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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4776-37

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Vom 14. auf den 15. Juli 2021 wurden Teile von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen durch Überschwemmungen als Folge eines Starkregenereignisses verwüstet. Beide Bundesländer baten um Hilfe bei der Bewältigung der Folgen dieser Katastrophe. Aufgrund des Hilfeersuchens des Landes Rheinland-Pfalz an den Freistaat Bayern wurde das örtliche Hilfeleistungskontingent Ölwehr bestehend aus Einheiten aus Stadt und Landkreis Bamberg in die Krisenregion zur Unterstützung vom 15.08.2021 bis 21.08.2021 entsandt. Insgesamt kamen 20 Feuerwehrfahrzeuge und über 90 Feuerwehrkräfte aus Stadt und Landkreis Bamberg zum Einsatz. Die Kräfte des Bamberger Hilfeleistungskontingents waren zur Beseitigung (vor allem Abpumpen) von Ölbehältnissen eingesetzt. Während der Einsatzdauer wurden rund 220 Einsatzstellen abgearbeitet und mehr als 390.000 Liter Öl umgepumpt. Details des Einsatzes können bei Interesse gerne unter feuerwehr-bamberg.de (dort: Einsatztagebuch Hilfeleistungseinsatz 15.08. bis 21.08.2021 in Ahrweiler (Rheinland-Pfalz) - Feuerwehr Bamberg) aufgerufen werden

Für diesen Einsatz sind Kosten entstanden. Diese während des Einsatzes entstandenen Kosten müssen durch die Stadt Bamberg abgerechnet und zur Erstattung beim Freistaat Bayern geltend gemacht werden. An Kosten fallen vor allem an: Erstattungen fortgewährter Leistungen für die Einsatzkräfte („Verdienstausfälle“), Kosten für die Fahrzeuge (v.a. Kraftstoffkosten) sowie beispielsweise Ersatzbeschaffungen für beschädigte Ausrüstung und Einsatzkleidung. Mit Stand 05.10.2021 sind beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz Kosten in Höhe von 14.096,40 € angemeldet worden. Die endgültigen Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend abgeschätzt werden.

 

Mit Schreiben des Bayer. Innenministeriums vom 06.08.2021 (D4-2258-4-11) hat der Freistaat Bayern den Kommunen die Erstattung der durch den Einsatz der Hilfeleistungskontingente entstehenden Kosten in Aussicht gestellt. Eine Eigenbeteiligung der Kommunen ist dabei nicht vorgesehen. Die Erstattungsempfänger der Kostenerstattungen sind die Kommunen. Das Risiko der Vorfinanzierung, dass die entstehenden Kosten durch den Freistaat nicht oder nicht vollständig übernommen werden, wird dabei durch die Stadt Bamberg getragen.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 14.100,00 € r die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

x

3.

Kosten in bisher unbekannter Höhe für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

Aufgrund der rechtlichen Verpflichtung bestehen von Seiten des Finanzreferats keine Einwände.

 

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