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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4809-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Haushaltsberatungen 2022 über die von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1. Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2022 bleiben die in den Vermögenshaushalten ausgewiesenen Haushaltsausgabeansätze für Investitionen (Ausgabegruppen 93 - 96 und 98) gesperrt.

 

  1. Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 sind

a)      die Haushaltsansätze für Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsjahr 2021 schon gesonderte Mittel oder Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der kommenden Haushaltsjahre ausgewiesen waren und deshalb die Maßnahmen fortgeführt werden müssen; gesperrt bleiben aber Maßnahmen der Förderprogramme, auch wenn im Haushaltsjahr 2021 Mittel bereitgestellt wurden, für die noch kein Bewilligungsbescheid bzw. Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vorliegen;

b)      die bei den einzelnen Stiftungen in dem Unterabschnitt „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“ ausgewiesenen Haushaltsansätze;

c)      die bei einzelnen Stiftungen ausgewiesenen Haushaltsansätze für Grunderwerb - Sperrsatz jedoch mit jeweils 50 v.H. des Ansatzes;

d)      Haushaltsansätze, die der Erfüllung des Stiftungszweckes dienen;

e)      die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.

 

  1. Die Kämmerei wird ermächtigt, bei Vorliegen triftiger Gründe auf schriftlichen Antrag der anordnungsbefugten Dienststelle vorzeitig einzelne Haushaltsstellen teilweise oder auch vollständig freizugeben.

 

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