Beschlussvorlage - VO/2021/4930-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzsenat
|
Empfehlung
|
|
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01.12.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtrat der Stadt Bamberg
|
Entscheidung
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|
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15.12.2021
|
I. Sitzungsvortrag:
Für die Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung schlägt das Sachgebiet Steuern des Kämmereiamtes eine Anpassung der Sondernutzungsgebührensätze im Jahr 2022 vor (vgl. auch Sitzungsvortrag VO/2021/4766-20).
Die Stadt Bamberg erhebt Gebühren für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes (Sondernutzungsgebührensatzung vom 13.11.2006). Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Gebührenverzeichnis, welches als Anlage Bestandteil der Sondernutzungsgebührensatzung ist. Die Höhe der Gebührensätze ist seit 2002 im Wesentlichen unverändert und wurden somit 19 Jahre nicht erhöht. Die derzeit geltenden Sondernutzungsgebührensätze liegen im Vergleich teilweise deutlich unter dem Durchschnitt der anderen kreisfreien bayerischen Städte.
Die Gesamtsumme der Inflation im gleichen Zeitraum hingegen betrug 30,3 %. Die vorgeschlagenen neuen Sondernutzungsgebührensätze wurden um die Inflation bereinigt entsprechend auf- bzw. abgerundet. Ausnahmen: Die Pos. Nr. 7 für Imbissstände, Imbisswagen wurde neu auf den Quadratmeter bezogen (bisher je angefangene 12 m2), um die Bemessungsgrundlage gerechter auszugestalten. Der Gebührensatz wurde über die Inflation hinaus angepasst, da alle angefragten Kommunen (Bayreuth, Coburg, Hof, Erlangen, Fürth, Nürnberg und Würzburg) hierfür ganz erheblich höhere Gebühren pro m2 erheben und die Stadt Bamberg hier bisher gerade die Hälfte der niedrigsten Sondernutzungsgebühr aller oben genannten Städte veranlagt. Die Sondernutzungsgebühren für Altkleidercontainer sollen aufgrund des erheblichen wirtschaftlichen Vorteils ebenfalls über die Inflationsbereinigung erhöht werden. Bei einer längeren Abstelldauer nicht zugelassener Kfz und sonstiger Fahrzeuge kommt es durch die Umstellung der Zeiteinheit von Woche auf Tag künftig zu höheren Gebühren. Die Mindestsondernutzungsgebühr soll von 5 € auf 10 € steigen, um den Verwaltungsaufwand auszugleichen.
Die Pos. Nr. 4 a) Aufstellung von Fahrradständern und Fahrradhaltern ohne Werbung und b) mit Werbung, die Pos. Nr. 26 für Altkleidercontainer, die Pos. Nr. 27 für unerlaubtes Abstellen von Anhängern zum Zweck der Werbung sowie Pos. Nr. 28 für unerlaubtes Abstellen von Fahrrädern zum Zweck der Werbung wurden aus Gründen der Rechtssicherheit explizit neu geschaffen. Eine Veranlagung dieser Gebühren erfolgte bisher über den Auffangtatbestand.
Die Corona-Pandemie löste eine schwere Wirtschaftskrise aus, in deren Folge die städtischen Einnahmen im Verwaltungshaushalt allein in 2021 um rund 44 Mio. € eingebrochen sind. Der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes konnte daher nur mit einer Nettokreditaufnahme in Höhe von 15,75 Mio. € erfolgen. Das bedeutet, dass laufende Ausgaben 2021 mit einem langfristigen Kredit gegenfinanziert wurden. 2022 gibt es diese Möglichkeit nicht mehr und ein Ausgleich ist nur noch über eine Rücklagenentnahme möglich.
Gemäß den Auflagen im Genehmigungsbescheid vom 21.05.2021 ist die Stadt angehalten, ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten vollumfänglich auszuschöpfen.
Das Sachgebiet Steuern des Kämmereiamtes empfiehlt angesichts der sehr angespannten Haushaltslage die vorgenannte Anpassung der Gebührensätze. Somit ergäbe sich eine Mehreinnahme i. H. v. ca. 130.000 € pro Jahr.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat, die nachfolgende Satzung zu beschließen:
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes der Stadt Bamberg (Sondernutzungsgebührensatzung)
vom
Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund der Art. 18, 22 a und 56 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981
(BayRS 91-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl S. 683) und der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch §15 des Gesetzes vom 09. März 2021 (GVBl S. 74), folgende Satzung:
§ 1
Die Gebührensatzung für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes der Stadt Bamberg (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 13.11.2006 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg – vom 01.12.2006 Nr. 25) zuletzt geändert durch Satzung vom 05.11.2009 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 20.11.2009 Nr. 24) wird wie folgt geändert:
- § 1 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
„(2) Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Gebührenverzeichnis, welches als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. Die Mindestgebühr beträgt je Sondernutzung 10 Euro.“
- Das Gebührenverzeichnis Anlage zu § 1 Abs. 2 der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bamberg erhält folgende neue Fassung:
„Gebührenverzeichnis
Anlage zu § 1 Abs. 2 der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bamberg.
Pos. Nr. | Art der Sondernutzung | Maßeinheit | Zeiteinheit | Benutzungsgebühr | ||
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| Kategorie I | Kategorie II | Kategorie III |
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| EUR | EUR | EUR |
1 |
Lagerung von Baumaterialien und Gegenständen aller Art. Aufstellung von Gerüsten, Bauzäunen, Bauhütten, Bauwagen u.ä. Vorrichtungen a) auf ausgebauten Straßen und / oder ausgebauten Gehsteigen b) auf nichtausgebauten Straßen und / oder Gehsteigen, auf Grünstreifen, Gräben usw., die nach Art. 2 BayStrWG zur Straße gehören
|
m²
m² |
Woche
Woche |
0,80
0,35 |
0,80
0,35 |
0,60
0,35 |
2 | Aufstellung von Omnibuswartehallen | m² | Kalenderjahr | 33,00 | 33,00 | 33,00 |
3 |
Aufstellen von Fahrscheinautomaten |
je Stück |
Kalenderjahr |
65,00 |
65,00 |
65,00 |
4 |
Aufstellung von Fahrradständern und Fahrradhaltern a) ohne Werbung b) mit Werbung
|
je 5 Abstell- vorrichtungen
|
Kalenderjahr
|
13,00 150,00
|
13,00 150,00
|
10,00 130,00
|
5 | Aufstellen von Tischen und Stühlen vor Gaststätten, Hotels, Cafés, Eisdielen bei einer Benutzungsdauer a) von mehr als zwei Wochen b) bis zwei Wochen |
m² m² |
Saison |
80,00 8,00 |
60,00 6,00 |
40,00 4,00 |
6 |
Aufstellung von Warenständern, Warenverkaufsständen u.ä. Vorrichtungen bei einer Benutzungsdauer a) von mehr als vier Wochen b) bis vier Wochen c) von maximal einem Tag |
m² m² m² |
Kalenderjahr Woche Tag |
156,00 21,00 11,00 |
117,00 16,00 10,00 |
94,00 15,00 10,00 |
7 |
Imbissstände, Imbisswagen m² Fläche bei einer Benutzungsdauer a) von mehr als vier Wochen b) bis vier Wochen |
m² m² |
Kalenderjahr Woche |
305,00 12,50 |
305,00 12,50 |
225,00 8,00 |
8 |
Losverkaufsstände, Losverkaufswagen gemeinnütziger Institutionen |
Stück |
je angef. Monat |
13,00 |
13,00 |
13,00 |
9 |
Zeitungsständer, sog. stumme Verkäufer |
Stück |
Kalenderjahr |
32,50 |
32,50 |
25,00 |
10 |
Anbringung oder Aufstellen eines Warenautomaten a) von 5 - 25 cm Ausladung
b) über 25 cm Ausladung
c) Kaugummiautomat |
je 0,25 m² Ansichtsfläche je 0,25 m² Ansichtsfläche je 0,25 m² Ansichtsfläche |
Kalenderjahr
Kalenderjahr
Kalenderjahr |
15,00
25,00
10,00 |
15,00
25,00
10,00 |
12,50
20,00
10,00 |
11 |
Informationsstände a) gewerblich b) für sonstige Zwecke c) gemeinnütziger Institutionen |
pro Stand pro Stand pro Stand |
Tag Tag Tag |
30,00 15,00 gebührenfrei |
30,00 15,00 gebührenfrei |
20,00 10,00 gebührenfrei |
12 |
Werbeständer, Werbe- und Hinweistafeln bis 1 m² bei einer Benutzungsdauer a) von mehr als vier Wochen b) bis vier Wochen c) von maximal einem Tag |
Stück Stück Stück |
Kalenderjahr Woche Tag |
163,00 40,00 20,00 |
163,00 40,00 20,00 |
130,00 33,00 17,00 |
13 |
Anbringung von Laternen und Reklamefahnen u.ä. a) bis 100 cm Ausladung b) über 100 cm Ausladung |
Stück Stück |
Kalenderjahr Kalenderjahr |
35,00 50,00 |
35,00 50,00 |
20,00 35,00 |
14 |
Anbringung von Schau-, Auslage- und Aushangkästen, Schaufenstervorbauten, Firmen-, Leucht- und Reklameschriften, -schildern, Leuchtauslegern u. ä. a) bis 100 cm Ausladung b) über 100 cm Ausladung |
je angef. m² je angef. m² |
Kalenderjahr Kalenderjahr |
50,00 75,00 |
50,00 75,00 |
25,00 50,00 |
15 |
Aufstellung von Plakat-, Reklamesäulen, Anbringung von Werbetafeln u. ä. Werbeträgern |
je angef. m² Ansichtsfläche |
Kalenderjahr |
75,00 |
75,00 |
75,00 |
16 |
Vitrinenaufstellung a) gewerblich b) nicht gewerblich |
Stück Stück |
Monat Monat |
11,00 4,00 |
11,00 4,00 |
7,50 4,00 |
17 |
a) Werbeveranstaltungen, Modeschauen, Aufführungen etc. b) Werbeveranstaltungen, Modeschauen, Aufführungen etc. mit überdurchschnittlichem Platzbedarf c) Kommerzielle Eventveranstaltungen |
|
Tag
Tag
Tag |
bis 105,00
bis 400,00
bis 3.250,00 |
bis 105,00
bis 400,00
bis 3.250,00 |
bis 75,00
bis 275,00
bis 3.250,00 |
18 |
Straßenfeste, Bürgerfeste etc. Ziffern 5, 6 und 7 entfallen ebenfalls |
|
|
gebührenfrei |
gebührenfrei |
gebührenfrei |
19 |
Anbringung von Vordächern, -bauten, Balkonen, Überbrückungen, -dachungen, Treppen u.ä. Vorrichtungen |
m² |
Kalenderjahr |
11,00 |
11,00 |
11,00 |
20 |
Industrie- und Rollbahngleise |
lfd. m |
Kalenderjahr |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
21 |
Verlegen von privaten Rohr- und Kabelleitungen, Fernheizungsleitungen, Überspannen mit Drahtleitungen aller Art und dergleichen |
lfd. m |
Kalenderjahr |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
22 |
Einbau von Kellerlichtschächten, Einwurfschächten, Fußabstreifern, Zuleitungsschächten u. dgl. |
Stück |
Kalenderjahr |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
23 |
Unerlaubtes Abstellen von nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen und von sonstigen Fahrzeugen |
Stück |
Tag |
20,00 |
20,00 |
20,00 |
24 |
a) Filmaufnahmen b) Filmaufnahmen mit überdurchschnittlichem Platzbedarf |
|
Tag Tag |
80,00 bis 300,00 |
80,00 bis 300,00 |
55,00 bis 200,00 |
25
26
27
28 |
Postablagekasten
Altkleidercontainer (Einzelcontainer max. 1,5 m²)
Unerlaubtes Abstellen von Anhängern zum Zwecke der Werbung
Unerlaubtes Abstellen von Fahrrädern zum Zwecke der Werbung |
Stück
Stück
Stück
Stück |
Kalenderjahr
Kalenderjahr
Tag
Tag |
65,00
75,00
55,00
20,00 |
65,00
75,00
55,00
20,00
|
65,00
75,00
55,00
20,00 |
29 | Für Sondernutzungen, die im vorstehenden Gebührentarif nicht aufgeführt sind | Rahmen- gebühren |
| 10,00 bis 2.000,00 | 10,00 bis 2.000,00 | 10,00 bis 2.000,00“ |
§ 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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19,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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248,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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245,2 kB
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