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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1179-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Landesgartenschau 2012 findet vom 26. April bis 07. Oktober 2012 in Bamberg statt. Das Plärrergelände an der Breitenau wird hierbei als Parkfläche für die Besucher benötigt, um diese von dort mit Shuttlebussen zum Landesgartenschaugelände fahren zu können.

 

Der Frühjahrsplärrer findet vom 04.-20.05.2012, der Herbstplärrer vom 12.-28.10.2012 statt. Nachdem die LGS am 07.10.2012 zu Ende ist, kann der Herbstplärrer wie geplant auf dem Plärrerplatz stattfinden. Jedoch fände der Frühjahrsplärrer 2012 dort in dem von der LGS benötigtem Zeitraum statt.

 

Dieser Umstand ist der Landesgartenschau GmbH, den Schaustellern und dem Ordnungsamt seit geraumer Zeit bekannt.

Die SPD-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 18.05.2010 das Problem ebenfalls aufgegriffen und die Verwaltung ersucht, Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Im Einzelnen wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

Im Rahmen mehrerer gemeinsamer Besprechungen unter Beteiligung verschiedener Fachämter (Gartenamt, Stadtplanungsamt) wurden folgende Alternativ- und Ausweichmöglichkeiten thematisiert und auf ihre Machbarkeit geprüft:

 

Nutzung des an das Plärrergelände angrenzenden Airfield der US-Armee:

Die Flächen des US-Flugplatzes sind aufgrund ihrer weichen Beschaffenheit nicht geeignet schwere Lasten (z.B. Fahrgeschäfte) zu tragen. Auch müssten diese Biotopflächen für eine vorübergehende Nutzung als Parkfläche extra versiegelt werden. Dieser Vorschlag scheidet sowohl aus Kosten- als auch aus Naturschutzgründen aus.

 

Nutzung von Flächen hinter der Jako-Arena für künftige Plärrerveranstaltungen:

Diesen Vorschlag haben die Schausteller abgelehnt, da das Gelände für sie nicht attraktiv sei. Außerdem müssten hierzu von der Stadt Bamberg dort erst noch viele kleine Flächen erworben werden. Dies verursacht Kosten und ist bis 2012 zeitlich nicht zu bewerkstelligen.

 

Durchführung des Plärrers innerhalb der US-Kaserne:

Aus Gründen der militärischen Sicherheit ist diese Alternative nicht umsetzbar.

 

Nutzung von Grundstücken der EON an der Zeppelinstraße als Parkplatz für LGS-Besucher:

Nach Auskunft der LGS GmbH würde die dort mögliche Kapazität an Parkplätzen in keiner Weise ausreichen.

 

Gemeinsame Nutzung des Plärrergeländes durch die Plärrerveranstaltung und die parkenden LGS-Besucher:

Die Umsetzbarkeit dieses Vorschlages wurde von der LGS GmbH anhand des aus Rosenheim von der dortigen Landesgartenschau 2010 vorliegenden Zahlenmaterials zum Besucher- und PKW-Aufkommen geprüft. Zu Stoßzeiten besteht ein Bedarf an etwa 1500 Stellplätzen. Es werden 30-50 Pendelbusse pro Tag, an Wochenenden sogar 80 Busse, eingesetzt werden müssen. Die Nutzung von lediglich einem Teil des Plärrerplatzes zu Parkzwecken reicht nicht aus, um den LGS-Besuchern ausreichend Parkraum anbieten zu können.

 

              Nutzung von Flächen auf dem Gelände des Aero-Clubs:

Dieser vom Gartenamt eingebrachte Vorschlag ist ebenfalls nicht umsetzbar. Bei diesen biotopnahen Flächen handelt es sich um Sandmagerrasen. Eine vorübergehende Versiegelung dieser Flächen ist unzulässig und überdies zu teuer.

 

              Verlegung des Plärrers auf die Stadionwiese:

Der dort angelegte Sportplatzboden ist zu weich. Die Festwiese würde zugrunde gerichtet werden. Ferner ist dort auch kein ausreichend starker Stromanschluss vorhanden. Ein Abhalten des Plärrers mit all seinen Buden und Fahrgeschäften ist dort ebenfalls nicht möglich.

 

Nutzung des Maxplatzes und des Heumarktes als Fläche für den Plärrer 2012:

Der Sprecher der Schausteller schlug vor, den Maxplatz als Plärrerfläche und den Heumarkt für Kinderfahrgeschäfte zu nutzen. Nachdem aktuell bereits erhebliche Beschwerden über das Public Viewing zur Fußball-WM auf dem Maxplatz vorliegen, wurde von der Stadtspitze den Anwohnern zugesichert, bis August 2012 kein solches mehr dort zu genehmigen. Sinn dieser Regelung ist es, die Anwohner vor Lärm zu schützen. Dieser Vorschlag ist deshalb auch nicht realisierbar.

Nachdem sämtliche von verschiedenen Seiten eingebrachten Vorschläge aus Kosten-, Rechts- und Sachgründen nicht umsetzbar sind, verbleibt allein folgende organisatorische Möglichkeit, den Plärrerplatz 2012 den Schaustellern und der LGS GmbH zur Verfügung stellen zu können:

 

Vorverlegung des Frühjahrsplärrers:

Die LGS GmbH benötigt den Plärrerplatz ab dem 26.04.2012 als Parkfläche. Der Frühjahrsplärrer wäre dort eigentlich vom 04.05. bis zum 20.05.2012. Bei einer Vorverlegung des Frühjahrsplärrers auf den Zeitraum 07.04.2012 (Karsamstag) bis einschließlich 22.04.2012 könnte beiden Ansprüchen Rechnung getragen werden. Zudem stellt der Frühjahrsplärrer die Saisoneröffnung für die Schausteller dar. Bei einer Vorverlegung des  Frühjahrsplärrers dürfte es deshalb keine Probleme im Terminkalender der Schausteller geben. Darüber hinaus ist auch der Monat Mai nicht automatisch Garant für schönes Plärrerwetter.

 

Der Sprecher der Marktkaufleute und Schausteller wurde gebeten, den Mitgliedern seines Verbandes diesen verbliebenen Lösungsvorschlag nahezubringen und sie zur Zustimmung zu bewegen.

 

Herr Peterhänsel als Vertreter der Marktkaufleute und Schausteller bat allerdings unter dem Gesichtspunkt, dass möglicherweise der Plärrer im April stark unter schlechtem Wetter leiden könnte darum, dass die Schausteller völlig von den städtischen Platzgebühren befreit werden.

 

Nach Rücksprache mit dem Finanzreferenten in der großen Referentenbesprechung am 12.07.2010 kann den Schaustellern seitens der Stadt Bamberg aber nur soweit entgegengekommen werden, dass sie lediglich 50 % der normalen Platzgebühren bei diesem Frühjahrsplärrer 2012 entrichten müssen.

Diesem „Vorteil“ für die Beschicker des Frühjahrsplärrers steht aber der positive Aspekt für die Stadt Bamberg bzw. LGS GmbH gegenüber, dass der Plärrerplatz in seiner Gänze als Parkplatz für die Besucher der Landesgartenschau genutzt werden kann und entsprechend auch Parkgebühreneinnahmen anfallen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1. ) Der Sitzungsvortrag dient zur Kenntnis.

 

2.) Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.05.2010 ist hiermit geschäftsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Mindereinnahmen in Höhe von schätzungsweise 10.000 bis 12.000 € (Stellungnahme Referat 2 erforderlich?)

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

x

4.

Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2012 von ca. 10.000 €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Die Reduzierung der Platzgebühren für den Frühjahrsplärrer 2012 erscheint aus Gründen der sachlichen Billigkeit vertretbar. Im Übrigen ist eine Kompensation der Mindereinnahmen durch Parkgebühren anlässlich der Landesgartenschau zu erwarten.

 

Bamberg, 16.07.2010

Finanzreferat

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Statdtrat

 

 

 

 

Amt 20              ____________________

                                      Peter Distler

 

 

 

SG 200              ____________________

                                 Thomas Friedrich

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