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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2010/0835-20-1

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss des Finanzsenates vom 27.04.2010 erhielt die Verwaltung den Auftrag in Sachen Kulturförderabgabe, die Anträge der Stadtratsmitglieder Monika Bieber, Wolfgang Metzner, Wolfgang Wußmann, Klaus Stieringer und Eddy Weiß vom 07.07.2008 und der Stadtratsmitglieder Monika Bieber, Wolfgang Metzner, Klaus Stieringer und Wolfgang Wußmann vom 24.03.2010 in geeigneter Form weiter zu bearbeiten und dem Stadtrat über Zwischenergebnisse zu berichten.

 

Zwischenzeitlich hat eine umfassende Besprechung zwischen der Stadt Bamberg und der Regierung von Oberfranken stattgefunden.

 

Bezüglich der Einführung einer Kulturförderabgabe auf Eintrittsentgelte wurde nochmals erörtert, dass eine derartige Abgabe gegen das Verbot der Vergnügungssteuer (Art. 3 Abs. 3  Satz 1 Alt. 3 Kommunalabgabengesetz – KAG) verstößt und daher eine entsprechende Satzung nicht genehmigungsfähig ist. Für die Einführung einer solchen Abgabe wäre eine Änderung des KAG erforderlich.

 

Auch die Einführung einer Kulturförderabgabe auf Übernachtungen wird von der Regierung von Oberfranken weiterhin ablehnend betrachtet. Selbst wenn die Stadt Bamberg die vorgelegte Satzung ändern würde, so könnte keine Genehmigung in Aussicht gestellt werden. Zum einen hält die Regierung die geplante Abgabe aufgrund der Gleichartigkeit mit der Umsatzsteuer für rechtswidrig. Zum anderen wurde bisher auch noch nicht geprüft, ob die Steuer „öffentliche Belange, insbesondere volkswirtschaftliche oder steuerliche Interessen des Staates, beeinträchtigt“ (vgl. Art. 2 Abs. 3 Satz 3 Kommunalabgabengesetz - KAG). Die Bundespolitik habe die Hotelbranche entlastet. Insoweit könnte nach Ansicht der Regierung eine „Übernachtungssteuer“ den Interessen der Bundespolitik entgegenstehen. Der positive Ausgang eines Genehmigungsverfahrens wäre schon deshalb nicht absehbar.

 

Neben der Stadt Bamberg plant derzeit die Stadt München eine „Bettensteuer“. Es wurde vorgeschlagen, das Verfahren der Stadt München abzuwarten. Die Verwaltung hat daher mit der Stadt München Kontakt aufgenommen und bezüglich der Verfahren beider Städte den aktuellen Sachstand ausgetauscht:

 

Die Einführung einer Abgabe auf Übernachtungen wurde vom Finanzausschuss der Stadt München in der Sitzung vom 22.06.2010 beschlossen und am 23.06.2010 vom Stadtrat der Stadt München bestätigt. Der Regierung von Oberbayern liegt die Satzung der Stadt München jedoch bisher noch nicht vor.

 

Die Stadt Bamberg erläuterte auf Nachfrage die differierenden Ansichten zwischen der Stadt Bamberg und der Regierung von Oberfranken im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Abgabe auf Übernachtungen. Der Stadt Bamberg wurden im Gegenzug von der Stadt München die aktuellen Sitzungsvorlagen überlassen.

 

Nachdem der Ausgang eines Genehmigungsverfahrens bzw. eines etwaigen Rechtsmittelverfahrens gegen den Freistaat Bayern höchst ungewiss ist, schlägt die Verwaltung vor, den Ausgang des Verfahrens zur Einführung einer Übernachtungssteuer der Stadt München abzuwarten.

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.         Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

              2.              Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit erneut zu berichten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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