"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1178-61

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

Gesamtzusammenhang

Die Stadt Bamberg strebt seit Jahren eine erhebliche Aufwertung des Bahnhofsplatzes an. In diesem Zusammenhang müssen auch die übrigen Funktionen

·         Haltestellen der Regionalbusse

·         Haltestellen der Stadtbusse

·         Ruhender Radverkehr

·         Ruhender Pkw-Verkehr

·         Verlängerung der Unterführung bis zur Brennerstraße

neu angelegt bzw. neu geordnet werden.

 

Wie wiederholt dargestellt und vom Stadtrat grundlegend beschlossen, besteht das Gesamtprojekt aus folgenden drei Hauptschritten:

·         Schritt 1:              Verlängerung der Bahnsteigunterführung und Park & Ride Anlage Brennerstraße sowie Fahrrad-Parkhaus Brennerstraße

·        Schritt 2:              Errichtung des Regionalen Omnibusbahnhofes an der Ludwigstraße

·        Schritt 3:              Aufwertung des Bahnhofsplatzes

 

Diese Abfolge ist auch eingeflossen in den Zeit-Maßnahmen-Plan für das Sanierungsgebiet „Aktive Kettenbrücke – Königstraße – Bahnhof“. Die Sanierungssatzung ist durch Veröffentlichung im Rathaus-Journal der Stadt Bamberg am 14. August 2009 in Kraft getreten.

 

Sachstand Schritt 1

Verlängerung der Bahnsteigunterführung und Park & Ride Anlage Brennerstraße sowie Fahrrad-Parkhaus Brennerstraße

 

Die Planungen für die Verlängerung der Bahnsteigunterführung, die Park & Ride Anlage Brennerstraße sowie das Fahrrad-Parkhaus Brennerstraße sind technisch abgeschlossen. Die Kosten sind ermittelt.

 

Der Bauantrag für die Umnutzung des Gebäudes Brennerstraße 9 zum „Fahrrad-Parkhaus“ ist von der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH (STVP) gestellt worden.

 

Zum Antrag auf Förderung nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) liegt die „baufachliche Stellungnahme“ des Staatlichen Bauamtes Bamberg (Abteilung Straßenbau) vor.

 

Die Einreichung des Förderantrages zur Förderung der Maßnahme nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und dem Finanzausgleichsgesetz bei der Regierung von Oberfranken durch die STVP ist erfolgt.. Gleichzeitig ist mit der Abgabe des Förderantrages auch die Zustimmung zum „förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ beantragt worden. Damit sollen die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um noch in diesem Jahr mit der Freimachung der ehemaligen Bahngrundstücke von bahnspezifischen Anlagen zu beginnen.

 

Im Hinblick auf den Antrag auf vorzeitigen Baubeginn haben bereits vorbereitende Absprachen zwischen der STVP und der Regierung von Oberfranken stattgefunden. Die Zustimmung zum „förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ wurde dabei – in Abhängigkeit von der Zustellung des Zuwendungsantrages – noch für den August 2010 in Aussicht gestellt.

 

Neben dem Antrag nach GVFG gibt es weitere Anträge:

Das Finanzreferat hat einen Antrag bei der Landesstiftung für die Sanierung des Baudenkmals Brennerstraße 9 gestellt. Zur Sanierung dieses Gebäudes soll es ferner zwei Anträge bei der Oberfrankenstiftung geben: Zum Einen werden die STVP die Förderung des denkmalpflegerischen Mehraufwandes beantragen, zum Anderen die Stadt Bamberg einen Antrag auf Senkung des städtischen Eigenanteils innerhalb der Städtebauförderung stellen. Schließlich ist noch ein Antrag auf Städtebauförderung durch die Stadt Bamberg für die Sanierung des Baudenkmals Brennerstraße 9 vorgesehen.

 

Von der Landesstiftung liegt bereits ein Bewilligungsbescheid in Höhe von 80.000 € vor. Die übrigen Anträge sind noch nicht gestellt worden, weil in die Berechnung der dort jeweils beantragten Förderhöhe diejenigen Zahlen aus dem GVFG-Vorgang einfließen müssen, welche die Regierung nach Bewertung des GVFG-Antrages in Aussicht stellen wird.

 

Beabsichtigt ist, dass auch die drei noch ausstehenden Anträge so schnell wie möglich gestellt werden.

 

Weitere Voraussetzung um den Schritt 1 des Projektes baulich in Angriff nehmen zu können, ist eine umfassende vertragliche Einigung mit der DB AG bzw. ihren Töchtern hinsichtlich der Baufeldfreimachungsarbeiten, der eigentlichen Tunnelbaumaßnahme sowie auch zukünftiger Nutzungs- und Unterhaltsfragestellungen.

 

Mit der DB AG sind die Verhandlungen zwischenzeitlich so weit fortgeschritten, dass unterschriftsreife Verträge demnächst vorliegen werden. Damit ist die bislang angedachte Zeitachse für den ersten Projektschritt einzuhalten.

 

Der von der DB Netz AG ausgearbeitete Zeitplan geht dabei von folgenden Eckdaten aus:

 

Nr. 11 /              Finanzierung durch Fremd- ( = Kostenübernahmeerklärung durch STVP GmbH) und Eigenmittel (DB) ist gesichert              02.08.2010

Nr. 13 /              Beauftragung Planungsleistungen HOAI Lph 5-6
durch DB              02.08.2010

Nr. 20 /              Baubeginn Tunnelbau              01.03.2011

Nr. 23 /              Inbetriebnahme              28.02.2012.

 

 

Eventuell muss die Beauftragung der Planungsleistungen HOAI Leistungsphase 5-6 noch vor Vorliegen der vorzeitigen Baugenehmigung erteilt werden.

 

Schritt 2

Errichtung des Regionalen Omnibusbahnhofes an der Ludwigstraße

 

Um die Zeitachse für den Bahnhofstunnel halten zu können, wurde das Thema des Regionalen Omnibusbahnhofes (ROB) auf ausdrücklichen Wunsch der Deutschen Bahn AG aus den bisherigen Verhandlungen ausgekoppelt. Dennoch müssen diese Verhandlungen nahtlos weitergeführt werden, denn bislang steht diejenige Fläche, auf welcher die Errichtung des ROB vorgesehen ist, teilweise im Eigentum der Deutschen Bahn AG (bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften), teilweise im Eigentum des Bundeseisenbahnvermögens und teilweise im Eigentum derjenigen Wohnungsbaugesellschaft, welcher inzwischen die Eisenbahnerwohnungen gehören.

 

Um den ROB verwirklichen zu können, ist hier umfassender Grunderwerb zu tätigen. Auch dies wurde bereits im Rahmen der Beschlussfassung über das Sanierungsgebiet dargestellt und vom Stadtrat dem Grunde nach beschlossen. Der im Sommer 2009 verabschiedete Zeit-Maßnahmen-Plan geht davon aus, dass der Grunderwerb im Bereich des Regionalen Omnibusbahnhofes im Jahr 2011 ansteht.

 

Alternativ wäre auch eine langfristige Anpachtung möglich, jedoch zeigt die Erfahrung in anderen Städten, dass die Deutsche Bahn AG in der Regel den Verkauf bevorzugt.

 

Als Käufer tritt naheliegenderweise diejenige städtische Tochtergesellschaft auf, die sich in intensiver Weise mit Verkehrsdienstleistungen befasst, also die STVP. Grundsätzlich ist der Ankauf von Flächen für die Errichtung eines Regionalen Omnibusbahnhofes zur besseren Verknüpfung des öffentlichen Personenverkehrs förderungsfähig nach GVFG. Allerdings muss damit gerechnet werden, dass die Fördersätze im GVFG sich in den nächsten Jahren weiter verschlechtern werden. Auch vor diesem Hintergrund ist ein rascher Grunderwerb durch die STVP anzustreben und also eine zügige Weiterführung der Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG.

 

Hinsichtlich der verschiedenen Beteiligten auf Seiten der Bahn werden hier noch einmal deren Stellungnahmen aus der abschließenden Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen zitiert:

 

Bundeseisenbahnvermögen, 09.06.2009:

„Die vorgelegte Planung bezüglich der Umgestaltung des Bahnhofsplatzes – hier besonders des Neubaus des Regionalen Omnibusbahnhofes – findet unsere Zustimmung.“

 

Eisenbahnbundesamt, 02.07.2009:

„Bei einer Überplanung von Bahnflächen ist darauf zu achten, dass eventuelle Bahnanlagen zurückgebaut werden und die Fläche einer Entbehrlichkeitsprüfung unterzogen wird. Nach erfolgreicher Prüfung ist dann die Fläche von Bahnbetriebsflächen (frühere Entwidmung) nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) freizusetzen.“

 

DB Netze: DB Station und Service AG, 07.07.2009:

„Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Stadt, insbesondere des Überganges vom allgemeinen öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) auf den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) befürworten wir die Gesamtmaßnahme zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes und die Initiative der Stadt Bamberg.

[…]

Die Lage des neuen Regionalen Omnibusbahnhofes sehen wir unkritisch.“

 

Bundespolizeidirektion München, 02.07.2009:

„Der unmittelbar angrenzende Kundenparkplatz wird im Ganzen als Bahnanlage entwidmet und der Stadt Bamberg gewidmet. Die Fläche wird zum ROB umgebaut. Die bisherigen Zuständigkeit der BPOL auf dieser Fläche geht damit an die Landespolizei, Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, über.“

 

Im Beteiligungsverfahren wurden auch beteiligt, die DB Netz AG Regionale Instandhaltung, die DB Personenverkehr GmbH, die DB Services Immobilien GmbH und die Contipark Parkgaragen GmbH. Diese haben allesamt keine Stellungnahmen abgegeben und damit ihre Zustimmung zu den Planungen zum Ausdruck gebracht.

 

Aus diesen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ergibt sich, dass sämtliche Bahngesellschaften und mit Bahnangelegenheiten umfassend betraute Behörden die Ziele der Stadt Bamberg zur Errichtung eines Regionalen Omnibusbahnhofes mittragen.

 

Angesprochen wurde, dass Teile der hierfür vorgesehenen Flächen noch als Bahnbetriebsflächen dienend gewidmet sind. Folglich ist eine Entbehrlichkeitsprüfung durchzuführen. Erst wenn diese abgeschlossen ist, erlangt die Stadt Bamberg auch die Planungshoheit für die volle Fläche des beabsichtigten Regionalen Omnibusbahnhofes.

 

Abschließend muss allerdings noch einmal darauf hingewiesen werden, dass bislang keine vertraglich gesicherte Postition besteht, die die Stadt bzw. STVP in die Lage versetzen, einen ROG am vorgesehenen Standort zu errichten.

 

Nächste notwendige Schritte sind daher der Eintritt in die Erwerbsverhandlungen für die notwendigen Flächen mit der Deutschen Bahn AG sowie das Entwidmungsverfahren.

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

1.       Der Stadtrat nimmt den Bericht des Finanzreferates, des Baureferates und der STVP GmbH zur Kenntnis.

2.       Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung im Sinne des Sitzungsvortrages weiter vorzugehen.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

x

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten: 0,00 € Sachkosten: 435.000,00 € (davon 135.000,00 € städtischer Eigenanteil in der Städtebauförderung für die Sanierung der Brennerstraße 9, 267.000,00 € städtischer Eigenanteil in der Städtebauförderung für die Grün- und Aufenthaltsflächen rund um das Gebäude Brennerstraße 9 sowie 33.000,00 € in der Städtebauförderung für das Fahrrad-Parkhaus auf der Bahnhofsvorderseite)

 

 

 

 

 

Loading...