im Förderzeitraum 2015-2018 haben sich zunehmend zum Identifikationspunkt im Stadtteil Gereuth entwickelt. Die bisher umgesetzten Konzeptionen der BasKIDhall konnten die Bedürfnisse der Jugendlichen zum größten Teil abdecken. Mit der BasKIDhall wurde in den vergangenen Jahren eine Jugendhilfeeinrichtung geschaffen, die große Potentiale für unterschiedliche Zielgruppen im Stadtteil beinhaltet. Vor allem Kindern und Jugendlichen bietet sie einen wichtigen Beitrag zur kultur- und bildungsschichtenübergreifenden Integration.

 

In den Umsetzungsjahren wurde zwar viel erreicht, aber es ist weiterhin viel Arbeit erforderlich, um die positiven Entwicklungen zu stärken und voranzutreiben. Daher wurde eine zweite Anschubfinanzierung von Seiten der Regierung von Oberfranken im Rahmen des Städtebauförderprogramms in Höhe von 275.600 € für die Jahre 2019 bis 2021 genehmigt. Diese Förderphase läuft Ende dieses Jahres aus.

 

Die BasKIDhall ist als Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche besonders wichtig, auch aufgrund der Entwicklungen durch die Corona-Pandemie und einer weiteren Verschärfung der sozialen Ungleichheiten und Bildungsbenachteiligung im Stadtteil. Die Angebote und die Bekanntheit der BasKIDhall müssen neu justiert und weiter mit hohem Aufwand angeschoben werden, um der Bedarfslage gerecht werden zu können. Nur so lassen sich multiple Problemlagen im Gebiet zukünftig bewältigen.

 

Daher hat der Finanzsenat am 23.03.2021 auf Empfehlung des Familien – und Integrationssenates die Verwaltung beauftragt, die Fördermittel im Rahmen der Städtebauförderung für das Jugendförderzentrum BasKIDhall zu beantragen und die Leistung neu auszuschreiben. Auch wurde unter der Voraussetzung, dass die Fördermittel genehmigt werden, die Haushaltmittel in Höhe vom 153.200 € für den Förderzeitraum 2022-2024 (VO /2021/4000-R5) zum Haushalt 2022 angemeldet.

 

Am 09.06.2021 stellte das Stadtplanungsamt der Stadt Bamberg bei der Regierung von Oberfranken den neuen Förderantrag „Sozialer Zusammenhalt – 3. Anschubfinanzierung – Organisation und Management Jugendförderzentrum BasKIDhall.

Am 17.06.2021 sagte Herr Mohnkorn, Regierung von Oberfranken, die Fördermittel bereits mündlich in der Gemeinsamen Lenkungsgruppe Soziale Stadt zu. Ein schriftlicher Förderbescheid liegt derzeit noch nicht vor.

 

Auf Grund des Auftragswertes und der Tatsache, dass die Auftragsvergabe innovative Lösungen umfasst, war ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV zulässig. Die erste Stufe (Teilnahmewettbewerb) wurde am 11.06.2021 bei TED veröffentlicht. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 19.07.2021 gab es nur einen Bewerber, der sich für das Verfahren interessiert hat. Dieser hat auch einen formgerechten Teilnahmeantrag eingereicht. Da es nur einen Bewerber gab, konnte die eigentlich notwendige 2. Stufe des Verfahrens (Angebotsphase) übersprungen werden und direkt in die Verhandlungen mit dem Bewerber eingetreten werden.

 

Im Rahmen des Verhandlungsverfahren wurde ein ausführlicheres Konzept und ein detaillierter Kostenplan vorgelegt. Diese wurde als Anlage beigefügt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Die gemeinsame Lenkungsgruppe Soziale Stadt empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Finanzsenat stimmt der Auftragserteilung an iSo e.V. zu und beauftragt die Verwaltung einen Vertrag über den Förderzeitraum 2022 -2024 unter der Voraussetzung, dass die Fördermittel genehmigt werden, zu schließen.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren 2022-2024:  153.200 €/Haushaltsjahr

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Unter der Maßgabe, dass die Fördermittel in voller Höhe bewilligt werden, bestehen von Seiten des Finanzreferats keine Einwände.

 

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Anlagen

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